LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1340 6. Wahlperiode 11.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Mehraufwand für die Kommunen aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes zur Steuerpflicht kommunaler Kitas und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat auf unsere Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 12. Juli 2012 (I R 106/10) u. a. geantwortet, dass den Kommunen keine Mehrausgaben entstünden. Die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft erfüllten die Voraus- setzungen der Gemeinnützigkeit und könnten somit die Steuerbefreiung für sich beanspruchen (vgl. Drucksache 6/1193). 1. Müssen nach Auffassung der Landesregierung die Kommunen auf- grund der grundsätzlichen Pflicht zur Zahlung von Körperschaftsteuer zukünftig dennoch eine Steuererklärung abgeben (bitte die Antwort begründen)? Die Kommunen im Land werden für die von ihnen betriebenen Kindertagesstätten auch zukünftig regelmäßig keine Steuererklärung zur Körperschaftsteuer abgeben müssen. Zwar unterliegen Kommunen mit jedem unterhaltenen Betrieb gewerblicher Art der Körperschaftsteuerpflicht und sind daher für jeden Betrieb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Allerdings kann die Festsetzung von Steuern unterbleiben, wenn die Kosten des Besteuerungsverfahrens in Bezug zur festzusetzenden Steuer unverhältnismäßig sind. Bei kommunalen Kindertagesstätten liegt erfahrungsgemäß ein solches Missverhältnis vor. Daher verzichten die Finanzämter auf die Anforderung von Steuererklärungen für kommunale Kindertagesstätten, wenn sich im Rahmen der erstmaligen Veranlagung ergibt, dass dauerhaft kein Überschuss erzielt wird. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, von dieser sachgerechten, die Kommunen entlastenden Verfahrensweise abzuweichen. Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Dezember 2012 beantwortet.