Femizide in Mecklenburg-Vorpommern

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                    Drucksache 7/3138 7. Wahlperiode                                                                    25.02.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Femizide in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Femizide gab es in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2013 bis heute (bitte nach Anzahl, Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Der Begriff „Femizide“ wird strafrechtlich nicht abschließend definiert. Soweit sich eine - nicht amtlich bestätigte - Begriffsklärung dergestalt finden lässt, dass es um die Tötung von Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht (Geschlechtermord) geht, können dazu keine Angaben getätigt werden, weil die Motivation zu den jeweiligen Straftaten statistisch nicht erfasst wird. Insofern wird zur Beantwortung auf den allgemeineren Bedeutungsgehalt des Begriffs abgestellt, wonach davon jegliche Gewalt an Mädchen und Frauen mit Todesfolge unabhängig von der Motivation der Tat erfasst wird. In diesem Sinnverständnis ergeben sich für Mecklenburg-Vorpommern seit 2013 die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten 20 Verfahren, die wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes zum Nachteil von weiblichen Geschädigten geführt worden sind. Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Februar 2019 beantwortet.
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Drucksache 7/3138                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Jahr       Anzahl der Verfahren                           Landkreis/kreisfreie Stadt 2013                     2                    LK Nordwestmecklenburg (1) LK Vorpommern-Greifswald (1) 2014                     4                    Hansestadt Rostock (2) LK Nordwestmecklenburg (1) LK Vorpommern-Greifswald (1) 2015                     2                    LK Vorpommern-Greifswald (1) LK Mecklenburgische Seenplatte (1) 2016                     4                    LK Rostock (1) LK Mecklenburgische Seenplatte (1) LK Vorpommern-Rügen (2) 2017                     4                    LK Mecklenburgische Seenplatte (1) Hansestadt Rostock (1) LK Vorpommern-Rügen (2) 2018                     3                    LK Rostock (1) Landeshauptstadt Schwerin (1) LK Vorpommern-Rügen (1) 2019                     1                    LK Vorpommern-Greifswald 2. Wie viele dieser Femizide betrafen Personen unter 18 Jahren (bitte nach Anzahl, Jahren, Alter und Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Vier Verfahren betrafen Geschädigte unter 18 Jahren (ein Verfahren im Jahr 2016 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, zwei Verfahren im Jahr 2017 jeweils Landkreis Vorpommern- Rügen, ein Verfahren im Jahr 2019 Landkreis Vorpommern-Greifswald). Bei den Geschä- digten handelte es sich um zwei Neugeborene, eine 8-Jährige und eine 6-Jährige. 3. Wie viele dieser Femizide konnten aufgeklärt werden (bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? In 18 der 20 Verfahren erfolgte eine Aufklärung, wobei ein Verfahren (2018 - Landeshaupt- stadt Schwerin) nach Anklageerhebung noch gerichtsanhängig ist. In den beiden oben benannten Verfahren aus dem Jahr 2015 (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und aus dem Jahr 2019 (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist bislang noch keine abschließende Aufklärung erfolgt. 2
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                   Drucksache 7/3138 4. Plant die Landesregierung eine spezifische Gesetzgebung für den Femizid oder eine länderübergreifende Erfassung, Auswertung und Publikation der Daten im Zusammenhang mit Femiziden? Wenn nicht, warum nicht? Eine spezifische Gesetzgebungsinitiative plant die Landesregierung nicht. Auch eine länderübergreifende Erfassung, Auswertung oder Publikation diesbezüglicher Daten ist nicht vorgesehen, weil es, wie bereits dargestellt, keine einheitliche strafrechtliche Definition des Begriffs „Femizid“ gibt und darüber hinaus in diesem Zusammenhang kein Schwerpunkt in der Kriminalitätsentwicklung erkennbar ist. 3
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