WD 8 - 032/21 Insektenschutz und Kategorisierung von Pflanzenschutzmitteln

Umwelt, Bildung, Forschung

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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                               Seite 11 WD 8 – 3000 – 032/21 Die Benennung von Substanzen der Stufe „bienengefährlich B1-B3“ und „bestäubergefährlich NN410“ ist unproblematisch, da die Pflanzenschutzmittel laut Bienenschutzverordnung entspre- chend gekennzeichnet sind. Diese sind im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel beim 26 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit recherchierbar. Auch eine tabel- larische Übersicht stellt das BVL bereit, allerdings ohne Information zur Bienengefährlichkeit. Für diese Information muss in der angegebenen Datenbank jede Substanz einzeln aufgerufen wer- den. Eine Übersicht aller nationalen Datenbanken zugelassener Pflanzenschutzmittel in Europa findet sich auf den Internetseiten der „European and Mediterranean Plant Protection Organiza- 27 tion“ (EPPO). Die im Entwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ benannte Produktgruppe 18 im Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 umfasst hingegen Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden. Auch diese Angabe findet sich in den Daten- blättern des BVL. So wird das Pflanzenschutzmittel SINDOXA beispielsweise als „B1 bienenge- fährlich“ eingestuft und als Wirkungsbereich „Insektizid“ angegeben. Allerdings werden vom BVL Angaben „zur Produktart 18 von Biozidprodukten (Insektizide, Akarizide und Produkte ge- gen andere Arthropoden)“ keine näheren Informationen gegeben, da die Zulassung in den Zu- ständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fällt (nicht-land- wirtschaftlicher Sektor) und wird im Folgenden nicht weiter untersucht. Nach Angaben des BVL werden die nachfolgend benannten Kennzeichnungen zur Unterschei- dung verschiedenen Kategorien der Bienengefährlichkeit benutzt: NB506             Eine Anwendung weiterer als bienengefährlich eingestufter Pflanzenschutzmittel (B1 oder B2) auf der gleichen Fläche ist nur nach einer Mindestwartezeit von 7 Ta- gen nach der letzten Ausbringung dieses Pflanzenschutzmittels zulässig. NB6611            Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende o- der von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräu- ter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NB6612            Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosyn- these-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Bio- synthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen be- flogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutz- verordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. 26    Quelle: https://apps2.bvl.bund.de/psm/jsp/index.jsp?modul=form. 27    Quelle: https://www.eppo.int/ACTIVITIES/plant_protection_products/registered_products.
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Wissenschaftliche Dienste             Sachstand                                             Seite 12 WD 8 – 3000 – 032/21 NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosyn- these-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanlei- tung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienen- schutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten. NB663            Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NB6641           Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand- menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgese- hen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NB6644           Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften In- sektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blü- henden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt. NB6645 Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften In- sektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflan- zen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist. Unter den derzeit in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (1784) fallen insgesamt in die Kategorie NB506:          3 Pflanzenschutzmittel NB6612:         3 Pflanzenschutzmittel NB6621:         12 Pflanzenschutzmittel NB6623:         21 Pflanzenschutzmittel NB663:          242 Pflanzenschutzmittel NB6641:         1467 Pflanzenschutzmittel NB6644:         26 Pflanzenschutzmittel NB6645:         27 Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel, wobei für verschiedene Mittel mehrere Gefahrenkennzeichnungen genannt werden. In der Anlage findet sich die Excel-Liste aller aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                        Seite 13 WD 8 – 3000 – 032/21 mit Angaben zum Wirkungsbereich, zur Einstufung der Bienengefährdung sowie zu Anwen- 28 dungsbestimmungen und Auflagen in kodierter Form. 29 Insgesamt 62 zugelassene Pflanzenschutzmittel tragen die Kennzeichnung NN410 (und die Bie- nengefährdungsstufe B4) und werden somit als „schädigend für Populationen von Bestäuberin- 30 sekten“ eingestuft. *** 28    Anlage 1: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Angaben zur Einstufung auf Bienengefährlichkeit und zu den Anwendungsbestimmungen und Auflagen (Stand: 3. März 2021). 29    „Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.“ 30    Vgl. Anlage 2: NN410 gekennzeichnete zugelassene Pflanzenschutzmittel (3. März 2021).
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Wissenschaftliche Dienste        Sachstand                                            Seite 14 WD 8 – 3000 – 032/21 Anlagen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Angaben zur Einstufung auf Bienengefährlichkeit und zu den Anwendungsbestimmungen und Auflagen (Stand: 3. März 2021). Anlage 1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: NN410 gekennzeichnete zugelas- sene Pflanzenschutzmittel (3. März 2021). Anlage 2
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