LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1649 7. Wahlperiode 02.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Erreichen des Jugendschwimmabzeichens im Schwimmunterricht und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Erreichen des Jugendschwimmabzeichens ist keine ausgewiesene Zielstellung des Schwimmunterrichtes. Vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend den „Emp- fehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule“ (siehe auch Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1647) sicher schwimmen können. 1. Welche Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern führen im laufenden Schuljahr keinen Schwimmunterricht durch (bitte jeweils Name der Schule, Ort und zuständiges Schulamt aufführen)? 2. Warum führen die in der Antwort zu Frage 1 genannten Schulen keinen Schwimmunterricht durch (bitte die Gründe jeweils den Schulen zuord- nen)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zum laufenden Schuljahr können noch keine Aussagen zur Durchführung des Schwimmunter- richtes an den Grundschulen getroffen werden. Viele Schulen führen den Schwimmunterricht in Freigewässern durch. Dieser findet vor allem in den Sommermonaten statt. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2018 beantwortet.