Drucksache 7/494 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Welche Inhalte und Regelungen umfassen die Landeswohlfahrtsge- setze der anderen Bundesländer? Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in diesen Rege- lungen gegenüber der gegenwärtigen Praxis in Mecklenburg- Vorpommern? Die expliziten Inhalte und Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege sind dem Gesetz selbst zu entnehmen. Es beinhaltet unter anderem Bestimmungen zur Förderung des Landes durch jährliche Finanzhilfe an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und zum Umfang einer Vereinbarung zwischen dem für Soziales zuständigen Ministerium und den in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrts- pflege zusammengeschlossenen Spitzenverbänden. Ebenso werden durch das Niedersächsische Gesetz die Förderung der Landesstelle für Suchtfragen sowie die Prüfrechte des Landes- rechnungshofes geregelt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Gesetzestext verwiesen. Hinsichtlich der erfragten Vor- und Nachteile wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wann und auf welche Art und Weise will die Landesregierung in den Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern treten, wenn ihr bis- lang keine Erkenntnisse über die Wohlfahrtsgesetze und ihre Anwen- dung in anderen Bundesländern vorliegen? Wenn sie nicht in Erfahrungsaustausch treten möchte, warum nicht? Aktuell ist nicht geplant, mit anderen Bundesländern in einen Erfahrungsaustausch zu treten, da dazu derzeit keine Veranlassung besteht. 5. Welche anderen von Mecklenburg-Vorpommern abweichenden Rege- lungen bei der Förderung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der Wohlfahrtspflege sind der Landesregierung aus anderen Bundesländern über die Landeswohlfahrtsgesetze hinaus bekannt? Wie bewertet die Landesregierung diese Regelungen? In Sachsen gibt es eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen vom 27. August 2014. Die Vereinbarung gestaltet die Zusammenarbeit zwischen den Spitzen- verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und der Staatsregierung in Sachsen. Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege kann ein Weg sein, deren Zusammenarbeit zu regeln. 2