WD 4 - 148/18 Einzelfrage zum Entflechtungsgesetz

Haushalt, Finanzen

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Wissenschaftliche Dienste Sachstand Einzelfrage zum Entflechtungsgesetz © 2018 Deutscher Bundestag          WD 4 - 3000 - 148/18
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                              Seite 2 WD 4 - 3000 - 148/18 Einzelfrage zum Entflechtungsgesetz Aktenzeichen:                      WD 4 - 3000 - 148/18 Abschluss der Arbeit:              12. September 2018 Fachbereich:                       WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
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Wissenschaftliche Dienste        Sachstand              Seite 3 WD 4 - 3000 - 148/18 Inhaltsverzeichnis 1.          Einleitende Bemerkung                     4 2.          Regelungen im Entflechtungsgesetz         4
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                         Seite 4 WD 4 - 3000 - 148/18 1.    Einleitende Bemerkung Die Auftraggeberin bittet um Darstellung der ausgezahlten Mittel aus dem Entflechtungsgesetz gemäß § 3 Abs. 2 für das Land Bayern. 2.    Regelungen im Entflechtungsgesetz Gemäß Entflechtungsgesetz vom 05. September 2006 stand den Ländern für die Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung ein jährlicher Betrag von 518.200.000 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2013 zu. Auch für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 stand dieser Betrag zur Verfügung. Für das Jahr 2016 erhöhte sich der Betrag auf 1.018.200.000 Euro. Vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 erhöhte sich der Betrag auf 1.518.200.000 Euro. Für das Jahr 2019 soll ein Betrag von 1.018.200.000 Euro zur Verfügung ste- hen. In den Jahren 2017 und 2018 sind jeweils 500.000.000 Euro von dem Gesamtbetrag auf die Län- der nach dem von dem Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz im Bundesanzeiger ver- öffentlichen Schlüssel zu verteilen (Königsteiner Schlüssel). Gemäß Bekanntmachung des König- steiner Schlüssels für das Jahr 2017 vom 23. Februar 2018 beträgt der Anteil Bayerns 15,55039%. Die Erhöhung der Bundemittel für die Länder ist auf Art. 3 Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 01.12.2016 zurückzuführen. Für das Land Bayern errechnet sich der Anteil nach dem in § 4 Abs. 4 EntflechtG geregelten Pro- zentanteils von 11,832673%. Der Betrag ist auf Tausend Euro zu runden. Nach § 1 der Verordnung zur Durchführung des Entflechtungsgesetzes (EntflechtGVO) werden die Beträge je zu einem Viertel zum 10. Januar, zum 10. April, zum 10. Juli und zum 10. Oktober überwiesen. Dem Bund stehen keine eigenen Datenquellen zur Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung. Nach dem Wegfall der aufgabenspezifi- schen Zweckbindung der Kompensationsmittel zum 1. Januar 2014 aufgrund von Artikel 143 c Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des Entflechtungsgesetzes ist auch die Berichtspflicht der Länder über die Verwendung der Kompensationsmittel ersatzlos entfallen. Allerdings haben sich die Länder mit Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13./14. Novem- ber 2014 bereit erklärt, dem Bund gegenüber freiwillig auch über das Jahr 2013 hinaus regelmäßig über die Wohnraumförderung und den Einsatz der Kompensationsmittel zu berichten.      1 Für das Jahr 2016 wurde dem Deutschen Bundestag erstmals der Bericht über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung vorgelegt. Demnach 2 1     BT-Drs. 19/3500, 19.07.2018, S. 1. 2     BT-Drs. 18/13054, 29.06.2017, S. 1.
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                       Seite 5 WD 4 - 3000 - 148/18 erhielt das Land Bayern 120,48 Mio. Euro Entflechtungsmittel, die auch für die Wohnraumförde- rung eingesetzt wurden. Zusätzlich setzte das Land 497,16 Mio. Euro für die Wohnraumförde- rung ein. Im Jahr 2017 standen 198,15 Mio. Euro Entflechtungsmittel dem Land Bayern zur Ver- 3 fügung, die vollständig für die Wohnraumförderung eingesetzt wurden.  4 *** 3     BT-Drs. 18/13054, 29.06.2017, S. 9. 4     BT-Drs. 19/3500, 19.07.2018, S. 10.
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