Drucksache 6/5616 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Wie hoch wird der Schaden durch Betrug in der Pflege geschätzt (bitte mit Angabe der Quellen angeben)? Der Landesregierung liegen keine Schätzungen zur Schadenshöhe vor. Pressemeldungen (unter anderem Die Welt, Focus) wurde entnommen, dass der entstandene finanzielle Schaden auf rund 1 Milliarde Euro jährlich geschätzt wird. 3. Wie definieren die sozialen Pflegekassen und die gesetzlichen Kran- kenkassen „Betrug in der Pflege“? 4. Welche Tatbestände subsummiert die Landesregierung unter „Betrug in der Pflege“? Zu 3 und 4 Die Pflege- und Krankenkassen verfügen über keine eigene Definition für den Begriff „Betrug in der Pflege“. § 263 des Strafgesetzbuches regelt den Betrug. Zuständig für die Strafverfolgung sind Polizei und Staatsanwaltschaften. Im Zusammenhang mit der Betrugsbekämpfung in der Pflege hat die 89. Gesundheitsministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss gefasst, mit dem unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit darum gebeten wird, dafür Sorge zu tragen, dass der durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorge- sehene Erfahrungsaustausch im Bereich der Pflege bundesweit erfolgen kann und die Ergebnisse so aufbereitet werden, dass sie überregional auswertbar und nutzbar sind. Darüber hinaus bittet die Gesundheitsministerkonferenz die Justizministerkonferenz zu prüfen, wie eine flächendeckende Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften befördert werden kann. 2