Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/417 6. Wahlperiode 28.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Nach welchem Vorgang und anhand welcher Kriterien wird in den Landkreisen und kreisfreien Städten über die dezentrale Unter- bringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern entschieden? Nach § 53 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes sollen Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Nach der aktuellen Erlasslage kann die zuständige Behörde auf Antrag des Asylbewerbers im Rahmen der von ihr zu treffenden Ermessensentscheidung bei Vorliegen der nachfolgend aufgezählten Fallkonstellationen eine Ausnahme vom Grundsatz der zentralen Unterbringung zulassen: a) wenn medizinische Gründe eine Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften erfordern - der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens; b) wenn soziale Gründe eine Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften erfordern; c) wenn bei Familien und Alleinstehenden mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ein ununterbrochener Aufenthaltszeitraum in Gemeinschaftsunterkünften von insgesamt mindestens zwei Jahren vorliegt; Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. März 2012 beantwortet.
Drucksache 6/417 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode d) wenn bei sonstigen Familien und Alleinstehenden ein ununterbrochener Aufenthaltszeit- raum in Gemeinschaftsunterkünften von insgesamt mindestens drei Jahren vorliegt; e) wenn bei Asylbewerbern des unter Punkt d) genannten Personenkreises, die in einem ordnungsgemäßen, auf Dauer angelegten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, ein ununterbrochener Aufenthaltszeitraum in Gemeinschaftsunterkünften von insgesamt mindestens zwei Jahren vorliegt, der Aufenthalt ganz oder überwiegend aus dem Arbeitsentgelt bestritten und der Nachweispflicht durch Vorlage der Arbeitserlaubnis und einer Erklärung des Arbeitsgebers entsprochen werden kann; f) wenn sonstige Gründe, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, es erfordern. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung hat die zuständige Behörde zu berücksichtigen, ob der antragstellende Asylbewerber die Gewähr dafür bietet, die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen und die hier geltenden Regeln des Zusammenlebens einzuhalten. 2. Wie viele Einzelpersonen sowie Familien mit Kindern, die in Gemein- schaftsunterkünften untergebracht sind, haben seit dem Jahr 2005 einen Antrag auf dezentrale Unterbringung in Wohnungen gestellt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen statistischen Angaben vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben wie folgt geantwortet: Gebietskörperschaft Antwort der Gebietskörperschaft Hansestadt Rostock Keine Angaben. Landeshauptstadt Keine Angaben. Die letzte Gemeinschaftsunterkunft wurde im Schwerin Jahr 2006 geschlossen. Landkreis Rostock Keine Angaben für den ehemaligen Landkreis Güstrow. Im ehemaligen Landkreis Bad Doberan 13 Einzelpersonen und 14 Familien mit Kindern. Landkreis Ludwigslust- Keine Angaben für den ehemaligen Landkreis Ludwigslust. Parchim Im ehemaligen Landkreis Parchim 13 Einzelpersonen, 14 Familien mit Kindern und 6 Familien ohne Kinder. Landkreis Mecklen- In den ehemaligen Landkreisen Müritz und Neustrelitz burgische Seenplatte 30 Einzelpersonen und 41 Familien. In der ehemaligen kreisfreien Stadt Neubrandenburg seit 2007 insgesamt 46 Anträge. Landkreis Nordwest- Keine Angaben. mecklenburg Landkreis Vorpommern- Keine Angaben. Greifswald Landkreis Vorpommern- Keine Angaben. Rügen 3. Welche Gründe wurden bei der Beantragung angegeben? 2
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/417 Gebietskörperschaft Antwort der Gebietskörperschaft Hansestadt Rostock Überwiegend gesundheitliche Gründe. Landeshauptstadt Keine Angaben. Schwerin Landkreis Rostock Überwiegend gesundheitliche Gründe und langjähriger Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft. Landkreis Ludwigslust- Überwiegend gesundheitliche Gründe, langjähriger Aufenthalt Parchim in der Gemeinschaftsunterkunft, Aufnahme einer Erwerbstätig- keit, Lautstärke in der Gemeinschaftsunterkunft, zu langer Schulweg für die Kinder und religiöse Gründe. Landkreis Mecklen- Überwiegend gesundheitliche und soziale Gründe burgische Seenplatte Landkreis Nordwest- Keine Angaben. mecklenburg Landkreis Vorpommern- Keine Angaben für den ehemaligen Landkreis Uecker-Randow Greifswald und für die ehemalige kreisfreie Stadt Greifswald. Im ehemaligen Landkreis Ostvorpommern ein Antrag wegen Lautstärke in der Gemeinschaftsunterkunft. Landkreis Vorpommern- Keine Angaben. Rügen 3
Drucksache 6/417 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4. Wie viele der Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden positiv beschieden (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unter- scheiden)? Gebietskörperschaft Antwort der Gebietskörperschaft Hansestadt Rostock Keine Angaben. Landeshauptstadt Keine Angaben. Schwerin Landkreis Rostock Im ehemaligen Landkreis Bad Doberan 19 Bewilligungen. Keine Angaben für den ehemaligen Landkreis Güstrow Landkreis Ludwigslust- 18 Bewilligungen im ehemaligen Landkreis Parchim. Parchim Im ehemaligen Landkreis Ludwigslust stets Bewilligungen aus gesundheitlichen Gründen und rund 80 % Bewilligungen aus anderen Gründen. Landkreis Mecklen- 48 Bewilligungen. burgische Seenplatte Landkreis Nordwest- Keine Angaben. mecklenburg Landkreis Vorpommern- Keine Angaben für den ehemaligen Landkreis Uecker-Randow Greifswald und für die ehemalige kreisfreie Stadt Greifswald. Der Antrag im ehemaligen Landkreis Ostvorpommern wurde abgelehnt. Landkreis Vorpommern- Keine Angaben. Rügen 4
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/417 5. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden negativ beschieden und mit welcher Begründung (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Gebietskörperschaft Antwort der Gebietskörperschaft Hansestadt Rostock Keine Angaben. Landeshauptstadt Keine Angaben. Schwerin Landkreis Rostock Im ehemaligen Landkreis Bad Doberan 8 Ablehnungen aus überwiegend folgenden Gründen: - fehlende Mitwirkung bei Passbeschaffung, - falsche Angaben zur Identität, - Vereitelung der Durchsetzung der Ausreisepflicht und - Keine Gewährleistung dafür, dass die hier geltenden Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden. Keine Angaben für den Landkreis Güstrow. Landkreis Ludwigslust- Im Landkreis Parchim 56 Anträge aus überwiegend folgenden Parchim Gründen: - keine medizinische Notwendigkeit. - Zumutbarkeit des Schulweges, - kostengünstigerer Aufenthalt in der Gemeinschaftsunter- kunft, - bessere Erreichbarkeit in der Gemeinschaftsunterkunft, - fehlende Mitwirkung bei Nachweis der Notwendigkeit der dezentralen Unterbringung, - kein ununterbrochener Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft, - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer und - zu kurzer Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft. Landkreis Mecklenbur- Insgesamt 46 Anträge aus überwiegend folgenden Gründen: gische Seenplatte - aus gesundheitlichen und sozialen Gründen nicht erforderlich, - keine ausreichende Begründung des Antrages und zu kurze Verweildauer in der Gemeinschaftsunterkunft. Landkreis Nordwest- Keine Angaben. mecklenburg Landkreis Vorpommern- Keine Angaben für den ehemaligen Landkreis Uecker-Randow Greifswald und die ehemalige kreisfreie Stadt Greifswald. Der Antrag im ehemaligen Landkreis Ostvorpommern wurde mangels zwingender Gründe abgelehnt. Landkreis Vorpommern- Keine Angaben. Rügen 5
Drucksache 6/417 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6. Wie viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene leben derzeit in Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern, für die laut ärztlichem Gutachten eine dezentrale Unterbringung empfohlen wird (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Gebietskörperschaft Antwort der Gebietskörperschaft Hansestadt Rostock Keine. Landeshauptstadt Keine. Schwerin Landkreis Rostock Keine. Landkreis Ludwigslust- Ein Erwachsener, bei dem die Amtsärztin die medizinische Parchim Notwendigkeit einer dezentralen Unterbringung verneint hat. Eine vierköpfige Familie, die aber demnächst dezentral untergebracht werden soll. Landkreis Mecklen- Keine Angaben zum ehemaligen Landkreis Demmin. burgische Seenplatte Im Übrigen keine. Landkreis Nordwest- Keine Angaben. mecklenburg Landkreis Vorpommern- Keine Angaben zur ehemaligen kreisfreien Stadt Greifswald. Greifswald Im Übrigen keine. Landkreis Vorpommern- Keine Angaben. Rügen 6
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/417 7. Wie viel Zeit vergeht in der Regel von der Antragstellung auf dezen- trale Unterbringung bis zum Bescheid über die Entscheidung der Behörde? Gebietskörperschaft Antwort der Gebietskörperschaft Hansestadt Rostock Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Landeshauptstadt Keine Angaben. Schwerin Landkreis Rostock In der Regel 4 bis 6 Wochen. Landkreis Ludwigslust- In der Regel 8 bis 12 Wochen. Parchim Landkreis Mecklen- In der Regel 4 bis 12 Wochen. burgische Seenplatte Landkreis Nordwest- Keine Angaben. mecklenburg Landkreis Vorpommern- Maximal 4 Wochen. Greifswald Landkreis Vorpommern- Keine Angaben. Rügen 7