Datenerhebung zu vorschulischen, schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern 2016/2017

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                      Drucksache 7/1776 7. Wahlperiode                                                                      19.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Datenerhebung zu vorschulischen, schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1272 teilte die Landesregierung mit, dass eine Beantwortung der Fragen 1 bis 6 und 9 aufgrund fehlender Softwareupdates bei den Gesundheits- ämtern nicht möglich gewesen sei. Daraus ergeben sich Nachfragen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Dauer der Bearbeitung der Kleinen Anfrage auf Drucksache7/1272 im Hinblick auf Artikel 40 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung bearbeitet Kleine Anfragen entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben stets unverzüglich und ist bestrebt, diese vollständig zu beantworten. Soweit der Landesregierung für die Beantwortung Daten von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, werden diese umgehend angefordert. Es kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass diese Daten auch zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Diese Situa- tion war bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1272 gegeben. Das Problem bei der Erfassung der Daten der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Unter- suchungen für das Schuljahr 2016/2017 aufgrund von Softwareproblemen, die die entspre- chenden Softwarefirmen nicht kurzfristig lösen konnten, war unvorhersehbar und durch die Gesundheitsämter sowie durch die Landesregierung nicht zu beeinflussen. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2018 beantwortet.
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Drucksache 7/1776                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Zu welchem Zeitpunkt werden nach Angaben der Gesundheitsämter die Zahlen über die vorschulischen, schulärztlichen und schulzahnärzt- lichen Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern 2016/2017 ver- fügbar sein? Die Zahlen werden voraussichtlich Ende März 2018 zur Verfügung stehen. 3. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenauswertung zu den vorschulischen, schulärztlichen und schulzahnärztlichen Unter- suchungen künftig zeitnah möglich ist, um der Aufsichtspflicht der Landesregierung nachkommen zu können? Die Gesundheitsämter stellen der Landesregierung die Daten für die Gesundheitsberichterstat- tung seit vielen Jahren zu einem festgelegten Termin zur Verfügung. Bisher sind diesbezüglich keine Probleme aufgetreten, die entsprechende Maßnahmen erforderlich machten. Maßnahmen der Fachaufsicht sind nicht angezeigt. Eine Einflussnahme auf die Softwarefirmen als Vertragspartner der Landkreise und der kreisfreien Städte ist der Landesregierung nicht möglich. 4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um eine aus- reichende personelle Ausstattung durch vollständige Besetzung der vorhandenen Personalstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst sicher- zustellen? Die personelle Ausstattung der Gesundheitsämter fällt in die Personal- und Organisationshoheit der jeweiligen Kommunen. Trotz intensiver Bemühungen gelingt es den Kommunen jedoch nicht in allen Fällen, geeignetes Personal zu finden. Aufgrund der bekannten bundesweiten Problematik, Personal für die Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu gewinnen, hat die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Bundes- ländern eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, die eine Stärkung des Öffentlichen Gesund- heitsdienstes zum Ziel haben. Diese Maßnahmen sind in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1015 vom 25.09.2017 ausführlich beschrieben worden. Die Maßnahmen, die dort noch als „perspektivisch geplant“ ausgewiesen worden sind, werden inzwischen umgesetzt. 2
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