Ingenieure in Mecklenburg-Vorpommern
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/823 2011 davon Universitärer Abschluss Fachhochschul- Bestandene abschluss Lehramtsprüfungen Fächergruppe/ davon davon Promotion Diplom (U) Diplom (FH) Studienbereich Abschlussprüfungen Bachelor Bachelor und Master und sonstiger Master entsprechende Abschluss- prüfungen 1) FH-Abschluss Ingenieurwesen 15 - - 1 - 14 - - - allgemein Wirtschafts- 104 - - - - - 68 36 - ingenieurwesen mit ingenieurwis- senschaftlichem Schwerpunkt Maschinenbau, 382 66 116 1 14 - 56 85 44 Verfahrens- technik Elektrotechnik 185 24 37 18 14 - - 66 26 Verkehrstechnik, 58 - - - - - 9 38 11 Nautik Architektur, 124 - - - - - 1 51 72 Innenarchitektur Raumplanung 124 1 38 72 3 - - - 10 Bauingenieur- 76 - - - 3 - - 52 21 wesen Vermessungs- 37 - - - 1 - 2 21 13 wesen 1) Einschließlich der Prüfungsgruppen künstlerischer Abschluss - Zahlenwert = 0 11
Drucksache 7/823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2012 davon Universitärer Abschluss Fachhochschul- Bestandene abschluss Lehramtsprüfungen Fächergruppe/ davon davon Promotion Diplom (U) Diplom (FH) Studienbereich Abschlussprüfungen Bachelor Bachelor und Master und sonstiger Master entsprechende Abschluss- prüfungen 1) FH-Abschluss Ingenieurwesen 10 - - - - 10 - - - allgemein Wirtschafts- 78 - - - - - 28 50 - ingenieurwesen mit ingenieurwis- senschaftlichem Schwerpunkt Maschinenbau, 457 86 132 24 14 - 20 138 43 Verfahrens- technik Elektrotechnik 224 23 39 45 10 - - 54 53 Verkehrstechnik, 60 - - 2 - - 1 44 13 Nautik Architektur, 154 - - - - - 2 62 90 Innenarchitektur Raumplanung 98 2 35 38 - - - - 23 Bauingenieur- 79 - - - - - - 54 25 wesen Vermessungs- 20 - - - 1 - 2 13 4 wesen 1) Einschließlich der Prüfungsgruppen künstlerischer Abschluss - Zahlenwert = 0 12
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/823 2013 davon Universitärer Abschluss Fachhochschul- Bestandene Lehramtsprüfungen abschluss Fächergruppe/ davon davon Promotion Diplom (U) Diplom (FH) Studienbereich Abschlussprüfungen Bachelor Bachelor und Master und sonstiger Master entsprechende Abschluss- prüfungen 1) FH-Abschluss Ingenieurwesen 19 - - 3 - 16 - - - allgemein Wirtschafts- 83 - - - - - 24 50 9 ingenieurwesen mit ingenieurwis- senschaftlichem Schwerpunkt Maschinenbau, 537 78 160 81 21 - 1 138 58 Verfahrens- technik Elektrotechnik 234 4 46 67 15 - - 71 31 Verkehrstechnik, 102 - - 16 - - 1 61 24 Nautik Architektur, 158 - - - - - - 69 89 Innenarchitektur Raumplanung 121 - 35 62 - - - - 24 Bauingenieur- 85 - - - 3 - - 51 31 wesen Vermessungs- 34 - - - 1 - - 20 13 wesen 1) Einschließlich der Prüfungsgruppen künstlerischer Abschluss - Zahlenwert = 0 13
Drucksache 7/823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2014 davon Universitärer Abschluss Fachhochschul- Bestandene abschluss Lehramtsprüfungen Fächergruppe/ davon davon Promotion Diplom (U) Diplom (FH) Studienbereich Abschlussprüfungen Bachelor Bachelor und Master und sonstiger Master entsprechende Abschluss- prüfungen 1) FH-Abschluss Ingenieurwesen 23 - - 3 - 20 - - - allgemein Wirtschafts- 100 - - - - 24 50 26 ingenieurwesen mit ingenieurwis- senschaftlichem Schwerpunkt Maschinenbau, 434 8 90 138 11 - 1 112 74 Verfahrens- technik Elektrotechnik 249 2 30 85 15 - - 70 47 Verkehrstechnik, 129 - - 14 - - - 95 20 Nautik Architektur, 118 - - - - - - 30 88 Innenarchitektur Raumplanung 83 - 7 53 - - - - 23 Bauingenieur- 104 - - - 4 - - 53 47 wesen Vermessungs- 24 - - - 1 - - 16 7 wesen 1) Einschließlich der Prüfungsgruppen künstlerischer Abschluss - Zahlenwert = 0 14
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/823 2015 davon Universitärer Abschluss Fachhochschul- Bestandene abschluss Lehramtsprüfungen Fächergruppe/ davon davon Promotion Diplom (U) Diplom (FH) Studienbereich Abschlussprüfungen Bachelor Bachelor und Master und sonstiger Master entsprechende Abschluss- prüfungen 1) FH-Abschluss Ingenieurwesen 16 - - 2 - 14 - - - allgemein Wirtschafts- 116 - - - - - 27 55 34 ingenieurwesen mit ingenieurwis- senschaftlichem Schwerpunkt Maschinenbau, 518 1 120 138 23 - 1 131 104 Verfahrens- technik Elektrotechnik 225 - 31 77 15 - - 53 49 Verkehrstechnik, 121 - - 5 - - - 93 23 Nautik Architektur, 162 - - - - - - 68 94 Innenarchitektur Raumplanung 120 - - 63 - - - 10 47 Bauingenieur- 118 - - - 5 - - 69 44 wesen Vermessungs- 25 - - - 2 - - 8 15 wesen 1) Einschließlich der Prüfungsgruppen künstlerischer Abschluss - Zahlenwert = 0 15
Drucksache 7/823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Wie entwickelte sich die Zahl der freien Stellen für Ingenieure in Mecklenburg-Vorpommern, die bei der Agentur für Arbeit in den vergangenen zehn Jahren im Dezember angeboten wurden (bitte auflisten nach Jahr und freien angebotenen Stellen)? Angaben im Sinne der Fragestellung können der folgenden Tabelle entnommen werden. Dezember 2007 123 Dezember 2008 86 Dezember 2009 88 Dezember 2010 158 Dezember 2011 190 Dezember 2012 211 Dezember 2013 196 Dezember 2014 175 Dezember 2015 194 Dezember 2016 267 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 4. Welche Ingenieurberufe sieht die Landesregierung in Mecklenburg- Vorpommern als besonders nachgefragt beziehungsweise dringend notwendig an? Wie gedenkt die Landesregierung, die Nachfrage zu stillen? Der Landesregierung ist bekannt, dass es einen besonderen Bedarf an Bauingenieuren gibt. Die Gewinnung beziehungsweise die Ausbildung von Fachkräften ist eine originäre Aufgabe der Unternehmen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung unterstützt die Fachkräftegewinnung zum Beispiel im Rahmen von branchenbezogenen Initiativen. 16
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/823 5. Sieht die Landesregierung qualitative Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Ingenieurgraden beziehungsweise Abschlüssen? a) Welchen staatlichen Institutionen obliegt die Kontrolle der Authentizität von ausländischen akademischen Graden beziehungsweise Abschlüssen im Ingenieursbereich in Mecklenburg-Vorpommern und wie läuft eine Kontrolle ab? b) Wie viele ausländische Abschlüsse wurden in den vergangenen zehn Jahren akzeptiert? c) Wie viele wurden abgelehnt? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Kontrolle der Authentizität von ausländischen Abschlüssen im Ingenieursbereich ist nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz lediglich vorgesehen, wenn jemand die Berufs- bezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen möchte. Für diese geschützte Berufsbezeichnung ist eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation durch die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Bei einer weitgehenden Übereinstimmung von Inhalten und Dauer der Ausbildung erfolgt eine Anerkennung. Bei der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit kommt es dabei nicht auf eine Gleichheit oder eine Identität an, sondern, ob Inhalt und Dauer der ausländischen Ausbildung weitgehend ähnlich beziehungsweise vergleichbar und ob die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse gleichwertig sind. Zuständige Stelle für die Prüfung ist die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern. Da in Mecklenburg-Vorpommern eine Person mit einem ausländischen Hochschulgrad in ihrem Beruf unabhängig davon arbeiten kann, ob sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“/„Ingenieur“ trägt, gab es in den vergangenen zehn Jahren zwar viele inhaltliche Anfragen, jedoch erfolgten keine Bescheidungen durch die Ingenieurkammer Mecklenburg- Vorpommern. Weiterhin kann gemäß § 42 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V) ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, in der Form, in der er verliehen wurde (landes- sprachliche Originalform), unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Eine Umwandlung eines ausländischen akademischen Grades in einen entsprechenden deutschen Grad und eine damit verbundene Feststellung der Gleichwertigkeit finden nicht statt (§ 42 Absatz 1 Satz 4 LHG M-V). 17