Entwicklung bei der Landesfeuerwehrschule Malchow

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                  Drucksache 7/2721 7. Wahlperiode                                                                  20.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklung bei der Landesfeuerwehrschule Malchow und ANTWORT der Landesregierung Am 27. September 2018 berichtete der Landrat Rolf Christiansen auf der Sitzung des Kreistages Ludwigslust-Parchim unter dem Punkt Information des Landrates, dass während der Großbrände in Groß Laasch und Belsch/ Lübtheen zu wenig Zugführer und Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung standen. Infolgedessen musste der Kreiswehrführer Ludwigslust-Parchim einspringen. Grund sei, dass an der Landesfeuer- wehrschule Malchow zu wenige Ausbildungsplätze diesbezüglich zur Verfügung stünden. 1. Wie viele Ausbildungslehrgänge zum Zugführer/Leiter einer Feuer- wehr standen an der Landesfeuerwehrschule 2014 bis 2018 zur Verfü- gung (bitte jährlich angeben)? Jahr                     Zugführer                              Leiter einer Feuerwehr (18 Teilnehmer/Lehrgang)                       (24 Teilnehmer/Lehrgang) 2014                            0                                            0 2015                            8                                            0 2016                            2                                            6 2017                            4                                            6 2018                            4                                            6 Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. November 2018 beantwortet.
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Drucksache 7/2721                                             Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie viele Ausbildungsplätze zum Zugführer/Leiter einer Feuerwehr standen an der Landesfeuerwehrschule 2014 bis 2018 zur Verfügung? 324 Ausbildungsplätze für den Zugführerlehrgang und 432 Ausbildungsplätze für den Lehr- gang Leiter einer Feuerwehr standen in den Jahren 2014 bis 2018 an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. 3. Wie viele Anmeldungen zu den Fortbildungslehrgängen gab es dem- gegenüber von 2014 bis 2018? In den Jahren 2014 bis 2018 gab es zum Zugführerlehrgang 961 und zum Lehrgang Leiter einer Feuerwehr 1.099 Anmeldungen. Hierbei handelt es sich um gemeldete Bedarfe der Landkreise und kreisfreien Städte. Es ist zu berücksichtigen, dass es über den Zeitraum von vier Jahren Doppelnennungen gibt und damit der tatsächliche Bedarf unterhalb der oben genannten Zahlen liegt. 4. Wie lang sind die Wartezeiten zu diesen Fortbildungslehrgängen (bitte getrennt nach Jahren darstellen)? Eine Angabe der Wartezeiten für die Fortbildungslehrgänge ist nicht möglich. Die Lehrgangs- platzvergabe wird durch die Landkreise entsprechend den örtlichen Prioritäten durchgeführt. Dementsprechend können für die Auszubildenden unterschiedliche Wartezeiten entstehen. 5. Wie viele Zugführer/Leiter einer Feuerwehr aus den einzelnen Land- kreisen und kreisfreien Städten wurden ausgebildet (bitte getrennt nach den Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Zugführer                            2015     2016       2017      2018   2015 - 2018 Landkreis Rostock                                      21        6          16       13            56 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte                  26        6          12       14            58 Landkreis Ludwigslust-Parchim                          34        7          18       13            72 Landkreis Vorpommern-Rügen                             14        5           8        9            36 Landkreis Vorpommern-Greifswald                        27        7          11       12            57 Landkreis Nordwestmecklenburg                          16        4           8        8            36 Hansestadt Rostock                                      1        0           0        0             1 Landeshauptstadt Schwerin                               2        0           0        1             3 Summe                                                141        35          73       70           319 2
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode                                       Drucksache 7/2721 Leiter einer Feuerwehr                        2016        2017        2018     2016 - 2018 Landkreis Rostock                                           24          23         24           71 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte                       31          28         28           87 Landkreis Ludwigslust-Parchim                               35          35         34          104 Landkreis Vorpommern-Rügen                                   8          16         16           40 Landkreis Vorpommern- Greifswald                            24          22         22           68 Landkreis Nordwestmecklenburg                               18          15         14           47 Hansestadt Rostock                                           0           1           1           2 Landeshauptstadt Schwerin                                    2           1           1           4 Summe                                                     142         141         140          423 6. Sieht die Landesregierung die angebotenen Ausbildungslehrgänge als bedarfsgerecht an? a) Wenn nicht, wie plant die Landesregierung, diesbezüglich nachzu- steuern? b) Unterstützt die Landesregierung die Forderung, diese Ausbildungs- gänge in den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst durch- führen zu können? Zu 6 Nein. Zu a) Um eine bedarfsgerechte Ausbildung anbieten zu können, wurde vor zwei Jahren damit begonnen, ein Konzept für die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern zu erstellen, das eine hundertprozentige Abdeckung des Ausbildungsbedarfes zum Ziel hat. Nach Umsetzung des Konzeptes wird es dann möglich sein, eine vollumfängliche Ausbildung an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern anbieten zu können, sodass übermäßige Wartezeiten für die Auszubildenden nicht entstehen. Zu b) Die Forderung, dass die Landkreise die Ausbildung „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ selbst durchführen, wird nicht unterstützt. Nach § 8 Nummer 3 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung vom 27. August 2004 sind die Lehrgänge Leiter einer Feuerwehr und Zugführer an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. 3
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Drucksache 7/2721                                     Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Weiterhin sind nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, Punkt 4.2 der Lehrgang „Zugführer“ und Punkt 4.6 der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ an Landesfeuerwehrschulen durchzu- führen. Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder lässt durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften in seinem Auftrag Feuerwehr-Dienst- vorschriften erarbeiten und empfiehlt, diese in den Ländern einzuführen. Damit wird sicher- gestellt, dass die Feuerwehren sowohl in Ausbildungsfragen als auch in Einsatzfragen nach gleichen bundeseinheitlichen Standards arbeiten. Ein Abweichen von diesen sollte daher nicht in Erwägung gezogen werden. 4
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