Breitbandanschluss an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3336 7. Wahlperiode 10.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Breitbandanschluss an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabding- bar ist. 1. Welche allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verfügen nach Abfrage der Schulträger über einen Breitbandanschluss mit a) <10 Mbit/s, b) von 10 bis 50 Mbit/s und c) von 50 bis 100 Mbit/s oder größer (bitte nach Einzelschulen auflisten)? Derzeit liegen der Landesregierung keine Daten zum Breitbandanschluss der Schulen vor. Zur Umsetzung des DigitalPaktes Schule wird jedoch in Abstimmung mit den Partnern der kommunalen Seite eine Abfrage vorbereitet. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2019 beantwortet.
Drucksache 7/3336 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Welche der in Frage 1 genannten Anschlüsse sind a) Glasfaseranschlüsse und b) Vectoringanschlüsse (bitte nach Einzelschulen auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verfügen nach Abfrage der Schulträger nicht über einen Breitbandanschluss (bitte nach Einzelschulen auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. In welchem Fach bzw. Fächern wird die digitale Bildung in welchem Umfang an den Berufsschulen derzeit und künftig unterrichtet? Im Bereich der beruflichen Bildung ist die digitale Bildung in den Rahmenplänen in fast allen Lernfeldern der einzelnen Bildungsgänge und Berufe vorgesehen. Die Neuordnung der Metall- und Elektroberufe in diesem Bereich ist bereits abgeschlossen. Neben den bereits mit Blick auf die Vermittlung und den Erwerb digitaler Kompetenzen überarbeiteten Berufsbildern ist es Ziel, in allen beruflichen Bildungsgängen (auf die beruflich geforderten Handlungskompe- tenzen orientiert) Lerninhalte digital aufbereitet anzubieten. Außerdem wird im Fach Daten- verarbeitung die Thematik schul- und berufsspezifisch aufgegriffen. Die neuen Ausbildungs- rahmenpläne werden alle um den Punkt Digitalisierung erweitert. Die Landesregierung bleibt in diesem Zusammenhang bei der Auffassung, dass sich Technik der Pädagogik unterzuordnen hat. Das heißt, in welchem Umfang konkret im Sinne des Lernens mit digitalen Medien zukünftig Unterricht gestaltet wird, verbleibt in der pädagogischen Verantwortung der Lehr- kraft (siehe auch § 100 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Schulgesetzes). 2
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3336 5. In welcher Form und mit welchem konkreten Zeitplan hält Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung ein („Bildung in der digitalen Welt - Strategie der Kultusministerkonferenz“), dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grund- schule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende der Pflichtschulzeit, die im Rahmen der Strategie der Kultusministerkonferenz formulierten Kompetenzen erwerben können (bitte nach Grundschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II getrennt angeben)? Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in der Strategie zur „Bildung in der Digitalen Welt“ sechs Kompetenzbereiche formuliert, die Grundlage für den Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ des Landes sind. Dieser Rahmenplan wurde zum Schuljahresbeginn 2018/2019 erlassen. Er weist jeder Teilkompetenz ein Leitfach zu, welches verbindlich den Beitrag dieses Faches zum Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler ausweist. Zusätzlich werden inhaltliche Anknüpfungsmöglichkeiten für andere Unterrichtsfächer beschrieben. Alle Schulen (Primarbereich, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II) des Landes werden darüber hinaus in den kommenden fünf Jahren Medienbildungskonzepte erarbeiten, die unter anderem auch die konkreten unterrichtlichen Maßnahmen für die Medienbildung beschreiben und sicher- stellen, dass in Bildungsangeboten jeder Schule alle Kompetenzbereiche berücksichtigt werden. Ein wichtiges Leitfach in diesem Prozess ist das Fach „Informatik und Medienbildung“, welches flächendeckend im Schuljahr 2019/2020 von Jahrgangsstufe 5 bis 10 eingeführt wird. 6. Bis zu welchem Zeitpunkt werden an allen Schulen des Landes Breit- bandanschlüsse mit mehr als 100 Mbit/s nach derzeitiger Planung verfügbar sein? Im Rahmen des vom Land Mecklenburg-Vorpommern kofinanzierten Bundesförder- programmes zum Breitbandausbau werden Schulen und Hochschulen, die noch nicht über eine Versorgung von mindestens 30 Megabit pro Sekunde pro Klasse beziehungsweise pro Kurs verfügen, als sogenannte institutionelle Nachfrager berücksichtigt und sollen mit einer Band- breite von mindestens einem Gigabit pro Sekunde erschlossen werden. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Breitbandanschlüsse hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere vom Verlauf des Auswahlverfahrens und vom tatsächlich jeweils erzielbaren Baufortschritt. Bei den Projekten aus den ersten vier Förderaufrufen sind die Anschlüsse entsprechend den Festlegungen in den Zuwendungsbescheiden grundsätzlich spätestens bis zum Ende des Jahres 2020 fertigzustellen. Bei den Projekten des sechsten Förderaufrufes sind die Anschlüsse entsprechend den Festlegungen in den bislang erlassenen Zuwendungs- bescheiden grundsätzlich spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 fertigzustellen. 3
Drucksache 7/3336 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 7. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass bis zum Schuljahr 2021/2022 jede Schülerin und jeder Schüler eine digitale Lernum- gebung und einen Zugang zum Internet zur Verfügung haben? Es ist beabsichtigt im Rahmen des Projektes „Integriertes Schulmanagementsystem (ISY M-V)“ eine Lernmanagementsoftware landeseinheitlich zur Verfügung zu stellen. Eine Ausschreibung befindet sich in Vorbereitung. Die Anbindung der Schulen an das Internet ist Aufgabe der Schulträger nach § 102 Absatz 2 des Schulgesetzes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass Lehr- mittel und Lehrplattformen für den digitalen Unterricht bis zum Jahr 2021/2022 zur Verfügung stehen und die Lehrkräfte ab diesem Zeit- punkt einen entsprechenden Unterricht gewährleisten können? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat bereits im Jahr 2016 das Unterrichtshilfeportal (UHP) allen Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Zurzeit stellt das UHP etwa 3800 angemeldeten Lehrkräften 169 Themenpakete mit circa 16.000 interaktiven Arbeitsblättern aus den Fächern Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik, Englisch, Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Sozialkunde, Religion, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Informatik, Sachunterricht und Berufsbildung sowie zu fachübergreifenden Themen wie Verkehrserziehung, Bewerbungstraining, Rechnungswesen, Sozialkompetenzen (Arbeitsorganisation, Konfliktmanagement, Kommunikation, Präsen- tation, Teamentwicklung), Erste Hilfe und das Themenpaket Brockhaus zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln nach dem Schulgesetz des Landes Aufgabe der Schulträger. Im Zuge der Abstimmung der Medienbildungskonzepte der Schulen mit den Medienentwicklungsplänen der Schulträger werden die Schulträger dieser Verantwortung Rechnung tragen. Die Bereitstellung einer zentralen Lernplattform für die Schulen des Landes ist Bestandteil des ISY-Projektes (Integriertes Schulmanagementsystem) und wird im Projekt prioritär behandelt. 9. Welche Fortbildungsprogramme für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit digitalen Lehrmitteln und Lehrinhalten sind durch die Landesregierung bis zum Schuljahr 2021/2022 geplant? Im Rahmen der Erarbeitung der Medienbildungskonzepte (MBK) wird der Fortbildungsbedarf aller Lehrkräfte erfasst und in ein schulinternes Fortbildungsprogramm überführt. 4
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3336 Die Umsetzung der schulinternen Fortbildungen wird durch ein Netzwerk von derzeit 39 Medienpädagogischen Multiplikatoren begleitet. Darüber hinaus wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein regio- nales Fortbildungskonzept erarbeitet. Es berücksichtigt hinsichtlich seiner inhaltlichen Schwer- punkte die Zielstellungen und Arbeitsfelder der KMK-Strategie. Hinsichtlich seiner konkreten Umsetzungsformate verknüpft es die Potenziale vorhandener erfolgreicher Fortbildungs- angebote mit den Erfordernissen, die sich aus den Fortbildungsbedarfserhebungen ergeben. Derzeit werden bereits Fortbildungsrückblicke und Videomitschnitte von Tagungen auf dem Bildungsserver zur Nachnutzung unter folgendem Link angeboten https://www.bildung-mv.de/ lehrer/fort-und-weiterbildung/rueckblick/. Zielgruppen der Fortbildungsaktivitäten sind neben den Lehrkräften sowie Referendarinnen und Referendaren sämtlicher Fächer und Schularten auch die Vorgesetzten und die begleiten- den Fortbildungs- und Beratersysteme (Unterrichtsberater). Darüber hinaus ist sichergestellt, dass auch die Medienpädagogischen Multiplikatoren, die die Schulen bei der Erstellung ihrer MBK begleiten, fortgebildet werden und adäquate Supervisionen erhalten. Das oben aufgeführte Fortbildungskonzept 2018 - 2023 sieht vor, dass die beteiligten Institu- tionen folgende Fortbildungsbausteine anbieten werden: I. Gebündelte Auftaktfortbildungen zur digitalen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2018/2019 - Schulkongress 2018, - Januar 2019: vier Regionalkonferenzen zum Auftakt der Umsetzung KMK-Strategie/Digitalpakt in Mecklenburg-Vorpommern in den Schulen des Landes, - bis Januar 2019: zwölf eintägige Module für die medienpädagogischen Multiplikatoren (MPM) als Grundausbildung, - Winterakademie 2019, - Sommerakademie 2019, - ab 2019: mehrere eintägige Fortbildungen für Vorgesetzte auf der Ebene der Schulbe- hörden und der Schulaufsicht sowie mehrere Fachabteilungen im Institut für Qualitäts- entwicklung Mecklenburg-Vorpommern und Unterrichtsberater, um gemeinsames Grundverständnis zu haben und Konsequenzen, Kooperationen, Synergien, gemeinsame Strategien zu beraten. II. Weiterführung und Vertiefung 1. zweimal pro Halbjahr ein Tag Vertiefung und Supervision für die Medienpädagogischen Multiplikatoren (MPM), 2. ab März 2019: drei Fortbildungsmodule für Schulen im Rahmen MBK-Erstellung entsprechend der Erfassung ihrer Fortbildungsbedarfe (insgesamt zehn Stunden - bezie- hungsweise Schulinterner Fortbildungstag) zu Medienbildung und -erziehung unter Beachtung der drei miteinander unmittelbar verknüpften Perspektiven: Inhalte, Päda- gogik, Technologien, 3. ab Mai 2019: regionale Fortbildungen im MBK-Prozess bündeln inter- schulische/überschulische Inhalte und Formate, die sich aus den Mustern aus der jeweiligen regionalen Erfassung der schulindividuellen Fortbildungsbedarfe im MBK-Prozess ergeben, 5
Drucksache 7/3336 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4. ab dem Schuljahr 2019/2020 pro Jahr ein landesweiter Medienbildungstag mit den Schwerpunkten: - Medienbildung + Schulentwicklung: - Steuerungs- und Organisationsprozesse - Pädagogik + Unterrichtsentwicklung - Leben und Lehren im digitalen Wandel - Technologien + Unterrichtsentwicklung - Medienbildung praktisch: Werkzeugkasten - Inhalte + Unterrichtsentwicklung - fachintegrative und schulartenspezifische Medienbildung 5. Kinder- und Jugendmedienschutz für Multiplikatoren (3 x zwei Tage pro Schuljahr für 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) - Erneuerung der Inhalte und Formate circa alle zwei Jahre - Hauptziel: Prävention + Medienrecht 6. darauf aufbauende landesweite Fresh-up-Tagung zum Kinder- und Jugendmedienschutz im zweijährigen Turnus, 7. monatlich ein zweitägiges Medienbildungsmodul für alle Referendarinnen und Referen- dare mit der Hauptzielstellung: Medienbildung ist integraler Bestandteil aller Unterrichts- fächer entsprechend der KMK-Strategie inklusive dazugehöriger didaktisch- methodischer sowie medienpraktischer und kreativer Kompetenzen 8. ab 2019/2020: Testphase Aufbau webbasierter Fortbildungen (Webinare/European Computer Driving License/Video-Tutorials). 6