Medikamentenentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                      Drucksache 7/2446 7. Wahlperiode                                                                      06.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Medikamentenentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vor wenigen Tagen fragte die Ostsee-Zeitung: „Wohin mit abgelaufenen oder nicht eingenommenen Medikamenten?“ Diese Fragen stellen sich in der Tat die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern immer häufiger. Zum einen nehmen immer weniger Apotheken Medikamentenreste zurück und zum anderen ist die Rechtslage nicht eindeutig. Denn Medikamentenreste können nur dann im Hausmüll entsorgt werden, wenn dieser Müll ver- brannt wird. Dies aber ist nur in Rostock, Schwerin und Nordwestmecklen- burg der Fall. In allen anderen Regionen unseres Landes müssen Medika- mente an geeigneten Schadstoffsammelstellen abgegeben werden (Ostsee- Zeitung - Immer weniger Apotheken nehmen Pillen zurück). 1. Was unternimmt die Landesregierung, um ein landeseigenes Entsor- gungssystem für nicht mehr gebrauchte und/oder abgelaufene Medika- mente zu etablieren? Im Gegensatz zur Vorbemerkung des Fragestellers existiert in Mecklenburg-Vorpommern ein Entsorgungssystem, dass auch für Altmedikamente genutzt werden kann. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Land die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zu realisieren. Damit ist die flächendeckende einheitliche Entsorgung dieser Abfälle im Land gewährleistet. Hierzu zählt auch die Altmedikamentenentsorgung, die über die graue Restmülltonne, das Schadstoffmobil oder den Recyclinghof realisiert wird. Zudem nehmen einige Apotheken Altmedikamente für eine anschließende Entsorgung an. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2018 beantwortet.
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Drucksache 7/2446                                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Ist die Landesregierung bereit, eine Fortsetzung des bis zum Jahre 2016 funktionierenden freiwilligen Rücknahmesystems der Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern finanziell zu unterstützen? Ziel sollte es sein, dass diejenigen, die Medikamente herstellen oder in den Verkehr bringen, selbst die Rücknahme der Altmedikamente organisieren und finanzieren. Daher beabsichtigt die Landesregierung keine finanzielle Beteiligung an freiwilligen Rücknahmesystemen. Bei dem bis zum Jahr 2016 existierenden Entsorgungssystem handelte es sich nicht um ein Rücknahmesystem der Apotheken, sondern um eine privatwirtschaftlich initiierte und finan- zierte Entsorgungsmöglichkeit eines Dienstleisters im Bereich des Umwelt- und Entsorgungs- managements. Hersteller, Importeure und Vertreiber von Medikamenten waren finanziell nicht beteiligt. 3. Wird die Landesregierung sich für eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einsetzen, eine bundesweite Rücknahmepflicht der Apotheken für Medikamente zu statuieren? Wenn nicht, warum nicht? Zur gesetzlichen Etablierung von Rücknahmesystemen für Altmedikamente wird derzeit keine Veranlassung gesehen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1). Die Landesregierung beabsich- tigt daher keine Bundesratsinitiativen zur Rücknahmepflicht von Altmedikamenten bei Apo- theken. 2
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