Drucksache 7/4200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Daten zur Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen liegen der Landesregierung nicht vor, da diese durch die Unternehmen nicht gesondert erfasst werden. Dies liegt auch darin begründet, dass diese im energietechnischen Sinne keine relevante Aussagekraft besitzen. Entscheidend ist die Ausfallarbeit, die durch die Einspeisemanagement-Maßnahmen verursacht und entsprechend entschädigt werden muss. Dabei gilt es, durch geeignete Maßnahmen die Einspeisemanagement-Maßnahmen zu reduzieren. Deshalb findet sich auch in den Berichten der Bundesnetzagentur (Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen) nicht die Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen, sondern es werden die Ausfallarbeit und die entsprechenden Entschädigungszahlungen dokumentiert. 3. Hatten die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, auf den Verord- nungsentwurf zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungs- verordnung der Bundesnetzagentur, nach dem Mecklenburg- Vorpommern zukünftig aus dem Netzausbaugebiet herausfallen soll, Einfluss zu nehmen? Entsprechend den Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA) im Juni 2019 eine erstmalige Evaluierung der Erneuerbaren-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vorgenommen. Auf deren Grundlage wurde ein Verordnungsentwurf zur Änderung der EEAV durch die BNetzA erstellt. Bisher haben die Bundesländer keine Möglichkeit zur Stellungahme erhalten. 2