LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3025 7. Wahlperiode 23.01.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Personenfeststellungsverfahren mithilfe von Anfragen an Herkunftsländer von Ausländern und ANTWORT der Landesregierung Die Stuttgarter Zeitung berichtete am 26. Dezember 2018, dass die Baden-Württembergischen Polizeibehörden über das Bundeskriminalamt erfolgreich Personenfeststellungsverfahren in den Herkunftsländern straf- fällig gewordener Ausländer angestrengt hätten (Quelle: https:// www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.minderjaehrige-fluechtlinge-kriminelle- fluechtlinge-in-grenzen-gewiesen.2abed19f-2d0a-4c8e-95f3-6470d2bd 059e.html, Stand: 28. Dezember 2018). Hat die Landesregierung Personenfeststellungsverfahren in oben genann- ter Weise angestrengt? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte Grund und Datum der Einleitung jedes Verfahrens sowie jeweils das betroffene Land angeben)? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils (bitte alle Abweichungen zwischen Angaben des Ausländers in Deutschland und übermittelten Angaben aus dem Herkunftsland angeben, insbesondere die Herkunft und das Alter betreffend)? c) Wenn nicht, warum nicht? Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Abschiebungsverfahren, insbesondere zur Ermittlung des Herkunftslandes und zur Ausstellung der erforderlichen Reisedokumente, werden von den in Mecklenburg-Vorpommern für Ausländerangelegenheiten zuständigen Stellen der Städte und Landkreise Anträge auf die Durchführung von Auslandspersonenfest- stellungsverfahren an das Landeskriminalamt (LKA) übermittelt. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2019 beantwortet.