Besetzungen der Funktionsstellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5230 6. Wahlperiode 18.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besetzungen der Funktionsstellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie viele Funktionsstellen an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes sind gegenwärtig nur amtierend besetzt (bitte nach Schulart und Schulamtsbereich getrennt angeben; für angeführte amtierend besetzte Stellen bitte das Schuljahr angeben, seit dem diese Stellen amtierend besetzt sind)? Nach § 101 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) werden Funktionsstellen als Schulleiterin oder Schulleiter und stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter definiert. Jede Schule hat nach § 101 Absatz 1 SchulG M-V eine Schulleiterin oder einen Schulleiter und eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2016 beantwortet.
Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Somit ergeben sich für alle öffentlichen Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2015/2016 1.026 Leitungsstellen. Mit Erfassungsdatum 04.03.2016 liegen 35 tatsächlich vorübergehend besetzte Leitungs- stellen vor. Davon können gegenwärtig zwei Leitungsstellen aus Gründen der Schulentwick- lungsplanung nicht abschließend besetzt werden. In einer Reihe von Fällen liegt bereits mindestens eine Bewerbung auf die jeweils entsprechende Ausschreibung vor. Diese Auswahlverfahren laufen, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Alle nachfolgend genannten Leitungsstellen sind im laufenden Besetzungsverfahren durch Stellvertreterinnen und Stellvertreter beziehungsweise durch Lehrkräfte kommissarisch besetzt. Staatliches Schulart Schule Funktion Schuljahr der Schulamt kommissarischen Besetzung Greifswald Grundschule Brandshagen Schulleitung 2014/2015 Greifswald Grundschule „Peenetal“ Görmin stellvertretende 2006/2007 (Kleine Grundschule) Schulleitung Greifswald Grundschule Lassahn stellvertretende 2014/2015 Schulleitung Greifswald Grundschule „Greif“ Greifswald stellvertretende 2014/2015 Schulleitung Greifswald Grundschule Schlatkow (Kleine stellvertretende 2004/2005 Grundschule) Schulleitung Greifswald Grundschule „Ferdinand von Schill“ stellvertretende 2013/2014 Stralsund Schulleitung Greifswald Grundschule Barth stellvertretende 2014/2015 Schulleitung Neubranden- Grundschule Kargow (Kleine Schulleitung 2012/2013 burg Grundschule) Neubranden- Grundschule Wredenhagen stellvertretende 2015/2016 burg Schulleitung Neubranden- Grundschule Burg Stargard stellvertretende 2014/2015 burg Schulleitung Neubranden- Grundschule „Am Klosterberg“ stellvertretende 2015/2016 burg Altentreptow Schulleitung Schule mit dem Sonderpädagogisches stellvertretende 2012/2013 Neubranden- Förderschwer- Förderzentrum Schulleitung burg punkt Lernen Neustrelitz Rostock Grundschule Diekhof Am Schmooks- Schulleitung 2012/2013 berg (Kleine Grundschule) Rostock Grundschule Diekhof Am stellvertretende 2009/2010 Schmooksberg (Kleine Schulleitung Grundschule) Rostock Grundschule Bentwisch stellvertretende 2013/2014 Schulleitung Rostock Gymnasium Sanitz stellvertretende 2015/2016 Schulleitung 2
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 Staatliches Schulart Schule Funktion Schuljahr der Schulamt kommissarisch en Besetzung Rostock Gymnasium Friderico-Francisceum- stellvertretende 2015/2016 Gymnasium Bad Doberan Schulleitung Rostock Schule mit dem „Am Wasserturm“ stellvertretende 2015/2016 Förderschwer- Rostock Schulleitung punkt emotio- nale und soziale Entwicklung Schwerin Grundschule Damshagen (Kleine Schulleitung 2013/2014 Grundschule) Schwerin Grundschule Dabel Schulleitung 2015/2016 Schwerin Integrierte Brecht Schwerin Schulleitung 2013/2014 Gesamtschule Schwerin Regionale „Käthe Kollwitz“ Rehna Schulleitung 2015/2016 Schule mit Grundschule Schwerin Schule mit dem Boizenburg Schulleitung 2014/2015 Förderschwer- punkt geistige Entwicklung Schwerin Schule mit dem „An den Linden“ Schulleitung 2012/2013 Förderschwer- Grevesmühlen punkt Lernen Schwerin Grundschule Dabel stellvertretende 2013/2014 Schulleitung Schwerin Grundschule Hagenow stellvertretende 2010/2011 „Am Mühlenteich“ Schulleitung Schwerin Grundschule Kalkhorst (Kleine stellvertretende 2006/2007 Grundschule) Schulleitung Schwerin Grundschule Mestlin stellvertretende 2013/2014 Schulleitung Schwerin Grundschule Neu Kaliß (Kleine stellvertretende 2013/2014 Grundschule) Schulleitung Schwerin Schule mit dem Neuburg stellvertretende 2009/2010 Förderschwer- Schulleitung punkt geistige Entwicklung Schwerin Schule mit dem Parchim stellvertretende 2009/2010 Förderschwer- Schulleitung punkt Lernen Schwerin Schule mit dem Neukloster stellvertretende 2014/2015 Förderschwer- Schulleitung punkt Sehen Berufliche Bad Doberan Schulleitung 2012/2013 Schule 3
Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Staatliches Schulart Schule Funktion Schuljahr der Schulamt kommissarischen Besetzung Berufliche Berufliche Schule Schulleitung 2009/2010 Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Wirtschaft und Verwaltung Berufliche Berufliche Schule stellvertretende 2009/2010 Schule des Landkreises Schulleitung Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Wirtschaft und Verwaltung 2. Welche Änderungen plant die Landesregierung für die Mitglieder von Schulleitungen, die Anrechnungsstunden zu erhöhen, ohne dabei auf die Zuweisung des Grundbedarfes der Schulen zurückzugreifen? Es ist nicht vorgesehen, die Anzahl der Anrechnungsstunden für Leitungs- und Koordinie- rungsaufgaben unabhängig von der Schülerzahlentwicklung zu erhöhen. 3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Beibehaltung der Anrechnungsstunden trotz der erhöhten Arbeitsbelastung der Mitglie- der von Schulleitungen seit der Einführung der „Selbstständigen Schule“, falls die Landesregierung keine Änderungen bei den Anrech- nungsstunden der Mitglieder von Schulleitungen plant? Die Höhe der Anrechnungsstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Es ist vorgesehen, den Leitungspool ab Schuljahr 2016/2017 auf Basis der Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 zu ermitteln. Dadurch wird gegebenenfalls entstehenden Mehraufwendungen aufgrund höherer Schülerzahlen Rechnung getragen. 4
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 4. Welche konkreten Aufgaben für die Mitglieder von Schulleitungen sind seit der Einführung der „Selbstständigen Schule“ entfallen und welche konkreten Aufgaben sind neu hinzugekommen (bitte nach Schularten getrennt angeben)? Die Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter sind im § 101 SchulG M-V verankert. Zum Schuljahr 2009/2010 wurde die Selbstständige Schule in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Der § 101 SchulG M-V vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009, blieb gegenüber dem SchulG M-V vom 10. September 2010, geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012, unverändert. Es steht darüber hinaus der Idee der Selbständigen Schule entgegen, die Schulleitungen von wesentlichen Leitungsaufgaben zu befreien. 5. In welcher Form können Mitglieder von Schulleitungen ihre geleistete Mehrarbeit (Unterrichtsstunden) geltend machen (bitte getrennt nach Art der Funktionsstelle angeben)? Für die Abgeltung von Mehrarbeit, die Mitglieder von Schulleitungen in Form von Vertretungsunterricht geleistet haben, gelten die für alle Lehrkräfte getroffenen Regelungen. Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres durch Freizeitausgleich (Mehrarbeitsvergütungserlass Punkt 1.2) abzugelten. Wenn dies aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Mehrarbeit nur dann finanziell ausgeglichen, wenn die Zahl der Mehrarbeitsstunden im Kalendermonat über drei Unterrichtsstunden liegt. 6. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass Koordinato- rinnen und Koordinatoren an Gymnasien keine Anrechnungsstunden für ihre zusätzlichen Aufgaben erhalten? Koordinatorinnen und Koordinatoren an Gymnasien sind Teil des Leitungsteams. Der Pool an Lehrerwochenstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben an Gymnasien beinhaltet somit auch die Lehrerwochenstunden für Koordinierungsaufgaben. Über die Vergabe dieser Anrechnungsstunden entscheidet die „Selbstständige Schule“ in eigener Verantwortung. 5
Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 7. Welche Anzahl von Lehrkräften verfügt bis zum 29. Februar 2016 über eine Führungs-kräftequalifizierung und ist gegenwärtig kein Mit- glied einer Schulleitung (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? In den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 wurde folgende Anzahl von Lehrkräften in den Phasen 1 und 2 qualifiziert und sind bisher nicht Mitglied einer Schulleitung: Phasen 1 und 2: Orientierungsseminar und Vorbereitende Qualifizierung (für Lehrkräfte, die sich für eine Leitungsfunktion interessieren oder die sich gegebenenfalls auf eine Leitungs- stelle bewerben möchten). Staatliches Schulamt Schwerin 1 Lehrkraft - Grundschule 1 Lehrkraft - Förderschule 1 Lehrkraft - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Integrierte Gesamtschule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Rostock 1 Lehrkraft - Förderschule 2 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 6 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 2 Lehrkräfte - Grundschule 5 Lehrkräfte - Regionale Schule 8 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 6 Lehrkräfte - Grundschule 1 Lehrkraft - Förderschule 7 Lehrkräfte - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Kooperative Gesamtschule 4 Lehrkräfte - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2 Lehrkräfte Gesamt: 53 Lehrkräfte 6
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 8. Welche Anzahl von Lehrkräften befindet sich derzeit in einer Führungskräftequalifizierung (bitte getrennt nach Schularten, Schul- ämtern und jeweiliger Phase der Qualifizierung angeben)? Phasen 1 und 2: Orientierungsseminar und Vorbereitende Qualifizierung (für Lehrkräfte, die sich für eine Leitungsfunktion interessieren oder die sich gegebenenfalls auf eine Leitungs- stelle bewerben möchten) Staatliches Schulamt Schwerin 1 Lehrkraft - Grundschule 4 Lehrkräfte - Förderschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Rostock 2 Lehrkräfte - Grundschule 1 Lehrkraft - Förderschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 3 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 2 Lehrkräfte - Grundschule 2 Lehrkräfte - Förderschule 1 Lehrkraft - Kooperative Gesamtschule 4 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 4 Lehrkräfte - Grundschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Integrierte Gesamtschule 1 Lehrkraft - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 5 Lehrkräfte Gesamt: 42 Lehrkräfte 7
Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Phase 3: Funktionseinführende Qualifizierung (für stellvertretende Schulleitungen und Schulleitungen, die bis zu drei Jahren in der Funktion arbeiten) Staatliches Schulamt Schwerin 4 Lehrkräfte - Grundschule 2 Lehrkräfte - Förderschule 7 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 3 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Rostock 8 Lehrkräfte - Grundschule 3 Lehrkräfte - Förderschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 3 Lehrkräfte - Grundschule 3 Lehrkräfte - Förderschule 1 Lehrkraft - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 5 Lehrkräfte - Grundschule 2 Lehrkräfte - Förderschule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 1 Lehrkraft - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 7 Lehrkräfte Gesamt: 60 Lehrkräfte Phase 4: Berufsbegleitende Qualifizierung (für tätige Schulleitungen: Web Based Training „Schulrecht“) Staatliches Schulamt Schwerin 66 Lehrkräfte - Grundschule 23 Lehrkräfte - Förderschule 56 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 26 Lehrkräfte - Gymnasium 8
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 Staatliches Schulamt Rostock 47 Lehrkräfte - Grundschule 16 Lehrkräfte - Förderschule 20 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 5 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 13 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 20 Lehrkräfte - Grundschule 15 Lehrkräfte - Förderschule 23 Lehrkräfte - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Kooperative Gesamtschule 2 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 4 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 29 Lehrkräfte - Grundschule 11 Lehrkräfte - Förderschule 40 Lehrkräfte - Regionale Schule 4 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 12 Lehrkräfte - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 27 Lehrkräfte Gesamt: 464 Lehrkräfte 9