Illegale Migration auf dem Mittelmeer und Aufnahmebereitschaft der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4166 7. Wahlperiode 16.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Illegale Migration auf dem Mittelmeer und Aufnahmebereitschaft der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ haben sich mittlerweile rund 90 deutsche Städte und Gemeinden zusammengeschlossen. Ziel ist es, von Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Mittelmeer aufgenommene Migranten nach Deutschland zu bringen. Darunter befinden sich auch Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie Rostock, Greifswald und Neubrandenburg. Die Stadt Greifswald gehört zu den Gründungsmitgliedern. Wie einem Bericht der Zeitung Die Welt vom 13. September 2019 zu entnehmen ist, haben mehr als 70 Städte und Kommunen ihre Aufnahme- bereitschaft in einem Schreiben an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekräftigt. Um diesem Wunsch zu entsprechen, habe das Ministerium für Inneres und Europa Kontakt mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgenommen. Das BAMF solle den Ländern mitteilen, welche Städte zusätzlich Migranten aufnehmen wollen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Teilnahme von Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an diesem Bündnis? Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen, Menschen vor dem Ertrinken im Mittelmeer zu retten. Aus Seenot gerettete Personen durchlaufen nach der Aufnahme in Deutschland ein ergebnisoffenes Asylverfahren. Für die Übernahme der Zuständigkeit für die Asylverfahren der genannten Personen dient die sogenannte Dublin-Verordnung als Rechtsgrundlage. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 beantwortet.
Drucksache 7/4166 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zur Durchführung der Asylverfahren werden die Asylsuchenden in der Regel in Aufnahme- einrichtungen der Länder verteilt. Eine Zuteilung von zuvor aus Seenot geretteten Asyl- suchenden auf die Kommunen ist dem Bund rechtlich nicht möglich. Für die Unterbringung und Verteilung sind die Länder zuständig. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach Überquote über das EASY-System. Dadurch können die Länder nicht erkennen, ob es sich bei einer bestimmten Person um einen im Mittelmeer Aufgenommenen handelt. Eine direkte Verteilung und Unterbringung an die beziehungsweise in den Kommunen, die sich im Bündnis „Städte sicherer Häfen“ zusammengeschlossen haben, ist deshalb derzeit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. 2. Wie viele Kommunen des Landes gehören diesem Bündnis mittler- weile an (bitte Kommunen benennen und nach Datum des Beitritts aufschlüsseln)? Nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung gehören die Städte Greifswald, Neubrandenburg und Rostock dem Bündnis an. Das Datum des Beitritts ist der Landes- regierung nicht bekannt. 3. Nehmen Kommunen bzw. Gemeinden und Städte Mecklenburg- Vorpommerns bereits explizit im Mittelmeer aufgenommene Migran- ten auf? a) Wenn ja, wie positioniert sich die Landesregierung dazu (bitte insbesondere vor dem rechtlichen Hintergrund bzw. der Kompe- tenzen des Landes, des Bundes und der EU bewerten)? b) Wenn ja, wie viele waren dies seit 2014 (bitte jährlich die Anzahl aufgliedern)? c) Unterstützt die Landesregierung die zusätzliche Aufnahme von Migranten von sogenannten Rettungsschiffen der NRO (bitte begründen)? Zu 3, a) und b) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4, a) und b) verwiesen. Zu c) Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4166 4. Hat das BAMF der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit- geteilt, welche Kommunen des Landes zusätzlich Migranten von sogenannten Rettungsschiffen der NRO aufnehmen wollen? a) Wenn ja, welche Informationen hat das BAMF der Landes- regierung mitgeteilt? b) Wenn nicht, wann rechnet die Landesregierung mit einer Mitteilung? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Verteilung von Flüchtlingen konnte das Land bisher nicht erkennen, ob bei den ankommenden Personen ein Zusammenhang mit der Seenotrettung besteht. Daher entfallen auch etwaige Mitteilungen. Sofern Mecklenburg-Vorpommern für eine Übernahme vorgesehen wird, schreibt das Bundesamt das Land vorab an mit der Bitte um Eintragung in Überquote sowie um Mitteilung der dem Bundesamt bekannten aufnahmebereiten Kommunen im Land. 5. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass die derzeitige NRO- Politik auf dem Mittelmeer einen Pull-Faktor für die Migration nach Europa darstellt? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Wenn nicht, warum nicht (bitte begründen)? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Organisation der Seenotrettung im Mittelmeer obliegt nach dem Völkerrecht den zuständigen Anrainerstaaten. Die Bundesregierung hat sich im Kreis der Europäischen Union sowie in zahlreichen bilateralen Kontakten mit Nachdruck unter anderem für eine Verbesse- rung der Koordinierung der Anrainerstaaten eingesetzt, damit nach Seenotrettungseinsätzen rasch ein sicherer Ort für die Ausschiffung zur Verfügung steht. Aufgrund der Weigerung einiger Mittelmeeranrainer, aus Seenot gerettete Personen in ihren Häfen auszuschiffen, hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Monaten in mehreren Fällen auf Grundlage des Artikels 17 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 freiwillig zur Übernahme der Zuständigkeit zur Durchführung von Asylverfahren von aus Seenot geretteten Personen bereit erklärt. Ferner hat sie sich intensiv an den Diskussionen über die Einrichtung eines temporären Ad-hoc-Mechanismus für die Ausschiffung und Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen beteiligt und treibt diese im Licht der aktuellen Vorgänge weiter voran. Gleichzeitig soll das menschenverachtende Geschäft der Schleuser mit Nachdruck bekämpft und weiter an der Bekämpfung von Fluchtursachen gearbeitet werden, um zu verhindern, dass Menschen sich auf die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer begeben. Insbesondere soll auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems weiter vorangetrieben werden. 3
Drucksache 7/4166 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die finanzielle, materielle und logistische Unterstützung von Kommunen des Landes sowie Dritten, wie zivilgesellschaftlichen Akteuren für das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ (bitte Art der Unterstützung nach Kommunen und Dritten aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4