LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/56 7. Wahlperiode 30.11.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Stand der Umsetzung der Kormoranverordnung und Auswirkungen auf den Kormoranbestand und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist die Anzahl der Kormoranabschüsse im Jahr 2015? Im Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) 2014/2015 wurden 356 Kormoranabschüsse und für das Jagdjahr 2015/2016 wurden 199 Kormoranabschüsse registriert, welche auf Basis der Kormoranverordnung (KormVO M-V) vom 5. Juli 2012 (GVOBl. M-V S. 310) erfolgten. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 weitere 943 Kormorane auf Grundlage gesonderter Ausnahmegenehmigungen erlegt. 2. Um wie viele Tiere soll der Bestand 2016 und 2017 reduziert werden? Zahlenmäßige Zielvorgaben für eine Bestandsreduktion bestehen nicht. Die KormVO M-V eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Kormorane zur Abwendung erheblicher fischerei- wirtschaftlicher Schäden unter bestimmten Rahmenvorgaben (örtliche und zeitliche Beschränkungen) durch Abschuss zu töten. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2016 beantwortet.