Berücksichtigung kommunaler Finanzkraft im Bund-Länder-Finanzausgleich

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                     Drucksache 7/4036 7. Wahlperiode                                                                     16.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Berücksichtigung kommunaler Finanzkraft im Bund-Länder-Finanzausgleich und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Einnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2020 und 2021, die sich aus der höheren Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft zu 75 % ab dem 1. Januar 2020 (bisher zu 65 %, vgl. § 8 Abs. 3 FAG) ergeben? Mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 wurde der bundesstaatliche Finanzausgleich systematisch grundlegend verändert. Die einzelnen Elemente der Neuordnung wirken in unterschiedliche Richtungen und beeinflussen sich wechselseitig. Die einzelnen Elemente können nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind Bestandteil eines Gesamtkompromisses. Nach dem Finanztableau des Beschlusses der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 sowie unter Berücksichtigung der auslaufenden Solidarpakt- Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und der auslaufenden Entflechtungsmittel entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern strukturelle Mehreinnahmen infolge der Neuord- nung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen von 65 Millionen Euro. Diese Mehreinnahmen lassen sich aber nicht einem einzelnen Element der Neuordnung zuordnen. Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. September 2019 beantwortet.
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Drucksache 7/4036                                          Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie hoch sind die kommunalen Steuereinnahmen gemäß § 8 Absatz 1 und 2 FAG je Land in den Jahren 2017 und 2018 (absolut und je Ein- wohner)? In der nachfolgenden Tabelle sind die Steuereinnahmen der Gemeinden in der Abgrenzung von § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes dargestellt. Die Daten ergeben sich aus den vorläufigen Abrechnungen der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs unter den Ländern für die Jahre 2017 und 2018, da die endgültigen Abrech- nungen noch nicht vorliegen. Die Beträge je Einwohner beziehen sich auf den Einwohner- stand zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. 2017                                 2018 Tausend            Euro je          Tausend             Euro je Euro           Einwohner            Euro           Einwohner Nordrhein-Westfalen               22.202.403             1.241        24.174.115             1.349 Bayern                            20.963.702             1.616        21.828.112             1.674 Baden-Württemberg                 17.147.402             1.560        17.901.520             1.620 Niedersachsen                       9.332.206            1.172          9.635.100            1.208 Hessen                            10.052.905             1.614        10.101.260             1.616 Sachsen                             3.234.313              793          3.511.170               862 Rheinland-Pfalz                     4.772.340            1.173          5.021.927            1.231 Sachsen-Anhalt                      2.056.240              922          1.904.559               860 Schleswig-Holstein                  3.396.225            1.176          3.628.347            1.254 Thüringen                           1.673.213              777          1.766.376               823 Brandenburg                         2.297.356              920          2.610.232            1.041 Mecklenburg-Vorpommern              1.260.273              782          1.342.656               834 Saarland                              956.470              961          1.035.020            1.043 Berlin                              3.746.718            1.043          4.245.201            1.171 Hamburg                             3.632.308            1.995          3.782.225            2.062 Bremen                                944.805            1.391            978.537            1.438 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die kommunalen Steuer- einnahmen gemäß § 8 Absatz 1 und 2 FAG je Land in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (absolut und je Einwohner)? Die Landesregierung nimmt keine Schätzung der Steuereinnahmen der Gemeinden aller Länder vor. Daher beschränken sich die folgenden Angaben auf die von der Landesregierung geschätzten Steuereinnahmen der Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Millionen Euro                       Euro je Einwohner 2019                              1.361                                     845 2020                              1.384                                     859 2021                              1.435                                     891 2
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