Drucksache 6/3026 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 1. An wie vielen der in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2904 aufgeführten Förderschulen wird das Angebot eines freiwilligen 10. Schulbesuchsjahres im Rahmen der Vorlauf- klassen eingerichtet und an wie vielen Förderschulen wird das frei- willige 10. Schulbesuchsjahr neu - unabhängig der 10. Jahrgangsstufe der Vorlaufklassen - eingerichtet (bitte getrennt nach Schulamts- bereichen angeben)? Anzahl der Schulen mit einem freiwilligen 10. Schulbesuchsjahr im Schuljahr 2014/2015: Staatliches Anzahl der Schulen davon Schulen, die das davon Schulen Schulamt mit freiwilligem freiwillige 10. Schul- mit neu 10. Schuljahr jahr im Rahmen der eingerichtetem Vorlaufklassen freiwilligen einrichten 10. Schuljahr (Vorlaufklasse 9 im Schuljahr 2013/2014) Greifswald 9 1 8 Neubrandenburg 5 0 5 Rostock 6 3 3 Schwerin 7* 4* 3* * 1 Standort mit Außenstelle. 2. In welchem Umfang wird den Landkreisen für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler, die das Angebot des freiwilligen 10. Schul- besuchsjahres außerhalb ihres Wohnortes oder außerhalb ihrer örtlich zuständigen Schule wahrnehmen, finanzielle Mittel zugewiesen (bitte getrennt nach Landkreisen angeben)? Den Landkreisen, die über die Standortplanung rechtzeitig informiert worden sind und keine Einwände erhoben haben, werden für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler, die das Angebot des freiwilligen 10. Schulbesuchsjahres außerhalb ihres Wohnortes oder außerhalb ihrer örtlich zuständigen Schule wahrnehmen, keine zusätzlichen finanziellen Mittel zuge- wiesen. Die Landkreise sind gemäß § 113 Schulgesetz die Träger der Schülerbeförderung. Die Schülerinnen und Schüler, die das Angebot des freiwilligen 10. Schuljahres in Anspruch nehmen, unterfallen der Schulpflicht gemäß § 41 Schulgesetz. 2