Aktive Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/329 6. Wahlperiode 08.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Aktive Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Landesmittel für aktive Arbeitsmarktpolitik seit dem Jahr 2007 jähr- lich entwickelt? Für die Förderung der aktiven Arbeitsmarktpolitik stehen seit dem Jahr 2007 keine Landesmittel zur Verfügung. Die Förderung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erfolgt ausschließlich über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Förderperiode 2007 bis 2013. 2. Wie haben sich die jeweiligen Haushaltsansätze (übertragene Reste bitte gesondert ausweisen) und das Ausgaben-Ist in folgenden Positio- nen jährlich seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Erstattungen des ESF für das Land Mecklenburg-Vorpommern 2007 - 2013 und entsprechende Ausgaben; Ansatz und Ausgaben bezogen auf Titel 683.63 Spezifisches Ziel C.1, Titel 684.65 Spezifi- sches Ziel C.2, Titel 684.62 Spezifisches Ziel C.3; Einnahmen Bundes-ESF für das Land Mecklenburg-Vorpommern und entspre- chende Ausgaben; Sonderzuweisungen des Bundes für Bundes- programme sowie sonstige Einnahmen und Ausgaben für Arbeits- marktpolitische Programme oder Projekte)? Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2012 beantwortet.
Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Haushaltsansätze für die Erstattungen der Europäischen Kommission für den ESF der Förderperiode 2007 bis 2013 (Titel 272.60 im Kapitel 1004 – vormals 0608) und die Auszahlungen in den Titeln der Maßnahmegruppe 60 (MG 60) stellen sich in den Jahren 2007 bis 2011 wie folgt dar (Angaben in Tausend Euro): Einnahmen ESF der Förderperiode 2007 bis 2013 Jahr HH-Ansatz Erstattung Auszahlungen (272.60) ESF (MG 60 gesamt) (Ist-Einnah- men) 2007 16.405,0 8.349,5 9.773,6 2008 62.407,0 12.524,2 22.464,0 2009 89.137,6 10.436,8 70.187,8 2010 70.675,6 334,6 80.223,4 2011 54.917,7 13.755,8 53.625,5 Insgesamt 293.542,9 45.400,9 236.274,3 Die in der MG 60 ausgebrachten Ausgabetitel entsprechen den Spezifischen Zielen des Operationellen Programms des ESF für die Förderperiode 2007 bis 2013. In den Ausgabe- titeln der MG 60 sind die erwarteten jährlichen Auszahlungen für die ESF-Mittel veran- schlagt. Die Gesamtsumme der veranschlagten Haushaltsmittel über die gesamte Förder- periode entspricht dem in der Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt verfügbaren ESF-Mittel des Operationellen Programms des ESF. Bezogen auf die Ausgabetitel der Prioritätsachse C (Spezifisches Ziel C.1: Titel 683.63, Spezifisches Ziel C.2: Titel 684.65, Spezifisches Ziel C.3: Titel 684.62) stellen sich die Ansätze und die Auszahlungen in den Jahren 2007 bis 2011 wie folgt dar (alle Angaben in Tausend Euro): Titel 683.63: Spezifisches Ziel C.1 Arbeitslosen Frauen und Männern den Zugang zur Erwerbstätigkeit erleichtern Jahr HH-Ansatz übertragener Inanspruchnahme Auszahlungen gebildeter Rest (683.63) Rest Deckungsfähigkeit 2007 505,3 0,0 505,3 2008 4.734,0 505,3 89,3 5.150,0 2009 2.774,9 5.150,0 -1.270,4 949,8 5.704,7 2010 2.877,2 5.704,7 -4.489,4 1.149,0 2.943,5 2011 2.849,6 2.943,5 -3.000,0 1.385,5 1.407,6 2
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 Titel 684.65: Spezifisches Ziel C.2 Erhöhung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von besonderen Zielgruppen Jahr HH-Ansatz übertragener Inanspruchnahme Auszahlungen gebildeter Rest (684.65) Rest Deckungsfähigkeit 2007 1.325,4 0,0 1.325,4 2008 6.981,8 1.325,4 3.588,7 4.718,5 2009 8.656,5 4.718,5 1.039,5 9.298,8 5.115,7 2010 9.054,8 5.115,7 -1.962,6 10.546,8 1.661,1 2011 8.984,2 1.661,1 3.280,0 10.911,0 3.014,3 Titel 684.62: Spezifisches Ziel C.3 Abbau der geschlechtsspezifischen horizontalen und vertikalen Segregation am Arbeitsmarkt Jahr HH-Ansatz übertragener Inanspruchnahme Auszahlungen gebildeter Rest (684.62) Rest Deckungsfähigkeit 2007 307,2 0,0 307,2 2008 1.382,1 307,2 121,7 1.567,6 2009 1.687,2 1.567,6 358,8 1.069,7 2.543,9 2010 1.749,6 2.543,9 1.055,3 1.112,7 4.236,1 2011 1.732,8 4.236,1 -3.206,2 1.559,9 1.202,8 In der ESF-Förderperiode 2000 bis 2006 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern vom Bund zusätzliche ESF-Mittel erhalten. Diese ESF-Mittel wurden in der Maßnahmegruppe 21 (MG 21) veranschlagt. Die Haushaltsansätze für die Erstattungen der Bundes-ESF-Mittel der Förderperiode 2007 bis 2009 (Titel 272.21 im damaligen Kapitel 0608) und die Auszahlungen in den Titeln der MG 21 stellen sich in den Jahren 2007 bis 2009 wie folgt dar (Angaben in Tausend Euro): Einnahmen Bundes-ESF der Förderperiode 2000 bis 2006 Jahr Erstattung ESF Auszahlungen (Ist-Einnahmen) (MG 21 gesamt) 2007 35.225,7 52.444,4 2008 26.298,1 13.619,2 2009 3.660,5 2.052,3 Insgesamt 65.184,3 68.115,9 Sonderzuweisungen des Bundes für Bundesprogramme sowie sonstige Einnahmen und Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Programme oder Projekte sind im Landeshaushalt nicht ausgewiesen worden. 3
Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3. Welche Landesprogramme gab es in den Jahren 2007 bis 2011 im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes (bitte die Programme namentlich sowie mit jährlicher und Gesamtteilnehmer- zahl sowie mit jährlicher und Gesamtfinanzausstattung auflisten)? a) Wie hat sich die jährliche Anzahl der Teilnehmerinnen und Teil- nehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes seit dem Jahr 2007 entwickelt? b) Welche arbeitsmarktpolitische Zielstellung hat die Landesregie- rung in den Jahren 2007 bis 2011, insbesondere in Bezug auf lang- zeitarbeitslose Frauen und Männer verfolgt? c) Welche Evaluierungen über die Durchführung und Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. den Einsatz finanzieller Mittel des Landes wurden von 2007 bis 2011 durch die Landes- regierung oder durch von ihr beauftragte Dritte veröffentlicht? Bei der Beantwortung der Frage 3 wird von einem weiten Verständnis von aktiver Arbeitsmarktpolitik ausgegangen, wie es auch der Zielbestimmung der Arbeitsförderung in § 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zugrunde liegt. Die folgenden Tabellen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik umfassen: - Förderung der Eingliederung von Arbeitslosen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft, - Förderung von Existenzgründungen primär für Arbeitslose, - Förderung der beruflichen Ausbildung und der Berufsorientierung, - Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (präventive Arbeitsmarktpolitik) - hierin ist auch der Fördermitteleinsatz für die Beschäftigten der ehemaligen Wadan-Werften im Rahmen der Transfergesellschaft Küste enthalten, - Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Seit 2008 wird die aktive Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des Programms „Arbeit durch Bildung und Innovation" (ArBI) unterstützt. Im Jahr 2007 und teilweise auch noch im Jahr 2008 erfolgte die Arbeitsmarktförderung auf Basis des „Arbeits- und Strukturentwicklungs- programms Mecklenburg-Vorpommern" (ASP). Die folgende Tabelle zeigt die Finanzausstattung (Bewilligungen) der aktiven Arbeitsmarkt- politik im Zeitraum von 2007 bis 2011 (Quelle: eigene Daten aus dem Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik – ISAP, Stand 31. Dezember 2011): 4
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 Richtlinie Arbeits- Förder- Gesamtbewilligung in T EUR marktpro- punkt gramm 2007 – 2010 2007 2008 2009 2010 2011 A – Förderung der Eingliederung von 30.450 6.110 3.292 7.786 5.300 7.963 Arbeitslosen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft Förderung gemeinwohlorientierter ASP A.2.2 2.463 1.590 872 Arbeitsförderprojekte Förderung von Arbeitsplätzen in ASP A.2.4 798 798 Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit Förderung der Qualifizierung und Verbesserung der ASP B.4.2 3.718 3.718 Vermittlungsaussichten von Strafgefangenen Förderung von ABM mit Sonderfall für individuell ASP B.5.2 4 4 beeinträchtigte junge Menschen (DUO) Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen ArBI C.1.3 2.123 0 835 392 896 Förderung von Integrationsprojekten ArBI C.2.3 14.746 2.420 4.411 2.785 5.131 Förderung der Qualifizierung von Strafgefangenen und ArBI C.2.5 6.082 2.540 1.997 1.544 Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe Förderung der Qualifizierung von Patientinnen und ArBI C.2.6 517 125 392 Patienten im Maßregelvollzug B – Förderung von Existenzgründungen primär 10.178 4.087 1.430 1.404 1.230 2.028 für Arbeitslose Förderung von Existenzgründerinnen und -gründern ASP D.8.2 1.492 1.492 durch Zuwendung zum Lebensunterhalt Förderung der Qualifizierung und Stabilisierung von ASP D.8.3 1.203 1.203 Existenzgründerinnen und -gründern Förderung der Qualifizierung von Existenzgründer- ArBI C.1.1 1.367 161 192 73 941 innen und -gründern durch Bildungsschecks Mikro-Darlehen ArBI C.1.2 6.116 1.392 1.269 1.212 1.157 1.087 C – Förderung der beruflichen Ausbildung und 114.716 27.419 29.369 32.179 17.149 8.601 der Berufsorientierung betriebsnahe Ausbildungsplätze für nicht vermittelte ASP 1) 45.069 25.552 19.517 A.2.1 Bewerberinnen und Bewerber (Ausbildungsprogramme ArBI Ost) Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ASP C.6.9 476 200 276 Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ArBI B.2.1 1.463 604 464 396 Förderung der überbetrieblichen ASP C.6.5 4.461 1.667 2.794 Lehrlingsunterweisung Förderung der überbetrieblichen ArBI B.2.2.3 11.423 0 4.565 3.906 2.953 Lehrlingsunterweisung Projekte der Berufsfrühorientierung ASP C.6.3 2.850 0 0 2.850 0 0 ArBI B.4.1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur ArBI B.2.2.4 11.022 0 5.709 2.889 2.424 Förderung der Betrieblichen Verbundausbildung Förderung der vollzeitschulischen Berufsausbildung ArBI B.2.3 25.206 16.900 6.025 2.282 Förderung von Modellprojekten der Jugendberufshilfe ArBI C.2.1 12.745 6.782 1.552 3.865 547 (Produktionsschulen) D – Förderung der Weiterbildung von 40.228 4.950 3.296 23.271 5.178 3.533 Beschäftigten (präventive Arbeitsmarktpolitik) Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen ASP D.7.1/7.2 6.369 4.950 1.419 und der Beschäftigen Berufliche Weiternbildung von Arbeitnehmerinnen und ArBI 2) 31.605 1.877 22.835 4.587 2.306 A.1.1 Arbeitnehmern sowie Unternehmern Förderung zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen ArBI A.1.8 2.254 436 591 1.227 E – Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt 18.808 2.595 4.633 3.188 581 7.812 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und ASP E.9.2 783 783 Männern Modellprojekt zur Verbesserung der Berufschancen für ASP E.9.2.2 908 908 junge Facharbeiterinnen Gemeinwohlorientierte Projekte zur Förderung der ASP E.9.3 1.268 903 365 Chancengleichheit von Frauen und Männern Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von ArBI A.3.1 6.225 2.092 925 581 2.628 Arbeits- und Familien-/Privatleben Förderung von Projekten zur Verbesserung der ArBI C.3.1 9.624 2.176 2.264 5.184 Chancengleichheit und des Zugangs zum Arbeitsmarkt Insgesamt 214.381 45.160 42.020 67.828 29.437 29.936 1) Ausbildungsplatzprogramme OST 2007 und 2008 wurden zunächst aus dem ASP bewilligt und im ArBI fortgeführt. 2) Inklusive der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werften in Rostock und Wismar bei der Transfergesellschaft Küste in Mecklenburg und Vorpommern mbH. ASP = Arbeits- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ArBI = Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ Bezüglich der Teilnehmerzahlen wird auf die Antwort zu 3a) verwiesen. 5
Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Die folgende Tabelle zeigt die Teilnehmerzahlen (Eintritte in Maßnahmen) im Zeitraum von 2007 bis 2010. Die Teilnehmerzahlen für das Jahr 2011 liegen zurzeit noch nicht vor (Quelle: eigene Daten aus dem Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik - ISAP, Stand 31. Dezember 2011): Richtlinie Arbeits- Förder- 2007 – 2010 2007 2008 2009 2010 marktpro- punkt Teil- Teil- Teil- Teil- Teil- gramm nehmende nehmende nehmende nehmende nehmende gesamt A – Förderung der Eingliederung von 11.378 1.332 149 4.407 5.490 Arbeitslosen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft Förderung gemeinwohlorientierter ASP A.2.2 198 90 108 Arbeitsförderprojekte Förderung von Arbeitsplätzen in ASP A.2.4 419 419 Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit Förderung der Qualifizierung und Verbesserung der ASP B.4.2 816 816 Vermittlungsaussichten von Strafgefangenen Förderung von ABM mit Sonderfall für individuell ASP B.5.2 7 7 beeinträchtigte junge Menschen (DUO) Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen ArBI C.1.3 197 41 53 103 Förderung von Integrationsprojekten ArBI C.2.3 7.753 3.448 4.305 Förderung der Qualifizierung von Strafgefangenen und ArBI C.2.5 1.949 906 1.043 Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe Förderung der Qualifizierung von Patientinnen und ArBI C.2.6 39 39 Patienten im Maßregelvollzug B – Förderung von Existenzgründungen primär 4.070 658 411 1.427 1.574 für Arbeitslose Förderung von Existenzgründerinnen und -gründern ASP D.8.2 334 334 durch Zuwendung zum Lebensunterhalt Förderung der Qualifizierung und Stabilisierung von ASP D.8.3 168 168 Existenzgründerinnen und -gründern Förderung der Qualifizierung von Existenzgründer- ArBI C.1.1 3.036 269 1.303 1.464 innen und -gründern durch Bildungsschecks Mikro-Darlehen ArBI C.1.2 532 156 142 124 110 C – Förderung der beruflichen Ausbildung und 77.859 18.989 18.645 18.762 21.463 der Berufsorientierung betriebsnahe Ausbildungsplätze für nicht vermittelte ASP A.2.1 1) 3.182 1.854 1.328 Bewerberinnen und Bewerber (Ausbildungsprogramme ArBI Ost) Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ASP C.6.9 1.948 720 1.228 Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaft ArBI B.2.1 1.789 990 799 Förderung der überbetrieblichen ASP C.6.5 16.520 8.950 7.570 Lehrlingsunterweisung Förderung der überbetrieblichen ArBI B.2.2.3 27.845 6.217 8.794 12.834 Lehrlingsunterweisung Projekte der Berufsfrühorientierung ASP C.6.3 20.886 7.465 1.510 5.239 6.672 ArBI B.4.1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur ArBI B.2.2.4 2.123 792 1.147 184 Förderung der Betrieblichen Verbundausbildung Förderung der vollzeitschulischen Berufsausbildung ArBI B.2.3 2.703 1.981 722 Förderung von Modellprojekten der Jugendberufshilfe ArBI C.2.1 863 611 252 (Produktionsschulen) D – Förderung der Weiterbildung von 19.819 4.803 3.796 6.462 4.758 Beschäftigten (präventive Arbeitsmarktpolitik) Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen ASP D.7.1/7.2 8.140 4.803 3.337 und der Beschäftigen Berufliche Weiternbildung von Arbeitnehmerinnen und ArBI A.1.1 2) 6.544 459 4.488 1.597 Arbeitnehmern sowie Unternehmern Förderung zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen ArBI A.1.8 5.135 1.974 3.161 E – Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt 1.410 850 59 290 211 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und ASP E.9.2 737 737 Männern Modellprojekt zur Verbesserung der Berufschancen für ASP E.9.2.2 70 70 junge Facharbeiterinnen Gemeinwohlorientierte Projekte zur Förderung der ASP E.9.3 102 43 59 Chancengleichheit von Frauen und Männern Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von ArBI A.3.1 481 274 207 Arbeits- und Familien-/Privatleben Förderung von Projekten zur Verbesserung der ArBI C.3.1 20 16 4 Chancengleichheit und des Zugangs zum Arbeitsmarkt Insgesamt 114.536 26.632 23.060 31.348 33.496 1) Ausbildungsplatzprogramme OST 2007 und 2008 wurden zunächst aus dem ASP bewilligt und im ArBI fortgeführt. 2) Inklusive der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werften in Rostock und Wismar bei der Transfergesellschaft Küste in Mecklenburg und Vorpommern mbH. ASP = Arbeits- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ArBI = Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ 6
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 Zu b) Die arbeitsmarktpolitische Zielstellung der Landesregierung beinhaltete in den Jahren 2007 bis 2011 die Integration der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Aufgabe liegt dabei nach dem Zweiten und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vorrangig bei der Bundesagentur für Arbeit sowie den Jobcentern. Zur Eingliederung Arbeitsloser steht ihnen ein breites, vielfältiges und relativ flexibel einsetzbares Spektrum an Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Die Landesregierung unterstützt diese Vorhaben in Teilen flankierend. Zu c) In den Jahren 2007 bis 2011 wurden keine Evaluierungen zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Einen Überblick über den Verlauf der Förderung geben die jährlichen Durchführungsberichte für den Europäischen Sozialfonds, die auf dem Europa-Portal der Landesregierung (www.europa-mv.de) öffentlich zugänglich sind. Die Landesregierung hat eine begleitende Evaluierung zu Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Zeitraum 2007 bis 2013 in Auftrag gegeben. Im Rahmen der begleitenden Bewertung werden im Jahr 2012 Evaluierungsstudien zur Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Förderung von Existenzgründungen abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Evaluierungsberichte auf dem Europa-Portal zu veröffentlichen. 4. Wie hat sich die Trägerlandschaft im Bereich der aktiven Arbeits- marktpolitik in den Jahren 2007 bis 2011 im Land quantitativ und qualitativ entwickelt? Nach Information des Mecklenburg-Vorpommerschen Verbandes der Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft e. V. hat sich die Zahl der Mitglieds- gesellschaften von 2007 zu 2011 von 36 auf 31 reduziert. Weitergehende statistische Angaben zur quantitativen Entwicklung der Trägerlandschaft im Übrigen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Gesellschaften sind in der Lage, auf die aktuellen Instrumente und Programme seitens des Bundes und des Landes zu reagieren und diese umzusetzen. 7
Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 5. Wie hat sich die Anzahl der anerkannten Bildungsträger im Land in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt (bitte insgesamt sowie davon Bildungsträger mit Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern angeben)? a) Wie hat sich die Anzahl der tarifgebundenen anerkannten Bildungsträger im Land in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? b) Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten der anerkannten Bildungsträger im Land in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? Die Fragen 5, 5a) und 5b) werden im Zusammenhang beantwortet. Die Anzahl der staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung hat sich in den Jahren 2007 bis 2011 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der anerkannten Einrich- Davon Einrichtungen mit Sitz tungen außerhalb von M-V 2007 205 2008 208 2009 219 2010 223 2011 227 3 Bis zum Jahr 2010 hatten alle staatlich anerkannten Einrichtungen ihren Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern. Eine Anerkennung von Einrichtungen mit Sitz außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern war zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht möglich. Das Weiterbildungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WBG M-V) schrieb in § 7 Absatz 1 Nummer 1 zwingend vor, dass die Einrichtung ihren Sitz und hauptsächlichen Arbeitsbereich im Land Mecklenburg-Vorpommern haben musste. Erst mit der Veröffent- lichung des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. Dezember 2009 wurde § 7 des WBG M-V dahingehend geändert, dass nunmehr nicht nur die Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt werden dürfen. Im Jahr 2011 wurden erstmalig drei Einrichtungen der Weiterbildung mit Sitz außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. Weitergehende Angaben werden statistisch nicht erfasst. 6. Wie hat sich die Anzahl der im Land tätigen Beschäftigungsgesell- schaften in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? a) Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten (Stammpersonal) der Beschäftigungsgesellschaften in den Jahren 2007 bis 2011 ent- wickelt? b) Welche Aufgaben nehmen die Beschäftigungsgesellschaften aus Sicht bzw. im Auftrag des Landes wahr? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/329 Zu a) Nach Information des Mecklenburg-Vorpommerschen Verbandes der Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft e. V. wurde das Stammpersonal der Mitgliedsgesellschaften von 2007 zu 2011 von 255 auf schätzungsweise 205 reduziert. Weitergehende statistische Angaben zur Beschäftigtenzahl in den Beschäftigungsgesell- schaften im Übrigen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Wie hat sich die Anzahl der vom Land durch die sogenannte Stamm- kraftförderung bzw. durch Förderung von sogenannten Stamm- kräfteäquivalenten geförderten Beschäftigungsgesellschaften in den Jahren 2007 bis 2011 entwickelt? a) Welche Beschäftigungsgesellschaften wurden in den Jahren 2007 bis 2011 gefördert? b) Wie hat sich die Anzahl der vom Land geförderten Beschäftigten bzw. die Anzahl der geförderten Stammkraftäquivalente bei den Beschäftigungsgesellschaften in den Jahren 2007 bis 2011 ent- wickelt? c) Welche Aufgaben nehmen die vom Land geförderten Beschäfti- gungsgesellschaften aus Sicht bzw. im Auftrag des Landes wahr? Bis Ende 2008 hatte das Land im Rahmen des Arbeits- und Strukturentwicklungsprogramms (ASP) Organisationen für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung (OASEN) gefördert. Dabei handelte es sich um Beschäftigungsgesellschaften, die die Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik des Landes auf der Grundlage des ASP umgesetzt haben. Gefördert wurden 18 regionale (jeweils eine pro Landkreis und kreisfreier Stadt) und drei überregionale OASEN. Pro OASE wurden jeweils etwa zwischen drei und acht Stammkräfteäquivalente gefördert. In Folge der Ausrichtung des neuen Operationellen Programms des ESF und der Neuaus- richtung der Arbeitsmarktpolitik auf den ersten Arbeitsmarkt wurde die OASEN-Förderung zum 31.12.2008 eingestellt. Mit In-Kraft-Treten des Arbeitsmarktprogramms (ArBI) fiel die Richtlinie zur Förderung der OASEN weg. Mit dem landesweiten Projekt PHARAO (Prävention, Hilfe, Anleitung, Reaktion, Aktivie- rung, Organisation) wurden die ehemals als OASEN geförderten Beschäftigungsgesell- schaften in die ESF-geförderte Integration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern mit besonderen Vermittlungshemmnissen einbezogen (Richtlinie C.2.3). 9
Drucksache 6/329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Die nachfolgenden Zuwendungsempfänger wurden im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms (ASP), Richtlinie A.2.1 – Förderung von Organisationen für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung – gefördert: 1. ABS Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturent- wicklung mbH, 2. AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH Rostock, 3. Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., 4. Barther Qualifizierungs- und Beschäftigungszentrum e. V., 5. BAS Bildungs-, Arbeitsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH Mittleres Mecklenburg, 6. BBR Bildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Rügen mbH, 7. CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschland Waren (Müritz) e. V., 8. Demokratischer Frauenbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Landesvorstand, 9. gBQG Gemeinnützige Regionalgesellschaft "Usedom West" mbH, 10. Gemeinnützige Ludwigsluster Projektgesellschaft mbH, 11. IPSE Innovative Personal- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH Neustrelitz, 12. Natur- und Heimatverein Nord-West-Mecklenburg e. V., 13. NEUMAB - WQG mbH Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft, 14. OAS - Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH, 15. Qualifizierungs- und Beschäftigungs-GmbH -Ökotech-, 16. Qualifizierungs- und Entwicklungsgesellschaft Wismar mbH, 17. Stralsunder Innovation Consult GmbH, 18. UEG Unternehmens-Entwicklungs-Gesellschaft mbH Parchim, 19. Verein Perspektive für die Region Bad Doberan e. V., 20. Zukunftswerkstatt Schwerin e. V. Eine Förderung erfolgte im Rahmen dieser ASP-Richtlinie nur bis Ende 2008, im Programm Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) gibt es keine entsprechende Richtlinie. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Zu c) Die Organisationen für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung sind heute in erster Linie Dienstleister und Partner der Jobcenter bei der Umsetzung von Eingliederungsleistungen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II). Die notwendigen Aufwendungen für die Träger von sogenannten 1-Euro-Jobs werden im Rahmen der gewährten Verwaltungspauschale durch die Jobcenter abgegolten. Ein Teil der Beschäftigungsgesellschaften wird im Übrigen im Rahmen der Integrations- projekte durch das Land gefördert. 10