LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/499 7. Wahlperiode 15.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Anspruch auf Familiennachzug syrischer Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Knapp 268.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland haben derzeit einen Anspruch auf Familiennachzug. Zu diesem Schluss kommt ein internes Papier der Bundesregierung. Für die genannte Zahl von Flüchtlingen finde die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre nach dem Aufent- haltsgesetz („AufenthG“) keine Anwendung (http://www.spiegel.de/ politik/deutschland/fluechtlinge-rund-268-000-syrer-haben-anspruch-auf- familiennachzug-a-1141907.html). 1. Wie hoch ist die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern sich aufhal- tenden syrischen Flüchtlinge, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben, der nicht gemäß § 104 Absatz 13 AufenthG ausgesetzt ist? Zum Stichtag 31.03.2017 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 7.501 syrische Staatsangehörige auf, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben, der nicht gemäß § 104 Absatz 13 AufenthG ausgesetzt ist. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Mai 2017 beantwortet.