Nutzung der Jugendfreizeitheime in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/633 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Nutzung der Jugendfreizeitheime in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung kann die Fragen nur teilweise beantworten, da sich Einrichtungen auch in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befinden. Diese erfüllen ihre Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII, „Kinder- und Jugend- hilfe“) weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe auf Nachfrage bis zum 16. Juni 2017 zur Verfü- gung gestellten Informationen wurden in die Antworten mit aufgenommen. 1. Wie viele Heime für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugend- begegnungen, die durch das Land und die Kreise finanziell unterstützt werden, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte jeweils den Namen der Einrichtung, den Ort und den Träger aufführen)? Folgende Heime für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen werden derzeit finan- ziell unterstützt: Der Minister für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2017 beantwortet.
Drucksache 7/633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Einrichtungen für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen Name der Einrichtung Ort Träger 1. Zebef e.V. Ludwigslust Ludwigslust Zebef e.V. 2. Jugendfreizeiteinrichtung - Alt Jabel Zebef e.V. Waldschule Alt Jabel 3. Schloss Dreilützow Dreilützow Caritas Schwerin 4. Freizeithaus „Sausewind“ Hagenow ASB Hagenow-Ludwigslust e. V 5. Internationale Freizeit- und Parchim/Dargelütz Jugendförderverein Parchim/Lübz e.V. Bildungsstätte lütt pütt 6. Jessenitzer Aus- und Jessenitz Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. Weiterbildung e.V. 7. Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin Mahn- und Gedenkstätten e. V. e.V. (Internationales Workcamp) 8. Schullandheim Pinnow Murchin Landkreis Vorpommern-Greifswald 9. Jugend- und Begegnungs- Plöwen Am Kutzow-See gGmbH stätte „Am Kutzow-See“ 10. Jugendwaldheim Dümmer Dümmer Landesforstanstalt 11. Jugendwaldheim Loppin Jabel Landesforstanstalt 12. Jugendwaldheim Carpin Müritz Nationalparkamt Steinmühle 13. Heimvolkshochschule Vogelsang Heimvolkshochschule Vogelsang e. V. Vogelsang 14. Grüner Grashalm Fahren Grüner Grashalm e. V. 2. Welche der in Frage 1 genannten Einrichtungen wurden seit dem 01.01.2015 zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt (bitte jeweils die Nutzungsdauer für diesen Zweck angeben)? Von den in der Beantwortung zu Frage 1 genannten Einrichtungen wurden seit dem 01.01.2015 zur Unterbringung von Asylbewerbern folgende genutzt: (1) Schullandheim Pinnow vom 23.09.2015 bis 31.03.2016 (2) Jugend- und Begegnungsstätte „Am Kutzow-See“ im Januar 2015 und von September 2015 bis März 2016 2
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/633 3. Welche der in Frage 1 genannten Einrichtungen stehen derzeit nicht für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen zur Verfügung? Derzeit steht das Schullandheim Pinnow noch nicht für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugend- begegnungen zur Verfügung. 4. Aus welchen Gründen stehen die in Frage 3 genannten Einrichtungen nicht für Schul- und Ferienfreizeiten und Jugendbegegnungen zur Verfügung? Nach dem Auszug der Asylbewerber sollte das Schullandheim Pinnow weiterhin als Notunter- kunft bereitgehalten werden. Im Oktober 2016 wurde entschieden, diese Bereitstellung zu beenden und die geplanten Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Nach der erfor- derlichen Abstimmung mit dem Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern über die Finanzierung der Arbeiten wurde mit diesen begonnen und werden voraussichtlich zum 30.06.2017 abgeschlossen sein. 3