Drucksache 6/3816 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Welche Kosten werden mit der Schließung a) für die Sicherung des Geländes am Bahnhof b) für eventuell notwendige zusätzliche ÖPNV-Angebote zum Erreichen der Zugverbindungen in Stavenhagen bzw. Mölln erwartet? Zu a) Der Bahnhof wird für betriebliche Zwecke, das heißt für Zugkreuzungen bei Zugverspätungen auf der eingleisigen Strecke, weiterhin beibehalten. Daher werden keine Kosten für die Sicherung des Geländes erwartet. Zu b) Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personen- nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15. November 1995 (GVOBl. M-V, Seite 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V, Seite 606), Anspruch auf die Bereitstellung der für einen Ersatzverkehr auf der Straße erforderlichen Finanzmittel. Montags bis freitags gibt es in Kleeth bereits ein bedarfsgerechtes Angebot im Buslinienverkehr. Für einen eventuellen Ersatzverkehr an den Wochenenden hat der Landkreis noch keinen Bedarf angemeldet. 3. Welche Alternativen wurden geprüft? Grundsätzlich möglich wäre die Errichtung eines zweiten Außenbahnsteiges, was Investitio- nen von wenigstens 200.000 Euro erfordern würde. Diese Lösung wurde vor allem aus Sicherheitsgründen verworfen, weil Fahrgäste, die bei der Hin- und der Rückfahrt nicht den- selben Bahnsteig benutzen können und daher nach der Rückfahrt auf die gegenüberliegende Bahnhofseite zu ihrem dort abgestellten Fahrzeug gehen müssen, auf dem Weg dorthin möglicherweise nicht den 500 bis 600 Meter langen Fußweg über den Bahnübergang wählen, sondern eine Abkürzung über die Gleise nehmen würden. 4. Ist geplant, weitere Bahnhöfe bzw. Haltepunkte an der Strecke Szeczin-Pasewalk-Bützow zu schließen? Wenn ja, wann und warum? Weitere Schließungen sind derzeit nicht geplant. 2