Drucksache 7/211 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Ein solcher Flächenbesatz wird damit regionalbezogen angestrebt. Er bietet bei Anwendung der guten fachlichen Praxis die Voraussetzung für eine bodengebundene Landwirtschaft und für einen funktionierenden Nährstoffkreislauf Boden - Pflanze - Tier - Boden. 3. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um die Fleischproduktion in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern? Welche Anstrengungen werden unternommen, um den Ausbau der „Ersten und Zweiten Verarbeitungsstufe“ voranzutreiben? Die Steigerung der Fleischproduktion ist abhängig von der Nutzung der im Land ansässigen Schlachtunternehmen. Das liegt in der freien Entscheidung der Tierhalter/Mäster beziehungs- weise der Vermarktungsunternehmen. Damit sich diese Betriebe erfolgreich im Wettbewerbsumfeld behaupten können und zügig neue Techniken und Technologien insbesondere zur Ressourceneinsparung einführen können, aber auch um den Ausbau der Kapazitäten der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe voran- zutreiben, unterstützt das Land entsprechende Investitionen durch Förderung. Die Grundlage der Förderung bilden die durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heraus- gegebene Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung sowie die Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erlassen wurde. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftlichen Potenziale eines Ausbaus der Tierproduktion insbesondere in Hinblick auf die Schaf- fung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum? Das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen wird in der Tierhaltung deutlich höher einge- schätzt als im Marktfruchtbau. Hinzu kommt, dass über den unmittelbar geschaffenen Arbeits- platz hinaus weitere Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Raum entstehen, zum Beispiel durch den Bau beziehungsweise durch die Unterhaltung der Stallanlagen, im Bereich der Futtermittelherstellung, der Schlachtung sowie der veterinärmedizinischen Betreuung. Dieser Aspekt findet daher unter anderem entsprechenden Niederschlag bei der Prioritäten- setzung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm oder in den Vergabekriterien für die Verpachtung von Landesflächen. 2