LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1707 7. Wahlperiode 21.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Hafen der Insel Ruden und ANTWORT der Landesregierung Die Insel Ruden im Greifswalder Bodden ist in den Sommermonaten ein beliebtes Ausflugsziel. Eigentümer der Insel ist die Deutsche Bundes- stiftung Umwelt Naturerbe GmbH. Im Osten der Insel befindet sich ein ausgebauter Hafen. Dieser Hafen ist seit dem 7. April 2016 für die Nut- zung gesperrt. 1. Warum wurde der Hafen auf der Insel Ruden für die Nutzung geschlossen? Die Zuständigkeit für die Erteilung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz - WVHaSiG M-V) vom 10. Juli 2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2008, Seite 296 (GVOBl. M-V 2008, S. 296)), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106), für den Hafen der Insel Ruden liegt gemäß § 11 Absatz 2 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes beim Landkreis Vorpommern-Greifswald. Nach Auskunft der zuständigen Genehmigungsbehörde besitzt der Hafen der Insel Ruden seit der Eigentumsübertragung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH keine gültige Betriebsgenehmigung mehr. Bei jedem Betreiberwechsel ist diese neu zu beantragen. Die zuständige Behörde prüft dann die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung. Vorliegend ist der Hafen in einem baulich desolaten Zustand. Die Sicherheit für eine öffentliche Nutzung ist nicht gewährleistet. Da der Hafen ohne gültige Betriebserlaubnis ist, wurde durch die zuständige Hafenbehörde eine öffentliche Nutzung untersagt. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2018 beantwortet.