20 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a) Frauen haben in Mecklenburg-Vorpommern eine deutlich höhere Lebenserwartung als Männer, deren Lebenserwartung im Zeitraum 1993/1995 bis 2005/2007 allerdings stärker anstieg als die der Frauen. Seit 2006/2008 ist der Anstieg bei Männern und Frauen etwa gleich. Zu b) Bei der Lebenserwartung ist weniger ein Ost-West- als vielmehr ein Nord-Süd-Gefälle zu beobachten. So weisen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die höchste Lebenserwartung aus. Während die Lebenserwartung der Frauen in Mecklenburg- Vorpommern im Zeitraum 2009/2011 nur noch 0,4 Jahre unter dem Bundesdurchschnitt lag, betrug die Differenz bei Männern noch 2 Jahre. Mit 75,86 Jahren hatten die Männer in Mecklenburg-Vorpommern mit Sachsen-Anhalt (75,71 Jahre) die geringste Lebenserwartung. Die Ursachen sind vielfältig und in ihrem Ausmaß nicht konkret ausweisbar. Zum einem wirkt sich der sozioökonomische Status aus. Die Länder mit dem höchsten Pro-Kopf- Einkommen haben (außer Hamburg) auch die höchste Lebenserwartung. Zum anderen haben der persönliche Lebensstil und gesundheitsrelevante Verhaltensweisen erheblichen Einfluss auf die Lebenserwartung. Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Geburt, Zeitraum 2009/2011 Männer Frauen Baden-Württemberg 79,15 Baden-Württemberg 83,64 Hessen 78,42 Sachsen 83,24 1) 1) Bayern 78,09 Bayern 83,00 Rheinland-Pfalz 77,73 Hessen 82,90 Deutschland 77,72 Deutschland 82,73 Hamburg 77,63 Hamburg 82,56 Berlin 77,60 Berlin 82,55 Schleswig-Holstein 77,46 Brandenburg 82,44 Niedersachsen 77,42 Rheinland-Pfalz 82,42 Nordrhein-Westfalen 77,31 Niedersachsen 82,41 Sachsen 77,29 Thüringen 82,33 Brandenburg 76,97 Mecklenburg-Vorpommern 82,31 Saarland 76,70 Schleswig-Holstein 82,26 Thüringen 76,68 Nordrhein-Westfalen 82,20 Bremen 76,51 Bremen 82,05 Mecklenburg-Vorpommern 75,86 Sachsen-Anhalt 81,86 Sachsen-Anhalt 75,71 Saarland 81,71 1) Zeitraum 2008/2010, Quelle : Statistisches Bundesamt. 11
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu c) Auch innerhalb des Landes sind Unterschiede in der Lebenserwartung zu erkennen: Dabei hatten die Städte Rostock, Schwerin und Neubrandenburg sowie die Altkreise Bad Doberan und Nordwestmecklenburg die höchste, die Altkreise Demmin, Rügen und Uecker-Randow sowie die Städte Greifswald, Stralsund und Wismar die geringste Lebenserwartung. Die Ursachen sind dieselben wie unter 8b) ausgeführt. Hinzukommt aber noch, dass auf Kreisebene Wanderungen einen merklichen Einfluss auf die Lebenserwartung haben. So ist die Lebenserwartung in den Altkreisen Bad Doberan und Nordwestmecklenburg, die am meisten von Zuwanderung profitiert haben, deutlich höher als in den Kreisen, die besonders von Abwanderungen betroffen waren, wie Demmin, Rügen und Uecker-Randow. Lebenserwartung bei der Geburt nach Kreisen 2008/2010 Frauen Männer Rostock 83,4 Bad Doberan 76,9 Nordwestmecklenburg 82,2 Rostock 76,3 Neubrandenburg 82,1 Schwerin 76,0 Bad Doberan 82,0 Neubrandenburg 76,0 Schwerin 81,9 Nordwestmecklenburg 75,9 Güstrow 81,7 Mecklenburg-Strelitz 75,6 Ludwigslust 81,5 Ludwigslust 75,5 Nordvorpommern 81,5 Ostvorpommern 75,4 Müritz 81,4 Güstrow 74,9 Ostvorpommern 81,3 Nordvorpommern 74,9 Mecklenburg-Strelitz 81,3 Parchim 74,6 Parchim 81,0 Müritz 74,6 Demmin 80,6 Greifswald 74,6 Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Aufgrund fehlender Bevölkerungsangaben nach dem Zensus 2011 kann derzeit weder für die Jahre nach 2010 noch für die neuen Kreise die Lebenserwartung berechnet werden. 9. Sieht die Landesregierung den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung, ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, finanziellem Vermögen gewährleistet (Antwort bitte begründen)? Der Zugang zu ambulanten und stationären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden, ist unabhängig von Geschlecht, Nationalität und finanziellem Vermögen für alle in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Menschen gewährleistet. 12
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 10. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die beste- henden Zuzahlungsregelungen für stationäre Aufenthalte, Arzneien und medizinische Hilfsmittel? Um finanziell schwächere Versicherte nicht zu stark zu belasten, sind die nach § 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch von den Versicherten zu tragenden Zuzahlungen nur bis zu der in § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch geregelten Belastungsgrenze zu leisten. 11. Wie bewertet die Landesregierung die im Koalitionsvertrag des Bundes festgelegte einseitige Verteilung des Risikos von steigenden Krankenkassenversicherungsbeiträgen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Die Landesregierung spricht sich dafür aus, die Krankenversicherungsbeiträge zu gleichen Teilen auf die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu verteilen. 12. Wie beurteilt die Landesregierung die Erreichbarkeit stationärer Versorgungsangebote der Grund-, Regel- und Maximalversorgung in Mecklenburg-Vorpommern? Die Kategorisierungen in Einrichtungen der Grund-, Regel- und Maximalversorgung sind dem Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern und dem Krankenhausplan 2012 fremd. Die Versorgung mit Krankenhausleistungen soll auf Grundlage des Krankenhausplans im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern möglichst flächendeckend erfolgen. Dies ist trotz zunehmend notwendiger Konzentration nach wie vor gewährleistet. Neben der Ortsnähe hat die dauerhafte Sicherstellung der medizinischen Qualität und der wirtschaftlichen Leistungs- erbringung besondere Bedeutung. Sie wird in vielen Fällen nur durch Konzentration und durch zwischen einzelnen Krankenhäusern abgestimmte Leistungsschwerpunkte erreichbar. Das bedeutet, je allgemeiner und häufiger vorkommend bestimmte Leistungen sind, vor allem in den internistischen und chirurgischen Fachgebieten, desto ortsnäher können sie erbracht werden. Je seltener Leistungen notwendig werden, je höher der Spezialisierungsgrad und die Qualitätsanforderungen sind oder je höher die Vorhaltekosten ausfallen, desto zentraler kann die Versorgung erfolgen. 13
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 13. Wie beurteilt die Landesregierung die ambulante Versorgungssitua- tion angesichts von 141 nicht besetzten hausärztlichen sowie 88 nicht besetzten fachärztlichen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern (Ärzt- liche Bedarfsplanung der KV M-V mit Stand 30.04.2013)? Die ambulante medizinische Versorgung im Land sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich ist gesichert. Die Zahl der nicht besetzten Hausarztstellen ist ein Rechenwert, der wenig über die reale Versorgungssituation aussagt. Unter Zugrundelegung der auf Bundesebene vorgegebenen Verhältniszahlen zwischen der Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte und der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes würde die Anzahl der nicht besetzten Hausarztstellen gegen Null tendieren. Lediglich deshalb, weil von den vorgegebenen Richtwerten wegen der besonderen Situation eines großen Flächenlandes zulässigerweise abgewichen wurde, kommt die Zahl der nicht besetzten Hausarztstellen zustande. Die Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung des Landes bemühen sich durch vielfältige Aktivitäten darum, dass die ambulante medizinische Versorgung auch in Zukunft gesichert wird. 14. Inwieweit wurde von den Möglichkeiten des Versorgungsstruktur- gesetzes Gebrauch gemacht, um die ambulante ärztliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern? a) Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund das Versorgungsstrukturgesetz? b) Sind aus Sicht der Landesregierung weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung notwendig und wenn ja, beabsichtigt sie diese einzuleiten? Wenn nicht, bitte begründen! Durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstrukturgesetz) wurden die Möglichkeiten der Kassenärzt- lichen Vereinigungen gestärkt, auf festgestellte oder drohende Unterversorgung eigenständig zu reagieren und insbesondere die Landarzttätigkeit aufzuwerten. Beispielsweise wurde ein gemeinsamer Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen eingerichtet, der spezifische Angebote (zum Beispiel Gründungszuschüsse für Landarzt- praxen oder Zweigpraxen) in solchen Regionen besonders fördern kann, in denen eine drohende Unterversorgung festgestellt wird. Ausgehend vom Versorgungsstrukturgesetz wurde eine Reform der Bedarfsplanung eingeleitet, die unter anderem für Mecklenburg- Vorpommern zur Folge hatte, dass etwa 60 neue Stellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geschaffen werden. Die Landesregierung nimmt das Recht auf Mitwirkung in den Landesausschüssen nach § 90 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch durch beratende Teilnahme an den Sitzungen sowie durch Prüfung und gegebenenfalls Beanstan- dung des aufgestellten Bedarfsplanes wahr. 14
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a) Wegen der erweiterten Möglichkeiten der an der medizinischen Versorgung Beteiligten, flexibler auf eine drohende medizinische Unterversorgung reagieren zu können, wird das Versorgungsstrukturgesetz positiv bewertet. Zu b) Zunächst wird zu beobachten sein, welche Wirkungen durch die oben angesprochenen Möglichkeiten des Versorgungstrukturgesetzes erzielt werden können. Die Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung des Landes setzen sich fortwährend dafür ein, dass mehr Medizinerinnen und Mediziner sich für eine Tätigkeit in einer Landarztpraxis entscheiden. Dass die Bemühungen erfolgreich sind, lässt sich unter anderem daran erkennen, dass sich momentan etwa 100 Ärztinnen und Ärzte im Land in der Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin befinden. Systematische Abstimmungen zur Sicherung der medizinischen Versorgung finden in der Konzertierten Aktion und im Landesgremium sektorenübergrei- fende Versorgungsfragen statt. 15. Hält die Landesregierung das medizinische Leistungsangebot beispielsweise in der geriatrischen Versorgung oder in der Rehabili- tation angesichts einer älter werdenden Bevölkerung in Mecklenburg- Vorpommern für ausreichend? Wenn nein, was unternimmt sie, um der Gesundheitsversorgung einer älter werdenden Bevölkerung gerecht zu werden? Die medizinische Versorgung befindet sich bereits auf einem hohen Niveau. Dennoch stellt die demographische Entwicklung die Leistungserbringer und die Leistungsträger des Landes vor große Herausforderungen. Um auch in Zukunft die Versorgung zu sichern und qualitative personenorientierte und gemeindenahe Angebote vorhalten zu können, entwickelt der Geriatriebeirat des Landes auf der Grundlage des Geriatrieplanes unter der Federführung der Landesregierung abgestimmte Maßnahmen in den Themenfeldern Prävention, Qualifikation, Koordination und Kooperation, ambulante und stationäre Versorgung. 15
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass nur ein Bruchteil der gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen vorgenommen werden angesichts der in Artikel 14 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffenen Festlegung, dass Kinder und Jugendliche vor entwicklungsgefährdenden Einflüssen zu schützen sind? Primäres Ziel der schulärztlichen Untersuchungen ist laut § 15 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern, Krankheiten und Fehlentwicklungen der Kinder festzustellen, soweit dies für schulische Entscheidungen bedeutsam ist. Die Untersuchungen sind erforderlich, um für die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Schulpflicht zu treffenden Entscheidungen (zum Beispiel Schulfähigkeit, Förderbedürftigkeit, Teilnahme am Schulsport) sichere, amtlich festgestellte Grundlagen zu haben. Über diesen schulischen Bezug hinaus leisten diese Untersuchungen auch einen Beitrag zum allgemeinen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. Die Landesregierung sieht es als kritisch an, dass die schulärztlichen Untersuchungen nicht vollständig durchgeführt werden und ist bemüht, mit allen Beteiligten Lösungen zu finden, die Zahl der durchgeführten Untersuchungen zu erhöhen. 17. Wie schätzt die Landesregierung die Herausbildung einer gemein- samen Identität der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern ein? Die Landesregierung ist dieser Frage im Zuge des Mecklenburg-Vorpommern Monitors 2014 nachgegangen. Die Umfrage zeigt, dass es weiter einen starken Bezug zum jeweiligen Landesteil gibt. So geben im Landesteil Mecklenburg 39% der Befragten an, dass sie sich in erster Linie als „Mecklenburger“ fühlen. Im Landesteil Vorpommern fühlen sich 20 % in erster Linie als „Vorpommer“. Die verbindende Kategorie „Mecklenburg-Vorpommer“ wird mit 9 % beziehungsweise 15% seltener genannt. Gleichzeitig meint jedoch eine klare Mehrheit von 77 % in Mecklenburg beziehungsweise 76 % in Vorpmmern, dass das „Gemeinsame“ zwischen den beiden Landesteilen das „Trennende“ überwiegt. Auch wird die Landesentwicklung nahezu identisch bewertet. So meinen 89% der Befragten in Mecklenburg und 87 % der Befragten in Vorpommern, dass sich das Land seit der Deutschen Einheit eher gut oder sogar sehr gut entwickelt hat. Diese Zahlen zeigen nach Einschätzung der Landesregierung, dass sich seit 1990 eine gemeinsame Identität der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern herausgebildet hat. Gleichzeitig bestehen jedoch eine starke mecklenburgische und eine starke vorpommersche Identität fort. 16
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 18. Sieht die Landesregierung in der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Entwicklung beider Landesteile Unter- schiedlichkeiten und welche sind das? Die Landesregierung sieht in der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Entwicklung der verschiedenen Landesteile von Mecklenburg-Vorpommern durchaus Unterschiede. Neben den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern betrifft dies auch die stärker städtisch geprägten und die eher ländlich geprägten Landesteile, die Landesteile mit einer positiven demografischen Entwicklung und die mit einer negativen, die Landesteile entlang der Ostseeküste und die im Landesinneren, die Landesteile mit Grenzlage zu den Nachbarländern und -staaten und die ohne. Mit der beispielhaften Aufzählung von Entwicklungsschwerpunkten wird deutlich, dass eine pauschale Aussage zu Entwicklungsunterschieden einzelner Landesteile die Realität kaum abbildet. Alle Landesteile haben Stärken und Schwächen in unterschiedlich starker Ausprägung. Ziel der Landesregierung war und ist es, die einzelnen Landesteile dabei zu unterstützen, ihre Stärken zu stärken und ihre Schwächen abzumildern. Seit der Neugründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1990 hat sich in den beiden Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern ein umfassender wirtschaftlicher Strukturwandel vollzogen. Heute sind Mecklenburg und Vorpommern gleichermaßen attraktive und wettbewerbsfähige Industriestandorte mit spezifischen Standortvorteilen. Regional haben sich in Mecklenburg-Vorpommern - beispielhaft - folgende Schwerpunkte herausgebildet: Branche regionaler Schwerpunkt außerdem ansässig Ernährungswirtschaft Westmecklenburg Greifswald, Stralsund Gießerei-Industrie Vorpommern Holzwirtschaft Wismar Wismar, Rostock, Stralsund, Schiffbau, maritime Anlagen Greifswald Wolgast Luft- und Raumfahrtindustrie Rostock, Schwerin Pasewalk Elektroindustrie Vorpommern kunststoffverarbeitenden Industrie Westmecklenburg Greifswald Gesundheitswirtschaft Rostock, Greifswald Auch haben sich die beiden Landesteile in den letzten Jahrzehnten aufgrund der umfang- reichen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen gut entwickelt. Die Bauwirtschaft verzeichnet einen einheitlichen Verlauf bei den Auftragseingängen. Regionale Entwicklungsunterschiede werden weder in der städtebaulichen Entwicklung noch im Bereich des Wohnens gesehen. Die Finanzhilfen im Bereich der Städtebauförderung und der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Wohnraumförderung werden regional ausgewogen vergeben. 17
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern nimmt als Wirtschafts- und Imagefaktor für das ganze Land eine herausragende Stellung ein. Dabei zeichnen sich im touristischen Bereich keine Unterschiede zwischen den beiden Landesteilen ab. In den vergangenen 25 Jahren ist durchgängig eine positive Entwicklung zu konstatieren, die allenfalls von einer unterschied- lichen Dynamik im Küstenstreifen gegenüber dem Binnenland geprägt war. Mit etwa 70 Prozent der Übernachtungen ist die Küste das besucher-, übernachtungs- und umsatzstärkste touristische Reiseziel, das auch in der Intensität international konkurrenzfähig ist. Im Binnenland bieten Landurlaub und landtouristische Angebote im engeren Sinne ein ergänzendes Entwicklungs- und Profilierungspotenzial für den Tourismus in Mecklenburg- Vorpommern. Um die Entwicklung im ländlichen Raum voranzutreiben, wurde die Projektidee LandART Mecklenburg-Vorpommern vom Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern initiiert. Eine Darstellung der Situation des Handwerks zum Stichtag 31. Dezember 2013 ist in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Strukturdaten Handwerkskammer Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Schwerin Betriebe 12.575 7.677 Beschäftigte 62.875 37.000 Auszubildende 3.200 1.915 Gesellenprüfungen 2013 1.297 601 Meisterprüfungen 2013 119 148 Betriebsberatungen 804 523 Konjunkturdaten Handwerkskammer Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Schwerin Geschäftslage 75 % gut bis befriedigend 89 % gut bis befriedigend 25 % schlecht 11 % schlecht Betriebsauslastung 30 % 81 bis 100 %ig 43 % 81 bis 100 %ig 25 % weniger als 50 %ig 16 % weniger als 50 %ig Umsätze 50 % konstante Umsätze mehr als 50 % konstante Umsätze Beschäftigungs- 75 % konstant 80 % konstant Situation 21 % Entlassungen 13 % Entlassungen Investitionsklima 57 % gleiche Investitionsaus- 50 % gleiche Investitionsaus- gaben oder Erhöhung gaben 14 % Erhöhung Beide Handwerkskammern bezeichnen die Konjunktur als gut und stabil. Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen blickt zuversichtlich in die Zukunft. In beiden Regionen weisen die Ausbauhandwerke überdurchschnittliche Bewertungen vor. Auch ist die Entwicklung der Gesundheits-, Nahrungsmittel- und Kraftfahrzeug-Handwerke in beiden Regionen auffallend negativer als die Entwicklung der Gesamthandwerke. Es ist zu erkennen, dass die Unter- nehmen im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie im Landkreis Ludwigslust-Parchim von der Nähe zu Schleswig-Holstein und zur Metropolregion Hamburg profitieren. Bezogen auf die Einwohnerzahl gibt es in Vorpommern weniger Handwerksunternehmen. 18
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Im Bereich der Kulturwirtschaft gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es regionale Unterschiede zwischen Vorpommern und Mecklenburg hinsichtlich Standortpolitik, Ansiedlung, Förderung oder im Zusammenhang mit anderen Initiativen für und mit der Branche gibt. Die Unternehmen sind sowohl im städtischen wie auch im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern ansässig. Mecklenburg hat an der Hochschule Wismar seit vielen Jahren die Fakultät Gestaltung und in Rostock ist die Hochschule für Musik und Theater ansässig; an der Universität Greifswald gibt es das Caspar-David-Friedrich-Institut für Bildende Kunst und Kunstgeschichte. Hinsichtlich der Quantität und Qualität des kulturellen und künstlerischen Angebots in Mecklenburg-Vorpommern verweist die Landesregierung auf die Antwort zur Frage 266. Bezug nehmend auf die Entwicklung der kulturellen Infrastruktur wird auf die Antwort zur Frage 282 hingewiesen. Die Entwicklung der Landesteile im Zuge der Energiewende verläuft gleichermaßen harmonisch. Nachdem bei der Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen der Landesteil Vorpommern mit rund 44 % Anteil an Windenergieanlagen zunächst vorn lag, nähert sich der Anteil nunmehr den Flächenanteilen der Landesteile an. Dies zeigt, dass beide Landesteile die Chancen der Energiewende gleichermaßen nutzen. Die Landesregierung unterstützt diese Entwicklung durch die Regionalen Planungsverbände und die Landesplanung. Auch die Hochschulen unterstützen durch ihre Forschung im Energiebereich diese Entwicklung. Bezüglich der straßeninfrastrukturellen Entwicklung bestehen zwischen den Landesteilen kaum Unterschiede. In die Räume östlich der Bundesautobahn A 19 flossen in den Jahren 1996 bis 2010 Bundesstraßeninvestitionen in Höhe von rund 830,0 Millionen Euro und in die Gebiete westlich der Bundesautobahn A 19 demgegenüber rund 720,0 Millionen Euro. Durch die (zusätzlichen) Autobahninvestitionen in dem Zeitraum, insbesondere in den Neubau der Bundesautobahn A 20, in Höhe von rund 562,0 Millionen Euro profitiert das gesamte Land und insbesondere auch die östlichen Landesteile. Nach Auffassung der Landesregierung sind klare Unterscheidungen zwischen den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern weder im Hinblick auf Renteneinkommen, die Lebenssituation älterer Menschen noch beim Umfang und der Qualität von bürgerschaft- lichem Engagement auszumachen. Im Bereich der Gesundheitsversorgung werden ebenfalls keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Landesteilen gesehen. Unterschiede im Detail, wie zum Beispiel bei der Frage der Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten erklären sich vorrangig aus einer unterschiedlichen Besiedlungsdichte und einer unterschiedlichen Ausprägung relevanter Faktoren, wie zum Beispiel der Altersstruktur der jeweiligen Bevölkerung. Die Landesregierung sieht für die ländlichen Räume, bezogen auf die Landesteile, Unterschiedlichkeiten, die historische, aber auch naturräumliche Gründe haben. So liegt der Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche im vorpommerschen Landesteil mit bis zu 20 Prozent deutlich höher als im mecklenburgischen Landesteil. Die Entwicklungsdisparitäten der vom demografischen Wandel besonders betroffenen ländlichen Räume, die mit wirtschaftsstruktureller Schwäche einhergehen, sind jedoch in beiden Landesteilen zu verzeichnen und betreffen küsten- und zentrenferne Räume. 19
Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 19. Gibt es spezielle Entwicklungsziele für die Planungsregion Vorpommern? a) Wenn ja, welche sind das und inwieweit konnten diese bisher umgesetzt werden? b) Welche Defizite bestehen noch? Zu 19, a) und b) Ziele für die Entwicklung der Planungsregionen werden in den Regionalen Raumentwick- lungsprogrammen festgelegt. Die Entwicklungsziele für Vorpommern sind im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern 2010 festgelegt. Wichtige Entwicklungsziele für Vorpommern sind: - Die tragenden Wirtschaftszweige Tourismus, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Energiewirtschaft, maritime Wirtschaft und Dienstleistungswirtschaft sollen konkurrenz- fähig weiterentwickelt werden. - Die Hochschulstandorte Greifswald und Stralsund mit ihren außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen zu Quellen innovativer Hochtechnologie für den gewerb- lichen Bereich und zu Motoren der Regionalentwicklung werden. - Vorpommern soll als Hochtechnologiestandort ausgebaut werden, insbesondere in den Bereichen Plasmaphysik, Biotechnologie, Medizintechnik, Energietechnik und Umwelt- technik. - Die vorpommernspezifischen Tourismusangebote mit ganzjährig nutzbaren Angeboten sollen erweitert werden, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- und Wellness- tourismus. - Grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere nach Polen, sollen aktiv gestaltet werden. Um die Stärken Vorpommerns weiter zu entwickeln und seine Schwächen abzumildern und damit zur Reduzierung etwaiger Entwicklungsdefizite beizutragen, ist im Jahr 2010 die Strategie „Wirtschaftliche Entwicklung für Vorpommern“ (ehemals Masterplan Vorpommern) durch die Arbeitsgruppe „Regionale Entwicklung Vorpommern“ des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit initiiert worden. Beschlossen wurden die Strategie sowie eine (fortzuschreibende) Tabelle mit strukturpolitischen Zielen und Maßnahmen im Jahr 2012. 20