LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4174 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der CDU Installation von Sirenen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Schweriner Volkszeitung vom 17. September 2019 berichtete über die geplante Installation von Sirenen in mehreren Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. 1. Welche Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sollen mit Sirenen ausgestattet werden (bitte einzeln auflisten nach Gemeinden und Anzahl der Sirenen pro Gemeinde)? 2. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die oben genannte Installation von Sirenen (bitte Kosten pro Gemeinde angeben)? 3. Wann soll die oben genannte Installation von Sirenen erfolgen (bitte einzeln auflisten nach Gemeinden und geplantem Zeitraum der Instal- lation der Sirenen)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet: Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg- Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LkatSG M-V) haben die unteren Katastrophenschutzbehörden die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung zu treffen. Ihnen obliegt mithin auch die Nutzung von Sirenen zur Warnung und Alarmierung. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet.