Drucksache 6/3674 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Welche Drittmittelzuwendungen erhielten die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom Bundesministerium der Verteidigung in den Jahren 2012 bis 2014 und falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)? Folgende Drittmittelzuwendungen erhielten die Hochschulen: - Universitätsmedizin Greifswald: Zuwendung in Höhe von 252.898,80 Euro. Davon ausgezahlt in 2014: 85.335 Euro. Die Auszahlung der restlichen Mittel ist im Jahr 2015 vorgesehen (Laufzeit bis 30.11.2015), - Universität Rostock: Es wird zunächst auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3143 verwiesen. Das dort genannte Forschungs- projekt ist bis zum 31.12.2014 verlängert worden. Das finanzielle Volumen für das Jahr 2014 beträgt 210.320,00 Euro, - Hochschule Neubrandenburg: 2012 in Höhe von 41.727,71 Euro, 2014 in Höhe von 41.950,36 Euro. Die anderen Hochschulen erhielten keine derartigen Drittmittelzuwendungen. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Forschungsverträge oder Forschungskooperationen zwischen ausländischen Verteidi- gungsministerien und den Hochschulen sowie Forschungseinrich- tungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Nach Kenntnis der Landesregierung haben die Hochschulen und Forschungseinrichtungen keine derartigen Forschungsverträge oder -kooperationen geschlossen. Es wird auf die Antwort zur Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2658 verwiesen. 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Forschungsverträge oder Forschungskooperationen zwischen deutschen Rüstungsunter- nehmen sowie Unternehmen der Sicherheitsindustrie und den Hoch- schulen sowie Forschungseinrichtungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern? 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Forschungsverträge oder Forschungskooperationen zwischen ausländischen Rüstungs- unternehmen sowie Unternehmen der Sicherheitsindustrie und den Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Zu 4 und 5 Der Landesregierung liegen keine diesbezüglichen Kenntnisse vor. 2