20 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3870 6. Wahlperiode 31.03.2015 GROSSE ANFRAGE der Fraktion DIE LINKE 20 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, erfolgt die Beantwortung der Großen Anfrage mit Stichtag zum 31. Januar 2015. 2014 besteht die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 20 Jahre. In dieser Zeit hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt; europäische, bundes- und landesgesetzliche Regelungen haben zum Teil erheblichen Einfluss auf die Lebenssituation der Einwoh- nerinnen und Einwohner des Landes genommen. Darüber hinaus wurde die Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern selbst seit ihrem Inkrafttreten viermal geändert. Auch vor diesem Hintergrund ist es anlässlich des Verfassungsjubiläums sinnvoll und geboten, auf der Grundlage der 1996 von der Fraktion der PDS gestellten Großen Anfrage „Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 2/1437) und der entspre- chenden Antwort der Landesregierung aus dem Jahre 1997 (Drucksache 2/2612) zu hinterfragen, inwieweit Anspruch und Wirklichkeit der in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerten Bestim- mungen zu ihren Grundlagen zu der Staatsorganisation sowie den Staats- funktionen übereinstimmen. Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Große Anfrage mit Schreiben vom 31. März 2015 übermittelt.
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Allgemeine Fragen zur Verfassung 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Vertrag von Lissabon in Bezug auf seine Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung bewertet den Vertrag von Lissabon positiv. Er hat insgesamt eine klare Stärkung der regionalen und kommunalen Belange in der EU mit sich gebracht, wichtige Weichenstellungen im Hinblick auf die Entscheidungsstrukturen und die Kompetenzauf- teilung vorgenommen, das Europäische Parlament mit zusätzlichen Rechten ausgestattet und die EU als supranationale Organisation zukunftsfähiger gemacht. Wegen weiterer Einzel- heiten wird auf die von der Landesregierung ausdrücklich mitgetragenen Beschlüsse der Europaministerkonferenz der Länder vom 19.11.2007 (http://www.europa.bremen.de/sixcms/ media.php/13/43.%20Europaministerkonferenz%20in%20Br%FCssel%2019.%20November %202007.pdf) sowie (gleichlautend) der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.12.2007 und die Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 (Bundesrats-Drucksache 928/07-Beschluss; http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2007/0901-1000/928-07(B).pdf?__blob= publicationFile&v=2) verwiesen. Der Vertrag von Lissabon sieht unter anderem auch die Weiterentwicklung und Stärkung der Offenen Methode der Koordinierung, das heißt die Förderung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten durch die Kommission, vor, die nunmehr ausdrücklich - bei Verbleib der Regelungskompetenz bei den Mitgliedstaaten - den Gesundheitsbereich mit einbezieht. Der Landtag wurde im Wege der Unterrichtung durch die Landesregierung „Europabericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2007/2008“ vom 02.05.2008 (Landtagsdrucksache 5/1452) über die Einschätzung des Vertrages von Lissabon informiert. Im Hinblick auf die derzeit in der Verantwortung des Landtags liegende Wahrnehmung der Mitgliedschaft des Landes im Ausschuss der Regionen wird auf die über das Internet zugängliche Publikation „Das Engagement des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im EU-Ausschuss der Regionen (AdR)“ (http://www.landtag- mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Druckerzeugnisse/EngagementEU-Ausschuss.pdf) verwiesen. 2. Hält die Landesregierung Veränderungen am bestehenden Schutz vor Subsidiaritätsverletzungen durch die EU für erforderlich? Wenn ja, a) welche Veränderungen sind auf europäischer Ebene sinnvoll? b) welche Veränderungen sind auf Bundesebene sinnvoll? c) welche Veränderungen sind auf Landesebene sinnvoll? Wenn nicht, bitte begründen! Ja. 2
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a), b) und c) Auf die von Mecklenburg-Vorpommern mitgetragene Beschlussfassung der Europaminister- konferenz der Länder vom 06./07.11.2012 (http://www.europa.bremen.de/sixcms/media.php/ 13/60.%20EMK%20am%206.7.11.2012%20in%20Potsdam%20-%20Beschluss%20zur%20 Evaluierung%20des%20Subsidiarit%E4tsfr%FChwarnsystems.pdf) sowie die der Beschluss- fassung zugrunde liegende ausführliche Bestandsaufnahme (http://www.europa.bremen.de/ sixcms/media.php/13/60.%20EMK%20am%206.7.11.2012%20in%20Potsdam%20-%20 Bericht%20zur%20Evaluierung%20des%20Subsidiarit%E4tsfr%FChwarnsystems.pdf) wird verwiesen. Perspektivisch sind eine großzügigere Fristenregelung für die Prüfung der Frühwarndokumente durch die nationalen Parlamente sowie eine Anpassung nach unten der für eine Überprüfung beziehungsweise Zurückziehung eines Vorschlags erforderlichen Quoren wünschenswert. Hierzu ist eine Änderung des Primärrechts notwendig. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates befürworten die Länder eine bessere Abstimmung und wechselseitige Information unter den nationalen Parlamenten. Diese auch aus Sicht der Landesregierung für sinnvoll erachteten Änderungen betreffen allein die EU- und die Bundesebene. 3. In welcher Weise wird der Artikel 11 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern über europäische Integration und grenz- überschreitende Zusammenarbeit von der Landesregierung bzw. vom Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert? a) Auf welche Schwerpunkte wird die grenzüberschreitende Zusam- menarbeit von der Landesregierung ausgerichtet? b) Welche Programme sind seit der Osterweiterung der EU einge- führt worden? c) Welche Effekte haben diese eingeleiteten Maßnahmen in der Vergangenheit gezeigt? d) Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf und wenn ja, in welchen Bereichen? Die Realisierung des Verfassungsauftrags aus Artikel 11 der Landesverfassung ist integraler Bestandteil der Politik und Aktivitäten der Landesregierung in allen Politikbereichen sowie der Strukturen (Informationsbüro des Landes bei der EU) und spiegelt sich in den bi- und multilateralen Zusammenarbeitsformen, insbesondere aber den bilateralen Partnerschaften des Landes im Ostseeraum, sowie in der Beteiligung des Landes an internationalen Projekten wider. Die Landesregierung unterrichtet hierüber regelmäßig den Landtag in den Berichten über die Zusammenarbeit im Ostseeraum sowie den Europa- und Ostseeberichten. 3
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Mit dem Begriff der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden die zwischen unmittelbar benachbarten Regionen oder Gebietskörperschaften existierenden Kooperations- formen erfasst. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Mecklenburg-Vorpommerns konzentriert sich insofern auf die regionale Partnerschaft mit der polnischen Wojewodschaft Westpommern. Hierzu arbeitet die Landesregierung in den in diesem Rahmen eingerichteten Ausschüssen und Gremien wie auch in weiteren Gremien der deutsch-polnischen Zusammen- arbeit mit (Deutsch-Polnische Regierungskommission, Oder-Partnerschaft). Die Arbeits- schwerpunkte richten sich nach den fachlichen Zuständigkeiten und werden den jeweiligen aktuellen Bedürfnissen angepasst. Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Energie, Umwelt, Gesundheitswesen und Sicherheit sowie die Kooperation im Bereich Raumordnung, etwa im Zuge der Entwicklung einer Metropolregion Stettin. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch bei der Abstimmung unter den beteiligten Regionen und Partnern zu den jeweiligen, von der Europäischen Kommission zu genehmigenden Operationellen Programmen im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (INTERREG A) wider. Ein wichtiger Partner in diesem Zusammenhang ist dabei auf kommunaler Ebene die Euroregion Pomerania. Für die abgelaufene Förderperiode 2007-2013 wird auf das Operationelle Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Westpommern) 2007-2013 sowie für das Programm Südliche Ostsee auf das diesbezügliche Operationelle Programm Bezug genommen. Die Operationellen Programme für die Förderperiode 2014-2020 befinden sich noch im Abstimmungs- beziehungsweise Genehmigungsverfahren. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu c) Die Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der EU- und Ostsee-Zusammenarbeit haben zu einer nachhaltigen räumlichen Integration und internationalen Vernetzung des Landes beigetragen, von der Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt, Kultur und Gesellschaft des Landes profitieren. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Landtag zur Zusammenarbeit im Ostseeraum sowie die Europa- und Ostseeberichte der Landesregierung verwiesen. 4
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu d) Die Landesregierung hat mit dem im Mai 2012 vorgelegten „Konzept zur Stärkung der internationalen und europäischen Zusammenarbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Landtagsdrucksache 6/752), auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird, die Grundlage für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der europäischen Integration des Landes sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gelegt. Handlungsbedarf besteht unter anderem im Hinblick auf den Erhalt und die Verbesserung der Verkehrsanbindungen sowie die Stärkung der Wirtschaftsentwicklung entlang des sogenannten Scandria-Korridors (zum Beispiel Flächenentwicklung, Hafenausbau). Weiterhin misst die Landesregierung der Entwicklung einer Metropolregion Stettin hohe Bedeutung bei. 4. Sind über die bestehenden Strukturen hinaus weitere Beteiligungen an EU-Programmen geplant? Wenn ja, welche sind das und wo sollen dabei die Schwerpunkte liegen? Aus Sicht der Landesregierung ist eine möglichst breite Beteiligung von Institutionen und Unternehmen des Landes an EU-Programmen wünschenswert. Außerhalb der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind dies vor allem das EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“, das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU „COSME“, das Umweltprogramm „LIFE“, das Programm „Kultur und Kreativität“ sowie für den Bildungsbereich das ERASMUS+-Programm. 5. Welche Projekte für eine grenzüberschreitende Regionalplanung und Raumordnung wurden seit 1997 ins Leben gerufen? Wie schätzt die Landesregierung diese Projekte ein? Seit 1997 wurden nachfolgende Projekte für eine grenzüberschreitende Regionalplanung und Raumordnung ins Leben gerufen: 5
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Jahr Projekt 1998 - 1999 Karte der raumordnerischen Grundlagen entlang der Grenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen (Strukturkarte) 2007 - 2008 Einbeziehung der Wojewodschaft Westpommern in die Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Vorpommern - Vorstellung der Entwürfe des RREP in gesonderten Veranstaltungen in Stettin 2009 - 2013 Einladung der Regionalplanung der Wojewodschaft Westpommern zu allen Veranstaltungen der Region Vorpommern im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Raumentwicklungsstrategien zum Klima- wandel“ 2012 - heute Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin 2013 - heute Einbeziehung der Regionalplanung der Wojewodschaft Westpommern in den Regionalen Energierat der Region Vorpommern - Begleitung des Regionalen Energiekonzeptes Vorpommern 2014 Vorbereitung einer deutsch-polnischen Tagung zu Kulturlandschaften im Oktober 2014 Des Weiteren haben sich das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde und die Ämter für Raumordnung und Landesplanung als obere Landesplanungsbehörden an einer Reihe von Projekten der transnationalen Zusammen- arbeit im Rahmen von INTERREG beteiligt, die auf Fragen der grenzüberschreitenden Regionalplanung und Raumordnung abzielten. Sie sind nachfolgend aufgeführt. Förderperiode Kooperations- Projekttitel Inhaltlicher Schwerpunkt raum INTERREG II Ostseeraum Urban Systems Städtesysteme und Städtenetzwerke 1 C & Networking im Ostseeraum INTERREG II C Ostseeraum MATROS Entwicklung von Raumplanungs- methoden für ein integriertes maritimes Transportsystem in der Ostseeregion INTERREG II C Ostseeraum SuPortNet Nachhaltige Raumentwicklung durch ein Netzwerk von Sportboothäfen in der Ostseeregion 2 INTERREG II C Ostseeraum VASAB Aktionsprogramm für Raum- 2010+ entwicklung im Ostseeraum INTERREG II C Ostseeraum Baltic Manual Gemeinsame Nutzung des Fach- wissens über Raumplanung 1 INTERREG II C = Förderperiode 1996-1999. 2 VASAB = Allgemeine raumordnerische Zusammenarbeit im Rahmen der Konferenz der Raumordnungsminister der Ostseestaaten. Namengebend für diese Kooperation war der Kurztitel des ersten gemeinsamen Dokumentes „Vision and Strategies around the Baltic Sea 2010“ (VASAB 2010). 6
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Förderperiode Kooperations- Projekttitel Inhaltlicher Schwerpunkt raum 3 4 INTERREG III B CADSES SIC! Regionalentwicklung durch Mög- lichkeiten der Hafenanbindung zwischen Adria und Ostsee INTERREG III B Ostseeraum Baltic Regionalentwicklung durch Verbes- Gateway serung der Verbindung Berlin - Kopenhagen über Rostock - Gedser INTERREG III B Ostseeraum Baltic Fortsetzung und Konkretisierung der Gateway Arbeiten aus Baltic Gateway PLUS zusammen mit lokalen Partnern INTERREG III B CADSES PlaNetCenSe Argumentationspapier für einen Nord-Süd-Korridor von der Ostsee INTERREG III B Ostseeraum COMMIN Gemeinsames Nachschlagewerk für Raumplaner zu Begriffen und Konzepten der Raumordnung INTERREG III B Ostseeraum EUROB Regionalentwicklung im ländlichen Raum durch die Einbindung in die Europäische Route der Backstein- gotik INTERREG III B Ostseeraum EUROB II Umsetzung der Ergebnisse aus EUROB zum Teil durch investive Maßnahmen INTERREG III B Ostseeraum SuPortNet II Planungen von Sportboothäfen an der Ostseeküste Mecklenburg- Vorpommerns INTERREG III B Ostseeraum South Baltic Planungen von Großgewerbe- Arc standorten entlang des Abschnittes in Mecklenburg-Vorpommern der Verkehrsachse Lübeck - Stettin - Kaliningrad - Riga - St. Petersburg INTERREG III B Ostseeraum SEBco Stadt-Umland-Zusammenarbeit als Beitrag zur Regionalentwicklung INTERREG III B Ostseeraum LogOnBaltic Entwicklung von transnationalen Wertschöpfungsketten durch effi- zientere Nutzung von Software durch kleine und mittlere Unter- nehmen (KMU) im Logistikbereich als Beitrag zur Regionalentwicklung INTERREG III B Ostseeraum A.S.A.P. Bessere Verwaltungsstrukturen für dünn besiedelte Räume 3 INTERREG III B = Förderperiode 2000-2006. 4 CADSES = Central, Adriatic, Danubian and South-Eastern European Space, wurde nach Ablauf INTERREG III B in zwei Räume geteilt. 7
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Förderperiode Kooperations- Projekttitel Inhaltlicher Schwerpunkt raum INTERREG III B Ostseeraum BaltCoast Projekte des Integrierten Küsten- zonenmanagement zur Abstimmung von Raumnutzungs-ansprüchen und Entwicklungen in der Küstenzone INTERREG III B CADSES PlanCoast Einführung einer maritimen Raumordnung 5 INTERREG IV B Ostseeraum BaltSeaPlan Umsetzung einer maritimen Raum- ordnung INTERREG IV B Ostseeraum SCANDRIA Stärkung der Verkehrsachsen Rostock/Sassnitz - Berlin - München - Oberitalien und Rostock/Sassnitz - Berlin - Dresden - Prag - Adriahäfen für die Wirtschaftsentwicklung, Entwicklung und Vermarktung des Angebots an logistischen Dienst- leistungen (für Mecklenburg- Vorpommern vor allem im intermodalen Verkehr/Fährverkehr „Nordprojekt“) INTERREG IV B Mitteleuropa SoNorA Stärkere Nutzung der Verkehrs- achsen Rostock/Sassnitz - Berlin - München - Oberitalien und Rostock/Sassnitz - Berlin - Dresden - Prag - Adriahäfen für die Regional- und Wirtschaftsentwick- lung („Südprojekt“) INTERREG IV B Ostseeraum EWTC II Verlagerung von Verkehr auf den Seeweg sowie Teilhabe am Wachstumspotenzial aus dem Russlandverkehr durch Mecklen- burg-Vorpommern als Brückenkopf INTERREG IV B Ostseeraum BGLC Steigerung der Integration der ressourcenreichen Gebiete an der Barentssee mit der Industrie an der Ostsee und Zentraleuropa INTERREG IV B Ostseeraum ACL Verbesserung der Erreichbarkeit peripherer Regionen als Beitrag zur Regionalentwicklung 5 INTERREG IV B = Förderperiode 2007-2013. 8
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Projekte der internationalen Zusammenarbeit haben einen wesentlichen Beitrag zum Kennenlernen der Besonderheiten, der Vorgehensweisen in der Raumordnung und der regionalen Planung geleistet. Dabei konnten in vielen Projekten in den vergangenen Jahren Themen, die für die Regionalplanung und Raumordnung von hoher Relevanz sind, befördert und konkrete Ergebnisse zur Regionalplanung abgeleitet werden, insbesondere im Rahmen des Projektes „BaltSeaPlan“. 6. Gab es nach dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 Veränderungen in den Programmen? In den EU-Programmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen gab es nach dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 folgende Veränderungen: - Das regionale Programm des deutsch-polnischen Grenzraumes im Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und Polen (Wojewodschaft Westpommern) Förderperiode 2000-2006 wurde in 2004 angepasst, um eine Förderung des polnischen Fördergebiets im Zeitraum 2004-2006 im Rahmen von INTEREG III A umzusetzen. Das Finanzvolumen des Programms von rund 118 Millionen Euro EFRE-Mitteln erhöhte sich um zusätzliche 30 Millionen Euro EFRE-Mittel, um grenzübergreifende Projektaktivitäten im deutsch-polnischen Fördergebiet zu unterstützen. - In der Förderperiode 2007-2013 wurde erstmalig das INTERREG A Großprogramm „Region Südliche Ostsee“ von der Europäischen Kommission genehmigt, das auf Basis einer neuen Verordnungsvorschrift die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Regionen in der südlichen Ostseeregion an Seegrenzen ermöglichte. Neben den Ostsee- Küstengebieten der Länder Dänemark, Schweden und Litauen (EU-Beitritt ebenfalls am 01.05.2004) umfasst das Fördergebiet in der südlichen Ostsee auch Küstenregionen der Republik Polen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Polen stellt die Verwaltungs- behörde. - Mit dem EU-Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten im Mai 2004, darunter unter anderem Polen und Litauen, wurde auch das interregionale Kooperationsprogramm INTERREG III C, das zum damaligen Zeitpunkt in vier Programmräume unterteilt war, angepasst, um den europaweiten Erfahrungsaustausch zu unterstützen. - In den EU-Programmen für die transnationale Zusammenarbeit mit Polen (INTERREG III B) gab es nach dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 Änderungen hinsichtlich der finan- ziellen Beteiligungsmöglichkeiten. Mit dem EU-Beitritt wurde die Voraussetzung geschaffen, dass eine Beteiligung von Partnern aus Polen über die gleichen Instrumente wie die aus den übrigen EU-Staaten erfolgen konnte. Dadurch hat sich die praktische Zusammenarbeit verbessert. Zuvor wurden die Beitrittskandidaten über Komplementär- programme beteiligt. Die Zuständigkeiten lagen bei verschiedenen Einheiten, sodass die Zusammenarbeit in der Praxis durch unterschiedliche und zeitlich nicht koordinierte Fördermodalitäten erschwert wurde. 9
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 7. Gibt es aus Sicht der Landesregierung für das Land nachahmungs- würdige Erfahrungen aus der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung nordischer Staaten bzw. ihrer Provinzial- und Kommunalinstitutionen für mehr Demokratie und Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern? Wenn ja, welche? Für die Landesregierung sind derzeit keine Erfahrungen der öffentlichen Verwaltung nordischer Staaten beziehungsweise ihrer Provinzial- und Kommunalinstitutionen ersichtlich, die auf Landesebene einen Änderungsbedarf in den Bereichen Demokratie und Bürgernähe nach sich zögen. 8. Welche Entwicklung ist seit dem Jahr 1990 hinsichtlich der Lebens- erwartung in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen? a) Inwieweit bestehen Unterschiede zwischen den Geschlechtern? b) Sind Unterschiede zwischen der Lebenserwartung in Mecklen- burg-Vorpommern und den alten Bundesländern feststellbar und wenn ja, wie äußern sich diese und welche Ursachen sieht die Landesregierung hierfür? c) Sind Unterschiede in der Lebenserwartung innerhalb des Landes feststellbar und wenn ja, wie äußern sich diese und welche Ursachen sieht die Landesregierung hierfür? Die Lebenserwartung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Statistische Amt seit 1993 ermittelt. Um jährliche Zufallsschwankungen bei der Sterblichkeit insbeson- dere in den unteren Altersgruppen zu kompensieren, wird die Lebenserwartung als Drei- Jahresdurchschnitt ermittelt. Seit 1993/1995 ist bei Männern und Frauen ein kontinuierlicher Anstieg der Lebenserwartung zu registrieren. Lebenserwartung in Mecklenlenburg-Vorpommern zum Zeitpunkt der Geburt Lebenserwartung in Jahren 85 80 75 70 65 60 1993/ 1995/ 1997/ 1999/ 2001/ 2002/ 2003/ 2004/ 2005/ 2006/ 2007/ 2008/ 2009/ 1995 1997 1999 2001 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Männer 68,84 70,22 71,54 72,12 72,55 73,49 74,03 74,53 74,85 75,13 75,27 75,67 75,86 Frauen 77,58 78,45 79,35 80,12 80,75 80,83 81,09 81,38 81,6 81,75 81,94 82,11 82,31 10