Rollender Kreißsaal
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1262 7. Wahlperiode 30.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Rollender Kreißsaal und ANTWORT der Landesregierung Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat am 13.09.2017 auf einer öffentlichen Veranstaltung in Wolgast das Projekt „Rollender Kreis- saal“ ins Gespräch gebracht. 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Rollender Kreissaal“? Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat anlässlich einer Versammlung der Bür- gerinitiative zum Erhalt des Kreiskrankenhauses Wolgast am 13.09.2017 Überlegungen zu einer „Mobilen Schwangerenbetreuung“ beziehungsweise zu einem „Hebammenwagen“ vor- getragen und zur Diskussion gestellt. Der Begriff „Rollender Kreissaal“ ist nicht durch den Minister geprägt worden. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. November 2017 beantwortet.
Drucksache 7/1262 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie sehen die konkreten inhaltlichen, organisatorischen und finan- ziellen Vorstellungen für das Projekt „Rollender Kreißsaal“ aus? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Situation zur Gewinnung von Fachkräften (Gynäkologen und Hebammen) zur Verwirklichung des Projekts „Rollender Kreißsaal“? 4. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Sicherung der Haft- pflicht für besagtes Projekt? 5. Welche Stellungnahmen wurden vor Veröffentlichung des Projekts „Rollender Kreißsaal“ von der Bürgerinitiative „für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Wolgast“ bzw. weiteren Expertinnen und Experten eingeholt? 6. Wie korrespondiert dieses Projekt mit bisherigen Aussagen der Landes- regierung, dass die Vorhaltung weiterer Geburtshilfeeinrichtungen neben der Versorgung durch die Uni-Klinik Greifswald und das Kran- kenhaus Anklam nicht notwendig sei? Fragen 2 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Diskussion mit den Beteiligten und Betroffenen zum Vorschlag der Mobilen Schwan- gerenbetreuung ist noch nicht beendet. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren kon- kreten Aussagen möglich. 2