Einsatz von Bundesmitteln im Jahr 2012 für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpommern
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/328 Die Teilnehmer an Programmen des Bundes weist die folgende Tabelle aus. Die Angaben beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. 1) Teilnehmer an Programmen des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern Zugang / Eintritte / Bew illigungen (Jahressumme) Bundesprogramm Perspektive 50plus sonstige Bundesprogramme Geschlecht Maßnahmeart 2011 2011 2009 2010 2008 2009 2010 Jan bis Okt Jan bis Okt berufliche Weiterbildung 4 12 - - - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. * - - - - - - Eingliederungszuschüsse 12 5 3 - - - - Männer und Frauen Entgeltvariante - - * - - - - Mehraufw andsvariante - - 7 - - - - Bundesprogramm Perspektive 50plus 3.059 4.228 3.276 - - - - sonstige Bundesprogramme - - - 258 80 26 85 berufliche Weiterbildung * 6 - - - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. * - - - - - - Eingliederungszuschüsse 7 * * - - - - Männer Entgeltvariante - - - - - - - Mehraufw andsvariante - - 4 - - - - Bundesprogramm Perspektive 50plus 1.685 2.329 1.837 - - - - sonstige Bundesprogramme - - - 126 38 15 45 berufliche Weiterbildung * 6 - - - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. - - - - - - - Eingliederungszuschüsse 5 * * - - - - Frauen Entgeltvariante - - * - - - - Mehraufw andsvariante - - 3 - - - - Bundesprogramm Perspektive 50plus 1.374 1.899 1.439 - - - - sonstige Bundesprogramme - - - 132 42 11 40 Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund w erden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenw erte kleiner 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen Zahlenw ert kleiner 3 geschlossen w erden kann, anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst. 1) Daten stehen nur für die ausgew iesenen Jahre zur Verfügung. 5. Wie haben sich die Eingliederungsquoten in den jeweiligen Maßnah- men/Instrumenten seit dem Jahr 2005 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sowie getrennt nach Frauen und Männern entwickelt? Die nächste Tabelle gibt eine Übersicht zu den Eingliederungsquoten für Teilnehmer an ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Für die Programme des Bundes sind die entsprechenden Daten der darauf folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. 11
Drucksache 6/328 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Austritte von Teilnehmern aus ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern Eingliederungsquote 1) Geschlecht Maßnahmeart 2005 2006 2007 2008 2009 2010 berufliche Weiterbildung 34,0% 41,4% 39,2% 36,8% 37,0% 40,9% allgemeine Maßn. z. Weiterbildung Reha - - 22,6% 23,6% 23,7% 28,1% Qualifizierung w ährend Kurzarbeit - - - 27,3% 96,0% 94,1% besondere Maßn. z. Weiterbildung Reha 21,1% 22,1% 23,1% 24,8% 22,7% 18,7% Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. 31,2% 39,3% 41,1% 41,0% 32,0% 33,3% Eignungsfeststellung/Trainingsmaßn. Reha 24,2% 22,9% 21,0% 25,3% 18,9% 100,0% Eingliederungszuschüsse - - 76,1% 71,6% 70,7% 73,4% Männer und Frauen Eingliederungszusch. f. Schw erbehinderte 70,8% 72,2% 68,5% 68,8% 71,6% 66,9% Einstiegsgeld 22,7% 33,7% 38,9% 40,2% 45,0% 50,4% Überbrückungsgeld für Selbständige - - - - - - Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) - - 12,4% 12,8% 8,4% - Gründungszuschuss - 60,0% 22,4% 15,1% 13,1% 15,1% Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 16,3% 15,6% 20,7% 26,4% 22,0% 20,8% Entgeltvariante 21,5% 22,7% 22,6% 27,4% 21,5% 26,5% Mehraufw andsvariante 15,3% 13,0% 12,1% 11,7% 9,8% 10,2% berufliche Weiterbildung - - - - - - llgemeine Maßn. z. Weiterbildung Reha - - - - - - Qualifizierung w ährend Kurzarbeit 36,7% 44,8% 41,9% 39,4% 37,8% 43,4% besondere Maßn. z. Weiterbildung Reha - - 40,0% 27,9% 25,1% 31,3% Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. - - - 20,0% 96,2% 94,4% Eignungsfeststellung/Trainingsmaßn. Reha 21,8% 23,9% 25,0% 25,5% 24,0% 18,8% Eingliederungszuschüsse 31,2% 41,2% 42,5% 41,6% 31,6% 44,4% Männer Eingliederungszusch. f. Schw erbehinderte 28,7% 25,0% 21,3% 24,4% 19,4% - Einstiegsgeld - - 74,9% 68,7% 67,5% 71,8% Überbrückungsgeld für Selbständige 69,4% 75,0% 67,6% 66,7% 70,3% 69,6% Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) 19,9% 29,7% 32,8% 35,3% 37,9% 46,4% Gründungszuschuss - - - - - - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - - 10,3% 10,0% 5,0% - Entgeltvariante - 66,7% 19,7% 13,9% 10,6% 14,1% Mehraufw andsvariante 16,7% 16,1% 21,0% 26,8% 22,1% 19,6% berufliche Weiterbildung 22,0% 22,2% 20,5% 28,0% 20,2% 25,6% allgemeine Maßn. z. Weiterbildung Reha 15,0% 13,6% 12,3% 11,9% 9,7% 10,7% ESF-Qualifizierung w ährend Kurzarbeit - - - - - - besondere Maßn. z. Weiterbildung Reha - - - - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. 29,9% 36,0% 35,3% 33,3% 35,9% 37,3% Eignungsfeststellung/Trainingsmaßn. Reha - - 6,3% 13,3% 20,7% 22,1% Eingliederungszuschüsse - - - 100,0% 94,7% 91,4% Frauen Eingliederungszusch. f. Schw erbehinderte 19,4% 18,2% 19,4% 23,5% 20,3% 18,6% Einstiegsgeld 31,2% 36,9% 39,3% 40,3% 32,4% 16,7% Überbrückungsgeld für Selbständige 13,6% 19,7% 20,4% 27,5% 17,7% 100,0% Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) - - 77,9% 76,0% 75,0% 75,7% Gründungszuschuss 72,9% 68,4% 70,0% 71,8% 73,8% 61,7% Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 27,7% 40,4% 47,8% 46,4% 52,8% 55,5% Entgeltvariante - - - - - - Mehraufw andsvariante - - 15,3% 16,5% 12,1% - Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. 1) EQ: Eingliederungsquote = svpfl. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100 12
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/328 1) Austritte von Teilnehmern aus Programmen des Bundes untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern 2) Eingliederungsquote Bundesprogram m Geschlecht Maßnahm eart Perspektive 50plus sonstige Bundesprogram m e 2009 2010 2008 2009 2010 berufliche Weiterbildung 50,0% 15,4% - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. 33,3% - - - - Eingliederungszuschüsse 40,0% 55,6% - - - Männer und Frauen ntgeltvariante - - - - - Mehraufw andsvariante - - - - - Bundesprogramm Perspektive 50plus 28,9% 31,1% - - - sonstige Bundesprogramme - - 17,1% 28,0% 36,8% berufliche Weiterbildung 100,0% 14,3% - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. 50,0% - - - - Entgeltvariante - - - - - Männer Mehraufw andsvariante - - - - - Bundesprogramm Perspektive 50plus 30,1% 31,7% - - - sonstige Bundesprogramme - - 21,9% 27,6% 54,5% berufliche Weiterbildung 33,3% 16,7% - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn. - - - - - Eingliederungszuschüsse - 33,3% - - - Frauen Entgeltvariante - - - - - Mehraufw andsvariante - - - - - Bundesprogramm Perspektive 50plus 27,6% 30,3% - - - sonstige Bundesprogramme - - 12,5% 28,3% 12,5% Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. 1) Daten stehen erst nur für die ausgew iesenen Jahre zur Verfügung. 2) EQ: Eingliederungsquote = svpfl. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100 6. Womit begründen sich im Wesentlichen veränderte Schwerpunkt- setzungen bzw. der Wegfall von Instrumenten der aktiven Arbeits- marktpolitik? Veränderte bundespolitische Weichenstellungen sowie die im Zuge des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgte Reduzierung der Anzahl bestimmen die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Die Neuausrichtung erfolgt auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Land und der veränderten Situation am Arbeitsmarkt. 13
Drucksache 6/328 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 7. Mit welchen konkreten arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben arbeitet die Bundesagentur für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 in den beiden Rechtskreisen SGB III und SGB II? a) Welche Schwerpunkte leitet die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit der Landesregierung aus diesen Vorgaben für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2012 und 2013 in den jeweiligen Rechtskreisen ab? b) Mit Hilfe welcher Maßnahmen will die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit der Landesregierung die Schwerpunkt- setzung für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2012 und 2013 in den jeweiligen Rechtskreisen untersetzen? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Übergreifendes Ziel der Bundesagentur für Arbeit für beide Rechtskreise ist die Fachkräfte- sicherung durch weitere Steigerung der Integrationen in den Arbeitsmarkt sowie durch Qualifizierung. Insbesondere für den Rechtskreis SGB II gilt es darüber hinaus, individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen und Hilfebedürftigkeit zu beenden. Die im „Fachkräfte- bündnis für Mecklenburg-Vorpommern“ gemeinsam mit den Partnern vereinbarten Ziele und Maßnahmen gelten fort. Darüber hinaus laufen derzeit Abstimmungsgespräche für eine bessere Verzahnung der Arbeitsmarktpolitik des Landes mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern. Diese sind noch nicht abgeschlossen. 8. Welche Ziele verfolgt die Bundesagentur in den Jobcentern sowie gegenüber den Sozialagenturen bezogen auf die Betreuung insbeson- dere der Langzeitarbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Mittel in welcher Höhe will die Bundesagentur im Jahr 2012 im Ver- gleich zum Jahr 2011 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Rechtskreisen und Einrichtung in den Bereichen Qualifizierung, Förderung von benachteiligten Menschen, beschäfti- gungsschaffende Maßnahmen sowie Beteiligung an Bundes- und Landes-programmen und lokaler Vernetzung einsetzen? Die entsprechenden Daten der Bundesagentur für Arbeit sind in den Tabellen zu den Fragen 1 und 3 enthalten. Zu beachten ist dabei, dass aufgrund der Zusammenlegung von Jobcentern sowie der Änderungen der Organisationsform bei zwei gemeinsamen Einrichtungen in zugelassene kommunale Träger bei einzelnen Jobcentern kein Soll für 2012 ausgewiesen wird. Daten für die Sozialagentur Ostvorpommern liegen nicht vor. 14
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/328 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesagentur in den Jobcentern einge- leitet bzw. will sie bis wann einleiten, z. B. Anwendung des Pirma- senser Modells, Einrichtung außergerichtlicher Schlichtungsstellen, interne Überprüfung von Verfahren und Anordnungen etc., um die Zahl der erfolgreichen Widersprüche und Klagen deutlich zu mini- mieren und damit die Gerichte des Landes zu entlasten? Die Arbeitsprozesse in den Jobcentern werden mit dem Ziel der ständigen Optimierung kontinuierlich überprüft. Durch systematische Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll die Qualität der Sachbearbeitung verbessert werden, um eine zeitnahe Antragsbearbeitung noch besser sicherzustellen. Für Kundinnen und Kunden besteht die Möglichkeit, individuelle Beratungsangebote im Rahmen der Bescheiderläuterung in Anspruch zu nehmen. 15