Nutzung des Pflegestellen-Förderprogramms nach dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                        Drucksache 7/589 7. Wahlperiode                                                                        30.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Nutzung des Pflegestellen-Förderprogramms nach dem Krankenhausstruktur- gesetz (KHSG) und ANTWORT der Landesregierung Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde durch den Bund für den Zeitraum 2016 bis 2018 wieder ein Pflegestellen-Förderprogramm für Krankenhäuser aufgelegt. Mit diesem können bundesweit bis zu 6.000 zu- sätzliche Vollzeitstellen für Pflegekräfte an Krankenhäusern finanziert werden. Die Krankenhäuser müssen sich mit zehn Prozent an den geförderten Personalkosten beteiligen. Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5893 vom 15.08.2016, in der unter anderem in der Antwort zu Frage 1 ausgewiesen wurde, dass sich die Zahl der „Vollkräfte“ im Jahresdurchschnitt von 6.719 im Jahr 2000 auf 6.996 im Jahr 2014 erhöht hat. 1. Wie hat sich die Anzahl der „Vollkräfte im Jahresdurchschnitt“ in der Pflege an den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015 und 2016 entwickelt? a) Was ist unter einer „Vollkraft“ im Pflegedienst in Krankenhäusern zu verstehen oder ist ein Vollzeitäquivalent mit einer bestimmten Wochenstundenarbeitszeit gemeint? b) Wenn ja, mit welcher Wochenstundenarbeitszeit? c) Wie sind die kontinuierliche Abnahme der „Vollkräfte im Jahresdurchschnitt“ im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2007 und danach die kontinuierliche Zunahme der „Vollkräfte im Jahresdurchschnitt“ von 2007 bis 2014 zu erklären? Angaben zum Pflegepersonal liegen der Landesregierung nur bis 2015 vor. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Mai 2017 beantwortet.
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Drucksache 7/589                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Im Jahr 2015 waren rechnerisch 7.064 Vollkräfte im Jahresdurchschnitt an den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Eine Durchschnittszahl errechnet das Statistische Amt aus Vollzeitstellen und aus Teilzeitstellen. Zu a) und b) Personal im Pflegedienst der Krankenhäuser in „Vollkraft“ heißt Arbeitszeit im Umfang von 40 Stunden pro Woche. Zu c) Eine Erhebung zur Stellensituation liegt der Landesregierung nicht vor. 2. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Pflegedienst in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungs- verhältnis sowie nach Geschlecht unterschieden angeben)? Die Anzahl der Beschäftigten im Pflegedienst der Krankenhäuser seit 2000 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: weiblich                           männlich                         insgesamt Voll- Teilzeit-       insge-     Voll- Teilzeit- insge-            Voll-     Teilzeit-     insge- kräfte kräfte          samt      kräfte     kräfte      samt      kräfte      kräfte        samt 2000      .        .       6.884           .           .        386     6.250      1.020         7.270 2001      .        .       6.935           .           .        382     6.242      1.075         7.317 2002   5.620   1.304       6.924         358         42         400     5.978      1.346         7.324 2003   5.037   1.740       6.777         345         64         409     5.382      1.804         7.186 2004   4.663   1.853       6.516         339         83         422     5.002      1.936         6.938 2005   4.522   1.945       6.467         360         90         450     4.882      2.035         6.917 2
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                        Drucksache 7/589 weiblich                           männlich                      insgesamt Voll- Teilzeit-         insge-       Voll- Teilzeit- insge-        Voll-    Teilzeit-  insge- kräfte kräfte             samt       kräfte     kräfte    samt      kräfte    kräfte     samt 2006   4.324       2.028       6.352          370       109        479     4.694    2.137      6.831 2007   4.329       1.937       6.266          477       118        595     4.806    2.055      6.861 2008   4.508       2.104       6.612          510       128        638     5.018    2.232      7.250 2009   4.446       2.227       6.673          556       129        685     5.002    2.356      7.358 2010   4.411       2.280       6.691          573       177        750     4.984    2.457      7.441 2011   4.335       2.420       6.755          633       176        809     4.968    2.596      7.564 2012   4.311       2.467       6.778          741       190        931     5.052    2.657      7.709 2013   4.375       2.478       6.853         821       173        994      5.196    2.651      7.847 2014   4.297       2.689       6.986         858       232       1.090     5.155    2.921      8.076 2015   4.328       2.691       7.019         831       239       1.070     5.159    2.930      8.089 Quelle: Statistisches Amt M-V 3. Wie hat sich die Anzahl der unbesetzten Stellen im Pflegedienst in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2010 jährlich entwickelt? Eine Erhebung zur Stellensituation liegt der Landesregierung nicht vor. 4. Wie hoch ist der Stundenlohn im Pflegedienst in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern? Wie hoch ist der monatliche Bruttoverdienst entsprechend den ange- wendeten Tarifverträgen in Mecklenburg-Vorpommern? Erhebungen zum Stundenlohn sowie zum monatlichen Bruttoverdienst liegen der Landes- regierung nicht vor. 5. Welchen zusätzlichen Personalbedarf im Pflegedienst in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern gab es vor dem neuer- lichen Pflegestellen-Förderprogramm des Bundes von 2016 bis 2018? Eine Erhebung hierzu liegt der Landesregierung nicht vor. 3
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Drucksache 7/589                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6. Wie viele Krankenhäuser aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich im Jahr 2016 an dem Förderprogramm beteiligt bzw. beteiligen sich im Jahr 2017 an dem Programm? a) Wie viele zusätzliche Pflegekräfte wurden bzw. werden damit gefördert? b) Inwieweit weicht Mecklenburg-Vorpommern damit positiv oder negativ von den anderen ostdeutschen Ländern und dem Bundesdurchschnitt ab? c) Welche Gründe gibt es dafür? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Entgeltvereinbarungen haben gezeigt, dass viele Krankenhäuser vom Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern Gebrauch gemacht haben. Eine Erhebung zur Stellensituation liegt der Landesregierung nicht vor. 7. Wie bewertet die Landesregierung das Pflegestellen-Förderprogramm des Bundes? Welchen Korrekturbedarf sieht sie? Die Einführung des Pflegestellen-Förderprogramms wird von der Landesregierung begrüßt. Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm wird dem Personalmangel im Krankenhaus entgegengesteuert. Es bleibt jedoch dem Krankenhausträger überlassen, ob er das Pflegestellen- Förderprogramm nutzt. Das Krankenhausstrukturgesetz beinhaltet keine Umsetzungspflicht. Ab 2017 bekommen die Krankenhäuser zusätzliche Mittel aus einem Pflegezuschlag. Der Bund stellt 500 Mio. Euro zur Verfügung. Die Vereinbarungen laufen an. Insofern kann zu der Wirkung des Krankenhausstrukturgesetzes insgesamt noch keine Stellungnahme erfolgen. 8. Welchen Bedarf an Pflegefachkräften im Pflegedienst in Krankenhäusern      in    Mecklenburg-Vorpommern         sieht    die Landesregierung prognostisch bis 2025 (bitte insgesamt sowie unterschieden nach Ersatzbedarf und zusätzlichem Bedarf)? Wie begründet die Landesregierung ihre Prognose? Eine qualifizierte Prognose ist erst nach 2018 möglich, wenn in der Bundesstatistik das Personal auch nach Altersgruppen ausgewiesen wird. 4
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