Drucksache 6/99 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die übrigen Hochschulen des Landes haben keine Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittelverträge mit der Bundeswehr geschlossen. 2. Gibt es zurzeit Kooperationen und/oder Drittmittelverträge zwischen Hochschulen des Landes und Unternehmen, die Rüstungsforschung bzw. militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand hat? Falls dies der Fall ist: Bitte für jeden Fall einzeln die Hochschule, den Fachbereich, das Unternehmen, das finanzielle Auftragsvolumen und die Laufzeit angeben. Kooperationen und/oder Drittmittelverträge zwischen Hochschulen des Landes und Unternehmen, die Rüstungsforschung, beziehungsweise militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand haben, gibt es zurzeit nicht. 3. Gibt es zurzeit Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittel- verträge (Auftragsforschung) zwischen außeruniversitären For- schungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmoltz-Institute und Fraunhofer-Institute), und der Bundeswehr? Falls dies der Fall ist: Bitte für jeden Fall einzeln das Institut, das finanzielle Auftragsvolumen und die Laufzeit angeben. Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittelverträge zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, und der Bundeswehr bestehen nicht. 4. Gibt es zurzeit Kooperationen und/oder Drittmittelverträge zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmoltz-Institute und Fraunhofer-Institute), und Unternehmen, die Rüstungsforschung bzw. militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand hat? Falls dies der Fall ist: Bitte für jeden Fall einzeln das Institut, das Unternehmen, das finanzielle Auftragsvolumen und die Laufzeit angeben. Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittelverträge zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, und Unternehmen, die Rüstungsforschung, beziehungsweise militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand haben, bestehen ebenfalls nicht. 2