Finanzierung von Frauenunterstützungseinrichtungen

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                         Drucksache 6/966 6. Wahlperiode                                                                         16.07.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Finanzierung von Frauenunterstützungseinrichtungen und ANTWORT der Landesregierung Laut einer repräsentativen Umfrage zur Gewaltbetroffenheit haben 40 % der in Deutschland lebenden Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt, 25 % erfuhren Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner (häusliche Gewalt) und 13 % waren mit strafrechtlich relevanten Formen sexueller Gewalt konfrontiert. Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt fest: „Trotz deutlicher Erfolge ist die Gewalt gegen Frauen und Kinder noch immer ein Tabuthema. (...) Auch zukünftig ist ein Netz von spezifischen Schutz- und Unterstützungseinrichtungen notwendig.“ 1. Wie viele Frauenhäuser, Beratungsstellen, Interventionsstellen und Notrufe gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern (bitte unter Angabe des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt und der jeweiligen Trägerschaft auflisten)? Das Beratungs- und Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt besteht aus neun Frauenhäusern (FH), acht Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt (BShG), fünf Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt (BSsG), fünf Interventionsstellen mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung (ISt), zwei Täterberatungsstellen (TBS) und einer landesweit tätigen Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangs- verheiratung (ZORA). Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juli 2012 beantwortet.
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Drucksache 6/966                                 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Einrichtung      Landkreis/kreisfreie Stadt                     Träger FH Greifswald        Landkreis Vorpommern-          Frauen helfen Frauen e. V. Greifswald                     Greifswald FH Güstrow           Landkreis Rostock              Arche e. V. FH Ludwigslust       Landkreis Ludwigslust-         Arbeiterwohlfahrt (AWO) Parchim                        Kreisverband Ludwigs- lust/Hagenow e. V. FH Neubrandenburg    Landkreis Mecklenburgische     Quo vadis e. V. Seenplatte FH Ribnitz-Damgarten Landkreis Vorpommern-          AWO Nordvorpommern Rügen FH Rostock           Hansestadt Rostock             Frauen helfen Frauen e. V. Rostock FH Schwerin          Stadt Schwerin                 AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e. V. FH Stralsund         Landkreis Vorpommern-          AWO Kreisverband Nord- Rügen                          vorpommern, Stralsund, Greifswald e. V. FH Wismar            Landkreis Nordwest-            AWO Kreisverband Wismar e. V. mecklenburg BShG Bergen          Landkreis Vorpommern-          Kinder-, Jugend- und Familien- Rügen                          hilfe Rügen e. V. BShG Grevesmühlen    Landkreis Nordwest-            AWO Kreisverband Schwerin- mecklenburg                    Parchim e. V. BShG Kröpelin        Landkreis Rostock              Internationaler Bund e. V. BShG Parchim         Landkreis Ludwigslust-         AWO Kreisverband Ludwigs- Parchim                        lust/Hagenow e. V. BShG Pasewalk        Landkreis Vorpommern-          Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Greifswald                     Uecker-Randow e. V. BShG Stavenhagen     Landkreis Mecklenburgische     DRK Demmin e. V. Seenplatte BShG Waren           Landkreis Mecklenburgische     Diakonieverein Malchin e. V. Seenplatte BShG Wolgast         Landkreis Vorpommern-          Kreisdiakoniewerk (KDW) Greifswald                     Greifswald e. V. BSsG Bergen          Landkreis Vorpommern-          Conduit e. V. Rügen BSsG Greifswald      Landkreis Vorpommern-          Caritasverband Greifswald e. V. Greifswald BSsG Neubrandenburg  Landkreis Mecklenburgische     Quo vadis e. V. Seenplatte BSsG Rostock         Hansestadt Rostock             Frauen helfen Frauen e. V. BSsG Schwerin        Stadt Schwerin                 AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e. V. 2
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                          Drucksache 6/966 Einrichtung               Landkreis/kreisfreie Stadt                           Träger ISt Anklam                     Landkreis Vorpommern-                  Soziales Haus in Aktion (SHIA) Greifswald                             e. V. ISt Neubrandenburg             Landkreis Mecklenburgische             Quo vadis e. V. Seenplatte ISt Rostock                    Hansestadt Rostock                     Frauen helfen Frauen e. V. Rostock ISt Schwerin                   Stadt Schwerin                         AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e. V. ISt Stralsund                  Landkreis Vorpommern-                  Frauen helfen Frauen e. V. Rügen                                  Rostock TBS Güstrow                    Landkreis Rostock                      Arche e. V. TBS Neubrandenburg             Landkreis Mecklenburgische             Quo vadis e. V. Seenplatte ZORA                           Stadt Schwerin                         AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e.V. 2. Wie viele Plätze bieten die Frauenhäuser an und für welchen Einzugs- bereich sind sie jeweils zuständig (bitte je nach Einrichtung einzeln aufschlüsseln)? Die Frauenhäuser bieten die folgenden Plätze an: Frauenhaus                                  Platzzahl Greifswald                                      20 Güstrow                                         20 Ludwigslust                                     12 Neubrandenburg                                  12 Ribnitz-Damgarten                               12 Rostock                                         29 Schwerin                                        12 Stralsund                                       24 Wismar                                          12 Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauen- häusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventions- stellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen in der Fassung vom 29.11.2010 müssen Frauenhäuser misshandelte Frauen und deren Kinder, die die Vorausset- zungen der jeweiligen Konzeptionen des Hauses erfüllen und Schutz suchen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, jederzeit aufnehmen. 3
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Drucksache 6/966                                            Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3. Wie viele Mitarbeiterinnen arbeiten mit welchem Arbeitsumfang in den einzelnen Einrichtungen (bitte nach Einrichtungen und Personal- schlüssel differenziert aufführen)? Der Personalschlüssel in den Einrichtungen gestaltet sich wie folgt: Einrichtung                             beschäftigte Mitarbeiterinnen          Stellenzahl und Mitarbeiter FH Greifswald                                           3                           3 FH Güstrow                                              3                           3 FH Ludwigslust                                          2                           2 FH Neubrandenburg                                       2                           2 FH Ribnitz-Damgarten                                    2                           2 FH Rostock                                              4                           4 FH Schwerin                                             2                           2 FH Stralsund                                            3                           2,65 FH Wismar                                               2                           2 BShG Bergen                                             2                           1,5 BShG Grevesmühlen                                       1                           1 BShG Kröpelin                                           2                           1,25 BShG Parchim                                            1                           1 BShG Pasewalk                                           2                           0,75 BShG Stavenhagen                                        1                           1 BShG Waren                                              2                           1,375 BShG Wolgast                                            1                           1 BSsG Bergen                                             1                           1 BSsG Greifswald                                         2                           1 BSsG Neubrandenburg                                     1                           1 BSsG Rostock                                            4                           4 BSsG Schwerin                                           1                           0,9 ISt Anklam                                              3                           2,65 ISt Neubrandenburg                                      3                           2,80 ISt Rostock                                             3                           2,50 ISt Schwerin                                            3                           2,80 ISt Stralsund                                           3                           2,85 TBS Güstrow                                             1                           1 TBS Neubrandenburg                                      1                           1 ZORA                                                    1                           1 4
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                        Drucksache 6/966 4. Welche konkreten Angebote bieten die einzelnen Frauenhäuser, Beratungsstellen, Interventionsstellen und Notrufe an? a) Welche Angebote existieren explizit für die Kinder der Unterstüt- zungssuchenden? b) Welche Angebote sind speziell für Migrantinnen ausgelegt? c) Gibt es Angebote, die von Frauen mit unsicherem Aufenthalts- status genutzt werden können? Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauen- häusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventions- stellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen in der Fassung vom 29.11.2010 haben die Frauenhäuser und die Beratungsstellen für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt den Auftrag, psychisch, physisch oder sexuell misshandelten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen unmittelbaren Schutz, Beratung und Unterstützung bei der psychischen Verarbeitung ihrer Situation, der Planung des weiteren Lebenskonzeptes und der Initiierung und Unterstützung der ersten Schritte dazu zu gewähren. Darüber hinaus haben die oben genannten Einrichtungen Krisenintervention, Beratung und Begleitung der Schutz suchenden Betroffenen, Betreuung und Hilfen zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung zu bieten. Die nachgehende Arbeit mit ehemaligen Frauenhausbewohnerinnen und deren Kinder ist Voraussetzung des Frauenhauskonzeptes. In den Täterberatungsstellen werden Täterinnen und Täter im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt beraten, unabhängig davon, ob sie die Beratungsstelle freiwillig aufsuchen oder durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte der Beratung zugewiesen werden. Alle vorgenannten Einrichtungen haben den Auftrag, präventive Arbeit zur Vermeidung von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu leisten und ihr Beratungsangebot mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. Interventionsstellen haben den Auftrag, die umfassenden koordinierten Maßnahmen von Polizei, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Kommunen zu bündeln. Dabei leisten sie eine Beratung im Wege eines pro-aktiven Ansatzes, insbesondere die Vernetzungs- und Kooperationsarbeit mit allen mit häuslicher Gewalt befassten Institutionen, Behörden und Einrichtungen und initiieren täterbezogene Intervention zur Verhinderung weiterer Gewalt. Darüber hinaus wird Kinder- und Jugendberatung in Fällen häuslicher Gewalt gefördert. Zu a) Die Interventionsstellen verfügen über eine angegliederte Kinder- und Jugendberatung, in der kinderparteiliche, pro-aktive und aufsuchende Beratung, Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen angeboten wird, die zu Hause Gewalt zwischen den Eltern erleben oder selbst von Gewalt betroffen sind. Die Präventionsangebote der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt richten sich gemäß der einschlägigen Richtlinie auch an Kinder und Jugendliche und deren Umfeld. 5
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Drucksache 6/966                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Kinder von Unterstützungssuchenden finden Aufnahme in den Frauenhäusern des Landes, im Frauenhaus Rostock fördert die Kommune die Beratung der mitbetroffenen Kinder. Zu b) Die Fachberatungsstellen, Kontakt- und Beratungsstellen, Interventionsstellen verfügen über mutter- beziehungsweise fremdsprachliche Kenntnisse oder haben Kooperationskontakte zu Dolmetscherinnen und Dolmetschern, um die Beratung adäquat durchführen zu können. Insbesondere die Frauenhäuser in Rostock und Schwerin verfügen über spezifische interkulturelle Konzepte, sodass auf die besonderen Lebenslagen und Schutzbedürfnisse von Migrantinnen eingegangen werden kann. Die Fachberatungsstelle ZORA bietet für Betroffene von Menschenhandel und Zwangs- verheiratung dezentrale Krisenintervention, Beratung, Unterstützung und eine Schutz- wohnung für Betroffene. Zu c) Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus finden, wenn sie von Menschenhandel und Zwangsverheiratung betroffen sind, Rat in der Fachberatungsstelle ZORA. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einer Schutzwohnung. Zudem werden Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus in Fällen häuslicher Gewalt auch von den Frauenhäusern aufgenommen. 5. Ist für jede von Gewalt betroffene Frau der Zugang in eine Schutz- einrichtung jederzeit und unkompliziert möglich? Gibt es Gründe, die eine Aufnahme bzw. Beratung verhindern (bitte für den Zeitraum 2008 bis 2012 aufschlüsseln)? Grundsätzlich ist der Zugang zu den Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für jede Frau jederzeit unkompliziert möglich; die Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Frauen, die alkohol- oder drogenabhängig sind oder unter einer akuten schweren psychischen Erkrankung leiden, können nicht im Frauenhaus aufgenommen werden. Die Mitarbeiterinnen stellen Kontakte zu anderen Leistungsanbietern der Sozial- und Familienberatung her. Fallgenaue Informationen zu Beratungsverweigerungen oder -abbrüchen liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. 6
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                       Drucksache 6/966 6. Wie hoch sind die Kosten für Personal, Gebäude und sonstiges (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einrichtung)? Da die Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2011 noch nicht vollständig vorliegen und die Umsetzung der mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund der Kürze der Zeit seit dem Landtagsbeschluss noch nicht vollzogen werden konnten, kann zur Beantwortung dieser Frage nur auf die Planzahlen 2011 abgestellt werden. Die Kosten für Personal, Gebäude und Sonstiges schlüsselten sich im Plan 2011 wie folgt auf: Einrichtung           Personalkosten Gebäudekosten (Miete               Sonstige Kosten (in Euro)          und Bewirtschaftung,          (in Euro) in Euro) FH Greifswald                  122.206,20                   27.722,72           12.206,40 FH Güstrow                     123.747,37                   40.949,07             8.908,56 FH Ludwigslust                 106.700,00                   21.550,00           17.375,00 FH                               69.400,00                  14.530,00             9.470,00 Neubrandenburg FH Ribnitz-                      80.088,00                  25.550,00           11.828,00 Damgarten FH Rostock                     203.174,83                   40.874,36           40.850,00 FH Schwerin                      75.012,08                  16.628,00           15.138,00 FH Stralsund                     95.658,00                  34.390,00           14.619,00 FH Wismar                        67.966,00                  17.691,00           12.143,00 BShG Bergen                      63.720,92                   5.886,56             6.445,10 BShG                             31.671,00                   2.470,00             5.530,00 Grevesmühlen BShG Kröpelin                    53.840,32                   4.297,30             8.718,68 BShG Parchim                        Gemeinsamer Haushaltsplan mit FH Ludwigslust BShG Pasewalk                    27.075,28                   4.150,00             5.850,00 BShG Stavenhagen                 40.000,77                   2.201,00             6.176,00 BShG Waren                       59.652,00                   5.273,00             5.581,00 BShG Wolgast                     42.001,22                   3.247,00             4.876,64 7
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Drucksache 6/966                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Einrichtung            Personalkosten Gebäudekosten (Miete Sonstige Kosten (in Euro)            und Bewirtschaftung, (in Euro) in Euro) BSsG Bergen                63.000,00                  7.448,76                    8.837,00 BSsG Greifswald            51.932,31                  1.000,00                    5.750,00 BSsG                       33.000,00                  1.862,00                    7.023,00 Neubrandenburg BSsG Rostock             149.343,80                  17.633,52                   16.267,16 BSsG Schwerin              38.683,80                  4.544,00                    2.986,00 ISt Anklam               122.559,00                   4.654,00                   15.373,00 ISt                      109.000,00                   3.950,00                   21.550,00 Neubrandenburg ISt Rostock              111.463,76                   6.732,28                   16.053,96 ISt Schwerin             102.704,00                   2.606,00                   11.637,00 ISt Stralsund            115.959,02                   5.910,00                   18.380,98 TBS Güstrow                39.629,52                  2.954,40                    6.045,60 TBS                        38.750,00                  1.900,00                    8.100,00 Neubrandenburg ZORA                       42.233,00                  4.654,00                   15.373,00 7. Wie hoch ist die finanzielle Förderung der Frauenhäuser durch das Land Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie hoch ist die jeweilige kommunale Förderung der Frauen- häuser? b) Wie hoch ist der Anteil der Drittmittel und woher stammen diese? Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Frauenhäuser gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventionsstellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen in der Fassung vom 29.11.2010 mit Pauschalen für Personal- und Sachkosten. Im Jahr 2011 wurden hierfür 660.200 Euro ausgekehrt; für das Jahr 2012 sind für die Förderung 683.600 Euro und für das Jahr 2013 702.200 Euro beschlossen. 8
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                      Drucksache 6/966 Zu a) Die kommunale Förderung der Frauenhäuser im Jahr 2011 erfolgte wie nachstehend: Frauenhaus                 Kommunaler Förderanteil (in Euro) Greifswald                                     60.000,00 Güstrow                                        62.353,72 Ludwigslust                                    44.605,00 Neubrandenburg                                 30.000,00 Rostock                                       145.000,00 Ribnitz-Damgarten                              31.397,00 Schwerin                                       38.555,00 Stralsund                                      48.203,00 Das Frauenhaus in Wismar ist im Jahr 2011 mit einer Summe von 37.153,18 Euro gegenfinanziert worden. Zu b) Über Art und Umfang der eingeworbenen Drittmitteln liegen der Landesregierung für das Jahr 2011 noch keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Qualitätsstandards gelten für die Frauenhäuser und wie werden diese umgesetzt? Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser hat im Jahr 2009 Standards für die Arbeit in den Frauenhäusern erstellt. Diese Standards dienen den Einrichtungen als Empfehlung. Die Umsetzung der Standards erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch die Träger der Einrichtungen. 9. Wird der vom Europarat empfohlene Einwohnerinnen/Einwohner- Schlüssel von einem Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnerinnen/Ein- wohner erreicht? Wenn nicht, warum nicht? In Mecklenburg-Vorpommern werden 153 Frauenhausplätze vorgehalten. Gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl (Männer und Frauen) im Land ergibt sich ein Schlüssel von einem Frauenhausplatz je 10.734 Personen. Männer haben allerdings keinen Zugang zu den Frauenhäusern des Landes. Wird ausschließlich der weibliche Bevölkerungsteil zugrunde gelegt, liegt der Schlüssel bei einem Frauenhausplatz auf 5.419 Frauen. 9
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Drucksache 6/966                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10. Ende 2012 soll das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ freigeschaltet werden. Durch die Einrichtung des Hilfetelefons sollen mehr Frauen als bisher erreicht und weitervermittelt werden. Wie plant die Landesregierung auf den dadurch voraussichtlich erhöhten Bedarf zu reagieren? Die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt leisten eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Inwieweit die Freischaltung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zu einer Bedarfserhöhung führt, muss abgewartet werden. 10
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