Drucksache 6/2157 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Steht das Peter-Weiss-Haus bzw. der gleichnamige eingetragene Verein als Träger unter Beobachtung der Verfassungsschutz-Behörde des Landes? a) Seit wann erfolgt eine Beobachtung durch die Verfassungsschutz- behörde? b) Welche Gründe waren bzw. sind für die Beobachtung maßgeblich? c) Welche konkreten Erkenntnisse konnten dabei bislang gewonnen werden? Zu 2, 2 a), 2 b) und 2 c) Die Fragen 2, 2 a), 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet. Weder das Peter-Weiss-Haus (nachfolgend: PWH) selbst noch der gleichnamige eingetragene Verein als Träger sind Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg- Vorpommern. 3. Stehen Vereine, Parteien, Gruppierungen und/oder Einzelpersonen, die im Peter-Weiss-Haus verkehren, unter Beobachtung der Verfas- sungsschutzbehörde des Landes? Wenn ja, um welche Vereine, Parteien, Gruppierungen und/oder Einzelpersonen handelt es sich dabei? 4. Seit wann erfolgt dabei jeweils die Beobachtung? a) Welche Gründe waren bzw. sind dabei für die Beobachtung im jeweiligen Fall maßgeblich? b) Welche konkreten Ergebnisse konnten dabei bislang gewonnen werden? Zu 3 und 4 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Das PWH wird auch von Linksextremisten als Treff- und Veranstaltungsraum genutzt. Zu Aktivitäten von Einzelpersonen im PWH können insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. Zu den Organisationen, die das PWH - wie dem Internet offen entnehmbar ist - als Veranstaltungsort nutzen oder genutzt haben, zählen folgende Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern: - Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Westmecklenburg (FAU Westmecklenburg), - Rote Hilfe Greifswald, - Schwarzrote Hilfe Rostock, - die autonome Punkband „Feine Sahne Fischfilet“. 2