FFH-Managementplanung

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                          Drucksache 7/3981 EU-Nr.                              Gebietsname                              Behörde            Stand DE 2645-402       Wald- und Seenlandschaft Lieps-Serrahn                      StALU MS        nicht begonnen DE 2651-471       Randowtal                                                   StALU VP        nicht begonnen DE 2732-473       Mecklenburgisches Elbetal                                   BRA SchElb      nicht begonnen DE 2733-401       Lübtheener Heide                                            BRA SchElb      nicht begonnen DE 2734-401       Feldmark Eldena bei Grabow                                  StALU WM        nicht begonnen DE 2736-471       Feldmark Stolpe-Karrenzin-Dambeck-Werle                     StALU WM        nicht begonnen DE 2741-401       Buchholzer-Krümmeler Heide                                  StALU MS        nicht begonnen Zusammenfassende Darstellung der Managementplanung für EU-Vogelschutzgebiete nach Behörde: Behörde                                                         Anzahl Gebiete gesamt                    abgeschlossen                ausstehend StALU VP                                       20                          0                        20 StALU WM                                       19                          3                        16 StALU MS                                       10                          0                        10 StALU MM                                        6                          0                         6 BRA SchElb                                      3                          0                         3 BRA SOR                                         1                          0                         1 NPA Mür                                         1                          0                         1 NPA VP                                          1                          0                         1 Summe                                          61                          3                        58 3. Welche Ziele und Maßnahmen wurden nach Abschluss der Planungen für die einzelnen Natura-2000-Gebiete festgelegt (bitte nach Gebiet und StALU tabellarisch darstellen)? Aufgrund des Gesamtumfangs von mehreren tausend Erhaltungsmaßnahmen und hunderten von Erhaltungszielen, die in Summe in allen bislang abgeschlossenen Natura 2000-Managementplänen festgelegt sind, ist eine Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Die Beantwortung der Frage würde insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Alle abgeschlossenen Natura 2000-Managementpläne sind komplett online verfügbar auf den Homepages der jeweils zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, der Ämter für die Biosphärenreservate und der Nationalparkämter. Die Fachbeiträge für die Wald- Lebensraumtypen sind online verfügbar auf der Homepage der Landesforst. 11
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Drucksache 7/3981                                                Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4. Wie erfolgt die Kontrolle der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und Ziele in den Natura-2000-Gebieten? Die Fachbehörden für Naturschutz sind für die Zustandsüberwachung der Natura 2000-Gebiete verantwortlich. Mit Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg- Vorpommern zur Zustandsüberwachung vom 8. Januar 2014, in der Fassung vom 20. August 2018, wurden zunächst Regelungen für die Überwachung ausgewählter Lebens- raumtypen getroffen, die die Schwerpunktverantwortungen der Ämter berücksichtigen. Zur Anwendung kommt dabei die „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg Vorpommern“ (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie 2013). Die im Gelände erhobenen Daten werden digital erfasst und anschließend ausgewertet, sodass gegebenenfalls erforderlicher Handlungsbedarf erkannt werden kann. Die Zustandsüberwachung der Wald-Lebensraumtypen erfolgt durch die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern -Anstalt des öffentlichen Rechts- im Rahmen der Fortschreibung der Fachbeiträge Wald. Arbeitsgrundlage ist die Arbeitsanweisung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zum Management von FFH-Wald- lebensraumtypen in der Fassung vom 10. Juli 2018. 5. Wie sind die oberen und unteren Naturschutzbehörden des Landes für die Kontrolle und Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen personell ausgestattet? Die Personalausstattung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Behörde                 Anzahl Dienstposten                Anzahl Dienstposten Zustands- Maßnahmenumsetzung                   überwachung/Erfolgskontrolle hD           gD        mD            hD               gD              mD StALU MM                     0,20         1,75      0,00          0,05             2,00             0,00 StALU MS                     0,25         1,75      0,75          0,10             2,00             0,00 StALU VP                     0,20         1,80      0,40          0,10             0,75             0,60 StALU WM                     0,75       0,50**      0,75          0,10              1,0              1,0 BRASOR                       0,10         0,10      0,10          0,20             0,00             0,20 BRASCHELB                    0,20        0,60*      0,00          0,00             0,00             0,30 NLP MÜR                      0,00         0,00      0,00          0,00             0,00             0,00 NLP VP                       0,10         0,20      0,00          0,00             0,00             0,00 Landesforst                  0,50         0,50      0,00          0,50             0,50             0,00 Summe                        2,30         7,20      2,00          1,05             5,25             2,10 * befristet bis 31. Dezember 2019 ** seit 1,5 Jahren unbesetzt wegen Langzeiterkrankung 12
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                      Drucksache 7/3981 6. Ist diese personelle Ausstattung für die Kontrolle und Umsetzung der in den Managementplänen festgelegten Ziele und Maßnahmen ausreichend? Die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern umfassen rund 35,5 Prozent der Landesfläche. Die Landesregierung war bisher davon ausgegangen, dass die für die Erledigung der Aufgaben verfügbare personelle Ausstattung im Wesentlichen als ausreichend angesehen werden konnte, um die europarechtlichen Anforderungen an die Umsetzung von in den Managementplänen festgelegten Maßnahmen und Zielen sowie an die Zustandsüberwachung/ Erfolgskontrolle erfüllen zu können. Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020/2021 sind im Bereich „Umsetzung NATURA 2000“ 13 Stellen (1 x A15, 12 x A11) geschaffen worden, davon zwölf temporär bis zum 31. Dezember 2024 und eine dauerhaft. Es ist davon auszugehen, dass damit die personellen Ressourcen für die Umsetzung der Natura 2000-Aufgaben vorerst als ausreichend angesehen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuell gegen Deutschland eröffneten zweiten Vertragsverletzungsverfahrens prüft das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt parallel die sich daraus ableitenden Folgen für die künftig erforderlichen Ressourcen zur Bewältigung der in Rede stehenden Anforderungen. 13
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