Relevanz der Einschätzung des Verfassungsschutz des Bundes für Bayern, dass sich aus der Linksextremen Szene eine neue linke Terroristen-Szene entwickeln könnte
18. Wahlperiode 18.08.2020 Drucksache 18/9413 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Bergmüller, Andreas Winhart, Markus Bayerbach, Ralf Stadler, Ulrich Singer, Josef Seidl, Jan Schiffers, Dr. Ralph Müller, Gerd Mannes, Christian Klingen AfD vom 02.07.2020 Relevanz der Einschätzung des Verfassungsschutzes des Bundes für Bayern, dass sich aus der linksextremen Szene eine neue linke Terroristenszene entwi- ckeln könnte Am Tag vor der offiziellen Veröffentlichung des aktuellen Verfassungsschutzberichts sind Inhalte einer „22-seitigen Analyse“ des Verfassungsschutzes durch die Presse veröffentlicht worden. Es bleibt hierbei aber unklar, ob diese „Analyse“ eine Art „gehei- mer Zusatzbericht“ zum offiziellen Verfassungsschutzbericht ist oder Teil des offiziellen Verfassungsschutzberichts. Dies ist aber deswegen von besonderer Bedeutung, weil der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat die für Dienstag, den 23.06.2020, angekündigte Vorstellung des Berichts dann am Montagabend, den 22.06.2020, noch schnell abgesagt hat. Aus den angeblich „Bunten, breiten Bündnissen gegen rechts“ wuchs diesem Bericht zufolge in den letzten Jahren offenbar eine immer stärkere links- extremistische Szene heraus, aus der sich gegenwärtig wohl eine neue linke Terror- szene herauszubilden scheint, die auch vor einer Selektion und vor gezielten Tötungen ihrer Gegner nicht mehr zurückschreckt. Jüngstes Beispiel hierfür ist ein Medienbe- richten zufolge aufgesetzter Kopfschuss aus einer handelsüblichen Gaspistole durch einen Linksextremisten im grün regierten Stuttgart, im grün regierten Baden-Würt- temberg. Eine Anleitung für derartige Taten wurde – inzwischen aus dem Netz ge- nommen – im Jahre 2018 auf der Verkündigungsplattform der Linksextremisten, Indy- media, veröffentlicht. Praktisch umgesetzt wurde diese Anleitung dann offenbar Ende Mai 2020, als Linksextremisten bei einer „Corona-Demonstration“ bei einem bereits Zusammengeprügelten Andersdenkenden eine Gaspistole am Kopf ansetzten und ab- drückten (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-demos-in-stuttgart-gewerk schaft-des-ueberfall-opfers-setzt-belohnung-aus.dc460a6b-cd7b-41f0-b0f8-a6db6 b5d07a4.html), wobei die „Qualitätspresse“ den aufgesetzten Schuss aus der Gas- pistole „übersehen“ hat (https://www.focus.de/politik/gewaltexzess-in-stuttgart-opfer- in-lebensgefahr-linksextremisten-pruegeln-mann-54-bei-corona-demo-halbtot_id_ 12010028.html). Am heutigen 02.07.2020 stürmte die Polizei sieben Unterkünfte von Linksextremisten, die in diesen Vorgang verwickelt sein sollen (https://www.stuttgarter- zeitung.de/inhalt.nach-angriff-bei-corona-demo-grosse-razzia-in-sieben-staedten- auch-in-stuttgart.e366f82a-196c-4ee7-8000-4f839fd22db7.html). Berichtet wurde von diesem Vorfall nur in lokalen Zeitungen. Doch dies ist offenbar gerade kein „Einzelfall“: Der Zeitung DIE WELT liegen offenbar Informationen aus besagter „Analyse des Ver- fassungsschutzes“ vor, denen gemäß die Zahl der linksextremistisch motivierten Straf- taten im Jahr 2019 um ganze 40 Prozent gestiegen sei. Ob diese Zahlen aus der Ana- lyse auch Eingang in den offiziellen Verfassungsschutzbericht des Bundes gefunden haben, bleibt jedoch unklar: Gemäß der Zeitung DIE WELT seien im Jahr 2018 4 622 linksextremistisch motivierte Delikte registriert worden und im darauffolgenden Jahr 2019 6 449 linksextremistisch motivierte Delikte. Darüber hinaus sei es 2019 auch wie- der zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bundesweit rechnete der Verfassungs- schutz im vergangenen Jahr 33 500 Menschen dem linksextremistischen Spektrum zu, wie die WELT schrieb. 2018 waren es noch 32 000. Davon sind 9 200 Linksextreme gewaltbereit, was einer Steigerung seit 2018 um 2,2 Prozent entspricht. Gemäß der Analyse besteht die reale Gefahr, dass sich aus der linken Szene eine neue Terror- organisation herausbildet. Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2/9 „Die Verfassungsschützer haben aber auch in … Bayern … Anhaltspunkte, ‚dass sich ein kleiner Teil der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zunehmend radi- kalisiert‘ … Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt eine deutliche Radikali- sierung in Teilen der gewaltorientierten linksextremistischen Szene fest. Das geht aus einer 22-seitigen Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hervor, die WELT AM SONNTAG vorliegt. Demnach ist ‚die Herausbildung terroristischer Struk- turen im Linksextremismus‘ möglich. In der Szene werde nicht mehr zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen unterschieden. Die ‚Intensität der Gewalt- taten‘ habe sich erhöht: ‚Scheinbar ,rote Linien‘ würden überschritten.‘ Die Auswahl von Zielen verschiebe sich ‚immer häufiger von einer institutionellen Ebene auf eine per- sönliche Ebene‘. Opfer würden ‚gezielt‘ ausgesucht und in ihrem ‚persönlichen Rück- zugsraum angegriffen‘. ‚Schwere Körperverletzungen der Opfer bis hin zum möglichen Tod werden billigend in Kauf genommen‘, heißt es. Abgeschottete Kleingruppen zeigen laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz steigende Gewaltbereitschaft. Opfer wür- den ‚gezielt‘ ausgesucht. Der Schritt zur ‚gezielten Tötung‘ eines politischen Gegners sei nicht mehr undenkbar. Am Horizont kündigt sich demnach ‚die Herausbildung terro- ristischer Strukturen im Linksextremismus‘ an. Es finde ein Wechsel der Aktionsformen von der ‚Massenmilitanz‘ hin zu ‚klandestinen Kleingruppenaktionen‘ statt. In mehreren Bundesländern gibt es demnach Hinweise darauf, dass sich Kleingruppen herausbil- den, ‚eigene Tatserien begehen und sich aufgrund steigender Gewaltbereitschaft bei ihren Taten vom Rest der Szene abspalten‘. Ein Diskurs darüber sei in der Szene nicht wahrnehmbar. Der Verfassungsschutz spricht deshalb von einer ‚stillen Zustimmung‘.“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus209980929/Verfassungsschutz-Gefahr- eines-neuen-Linksterrorismus.html) Wir fragen die Staatsregierung: 1. 22-seitige Analyse................................................................................................ 5 1.1 Welchen Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Inhalte der „22-seiti- gen Analyse“, die der Zeitung DIE WELT vorliegt und aus der eine deutliche Radikalisierung im linksextremen Spektrum hervorgeht und in der auch Daten aus Bayern verarbeitet sind?..................................................................... 5 1.2 Wie viele Exemplare dieser 22-seitigen Analyse hat die Staatsregierung vom Bund mindestens teilweise erhalten (bitte eines in Kopie dieser An- frage anlegen)?.................................................................................................... 5 1.3 Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung gegen die Lesart, dass diese 22-seitige Analyse eine Art „Schattenbericht“ zum Ver- fassungsschutzbericht ist, der das wirkliche Ausmaß der Zustände angibt, das dem Verfassungsschutzbericht so nicht entnehmbar ist?............................. 5 2. Beitrag Bayerns zur 22-seitigen Analyse............................................................. 5 2.1 Welche Daten hat die Staatsregierung an den Bund übermittelt, die dann Eingang in diese 22-seitige Analyse gefunden haben (bitte diese Daten vollständig der Antwort dieser Anfrage beilegen)?.............................................. 5 2.2 Wurden die in 2.1 abgefragten Daten in einem einzigen Stück übermittelt (wenn nicht, bitte in welchen Tranchen)? ............................................................ 5 2.3 Existiert ein bayerisches Pendent zu dem in 1. abgefragten „22-seitigen Bericht“?............................................................................................................... 6 3. Zutreffen ausgewählter in der 22-seitigen Analyse benannter Fakten auf Bayern.................................................................................................................. 6 3.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, es existiere „eine deutliche Radi- kalisierung in Teilen der gewaltorientierten linksextremistischen Szene“ für Bayern nicht zutrifft?............................................................................................ 6 3.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Die ‚Intensität der Gewalttaten‘ in der linksextremen Szene habe sich erhöht“, für Bayern nicht zutrifft?............ 6 4. Zutreffen von in der 22-seitigen Analyse benannten Fakten zur Gewalt in der linksextremen Szene auf Bayern................................................................... 6
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 3/9 4.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „In der Szene werde nicht mehr zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen unterschieden“, für Bayern nicht zutrifft?....................................................................................... 6 4.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Opfer würden ‚gezielt‘ ausgesucht und in ihrem ‚persönlichen Rückzugsraum angegriffen‘“, für Bayern nicht zutrifft?................................................................................................................. 6 4.3 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Die Auswahl von Zielen verschiebe sich immer häufiger von einer institutionellen Ebene auf eine persönliche Ebene“, für Bayern nicht zutrifft?......................................................................... 6 5. Zutreffen von in der 22-seitigen Analyse benannten Fakten zur Radikalisie- rung in der linksextremen Szene auf Bayern....................................................... 6 5.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Schwere Körperverletzungen der Opfer bis hin zum möglichen Tod werden billigend in Kauf genommen“, für Bayern nicht zutrifft?............................................................................................ 6 5.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Der Schritt zur ‚gezielten Tötung‘ eines politischen Gegners sei nicht mehr undenkbar“, für Bayern nicht zu- trifft?..................................................................................................................... 6 6. Möglichkeit des Herausbildens terroristischer Strukturen in Bayern................... 6 6.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „In der Szene werde nicht mehr zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen unterschieden“, für Bayern nicht zutrifft?....................................................................................... 6 6.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „In mehreren Bundesländern gibt es demnach Hinweise darauf, dass sich Kleingruppen herausbilden, eigene Tatserien begehen und sich aufgrund steigender Gewaltbereitschaft bei ihren Taten vom Rest der Szene abspalten“, für Bayern nicht zutrifft?................ 6 6.3 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Demnach ist ‚die Herausbildung terroristischer Strukturen im Linksextremismus‘ möglich“, für Bayern nicht zutrifft?................................................................................................................. 7 7. Duldung durch Wegschauen................................................................................ 7 7.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Ein Diskurs darüber sei in der Szene nicht wahrnehmbar. Der Verfassungsschutz spricht deshalb von einer ‚stillen Zustimmung‘“, für Bayern nicht zutrifft?........................................... 7 7.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das Argument, „Ein Diskurs darüber sei in der Szene nicht wahrnehmbar. Der Verfassungsschutz spricht deshalb von einer ‚stillen Zustimmung‘“, nicht auch in dem Sinn auf die Staatsregierung übertragbar ist, dass ein Dis- kurs in der Staatregierung über die Radikalisierung der Linken in Bayern nicht wahrnehmbar ist, weswegen man von einer „stillen Zustimmung“ der Staatsregierung ausgehen kann?........................................................................ 7
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/9 7.3 Welche Erfolge hat die Staatsregierung in dieser und der letzten Legislatur verzeichnen können, wenn es darum geht, zu verhindern, dass gewalt- bereite Linksextremisten „breite Bündnisse“ als Rückzugsräume bzw. zur Rekrutierung von Nachwuchs nutzen/missbrauchen?......................................... 7 8. Maßnahmen der Staatsregierung........................................................................ 8 8.1 Welche Rolle spielen sogenannte Outingaktionen und Outingplattformen im Internet im Zusammenhang mit der in 1 bis 7 abgefragten zunehmenden Gewalt von Linksextremisten in Deutschland (bitte hierbei insbesondere auf die Funktion derartiger Plattformen eingehen, potenzielle Kandidaten für spätere Angriffe durch gewaltbereite Linksextremisten zu „markieren“, also als zukünftiges Angriffsziel vorzuschlagen)?............................................... 8 8.2 Welche Maßnahmen bzw. Erfolge hieraus hat die Staatsregierung infolge der Vorgänge in den Drs. 17/21877, 17/17809, 17/14469 eingeleitet?.................. 8 8.3 Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung gegen die Les- art, dass diese sich angeblich erst bildenden linksextremen Terrorzellen bereits existieren und die Behörden durch die Verwendung des Konjunktiv nur versuchen, die Bevölkerung zu beruhigen?................................................... 9
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 5/9 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 31.07.2020 1. 22-seitige Analyse 1.1 Welchen Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Inhalte der „22-seiti- gen Analyse“, die der Zeitung DIE WELT vorliegt und aus der eine deutliche Radikalisierung im linksextremen Spektrum hervorgeht und in der auch Daten aus Bayern verarbeitet sind? 1.2 Wie viele Exemplare dieser 22-seitigen Analyse hat die Staatsregierung vom Bund mindestens teilweise erhalten (bitte eines in Kopie dieser Anfrage anlegen)? Die Inhalte der in Bezug genommenen, unter Federführung des Bundesamtes für Ver- fassungsschutz (BfV) als Verschlusssache eingestuften Analyse sind der Staatsregierung bekannt. Die Analyse wurde mithilfe moderner Kommunikationsmittel unter Wahrung des Geheimschutzes elektronisch übermittelt. Die Entscheidung über die Weitergabe der Verschlusssache außerhalb des Verfassungsschutzverbundes obliegt dem für die Analyse verantwortlich zeichnenden federführenden BfV. 1.3 Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung gegen die Lesart, dass diese 22-seitige Analyse eine Art „Schattenbericht“ zum Ver- fassungsschutzbericht ist, der das wirkliche Ausmaß der Zustände angibt, das dem Verfassungsschutzbericht so nicht entnehmbar ist? Der Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2019 ist seit dem 09.07.2020 im Internet abrufbar unter https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/ publikationen/verfassungsschutzberichte/vsbericht-2019. Im Übrigen sieht die Staats- regierung davon ab, zu der mit der Fragestellung intendierten politischen Bewertung Stellung zu nehmen. 2. Beitrag Bayerns zur 22-seitigen Analyse 2.1 Welche Daten hat die Staatsregierung an den Bund übermittelt, die dann Eingang in diese 22-seitige Analyse gefunden haben (bitte diese Daten voll- ständig der Antwort dieser Anfrage beilegen)? 2.2 Wurden die in 2.1 abgefragten Daten in einem einzigen Stück übermittelt (wenn nicht, bitte in welchen Tranchen)? Eine Darstellung der vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) an das BfV im Rahmen der Erstellung der Analyse übermittelten Daten ist mit Rücksicht auf die Wahrung des Geheimschutzes nicht möglich, da sie geeignet wäre, die Effektivität nachrichtendienstlicher Taktik und Methodik erheblich zu mindern. Aus der Antwort könn- ten Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendiensten bzw. Rück- schlüsse auf den Erkenntnisstand und Aufklärungsbedarf des BayLfV gezogen werden. Dies würde die Aufgabe des BayLfV, von extremistischen Bestrebungen ausgehende Gefahren im Vorfeld aufzuklären, in erheblichem Maß gefährden. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte Vertrauenspersonen (V-Personen) zu identi- fizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und ge- waltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Per- sonen gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 146, 1 RdNrn. 112 ff.). Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens von Informationen zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Landtags und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung des BayLfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der möglichen Gefährdung etwaiger V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 6/9 Landtags einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen sind die Informationen der angefragten Art so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (BVerfGE 146, 1 RdNr. 125). 2.3 Existiert ein bayerisches Pendent zu dem in 1. abgefragten „22-seitigen Bericht“? Nein. 3. Zutreffen ausgewählter in der 22-seitigen Analyse benannter Fakten auf Bayern 3.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, es existiere „eine deutliche Ra- dikalisierung in Teilen der gewaltorientierten linksextremistischen Szene“ für Bayern nicht zutrifft? 3.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Die ‚Intensität der Gewalttaten‘ in der linksextremen Szene habe sich erhöht“, für Bayern nicht zutrifft? 4. Zutreffen von in der 22-seitigen Analyse benannten Fakten zur Gewalt in der linksextremen Szene auf Bayern 4.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „In der Szene werde nicht mehr zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen unterschieden“, für Bayern nicht zutrifft? 4.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Opfer würden ‚gezielt‘ ausgesucht und in ihrem ‚persönlichen Rückzugsraum angegriffen‘“, für Bayern nicht zutrifft? 4.3 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Die Auswahl von Zielen verschiebe sich immer häufiger von einer institutionellen Ebene auf eine persönliche Ebene“, für Bayern nicht zutrifft? 5. Zutreffen von in der 22-seitigen Analyse benannten Fakten zur Radikalisie- rung in der linksextremen Szene auf Bayern 5.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Schwere Körperverletzungen der Opfer bis hin zum möglichen Tod werden billigend in Kauf genommen“, für Bayern nicht zutrifft? 5.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Der Schritt zur ‚gezielten Tötung‘ eines politischen Gegners sei nicht mehr undenkbar“, für Bayern nicht zu- trifft? 6. Möglichkeit des Herausbildens terroristischer Strukturen in Bayern 6.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „In der Szene werde nicht mehr zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen unterschieden“, für Bayern nicht zutrifft? 6.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „In mehreren Bundesländern gibt es demnach Hinweise darauf, dass sich Kleingruppen herausbilden, eigene
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 7/9 Tatserien begehen und sich aufgrund steigender Gewaltbereitschaft bei ihren Taten vom Rest der Szene abspalten“, für Bayern nicht zutrifft? 6.3 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Demnach ist ‚die Herausbildung terroristischer Strukturen im Linksextremismus‘ möglich“, für Bayern nicht zutrifft? 7. Duldung durch Wegschauen 7.1 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das mindestens für eines der Bundesländer oder für den ganzen Bund in dem 22-seitigen Bericht festgestellte Faktum, „Ein Diskurs darüber sei in der Szene nicht wahrnehmbar. Der Verfassungsschutz spricht deshalb von einer ‚stillen Zustimmung‘“, für Bayern nicht zutrifft? Die Staatsregierung hat sich zu den Inhalten und Schlussfolgerungen des Analysepapiers zu keinem Zeitpunkt geäußert. Sie sieht daher davon ab, zu der mit der Fragestellung intendierten politischen Bewertung Stellung zu nehmen. 7.2 Aus welchen Gründen ist die Staatsregierung der Auffassung, dass das Argument, „Ein Diskurs darüber sei in der Szene nicht wahrnehmbar. Der Verfassungsschutz spricht deshalb von einer ‚stillen Zustimmung‘“, nicht auch in dem Sinn auf die Staatsregierung übertragbar ist, dass ein Dis- kurs in der Staatregierung über die Radikalisierung der Linken in Bayern nicht wahrnehmbar ist, weswegen man von einer „stillen Zustimmung“ der Staatsregierung ausgehen kann? Die Staatsregierung tritt seit jeher allen extremistischen Bestrebungen ungeachtet ihrer ideologischen Basis mit allen rechtlich und tatsächlich möglichen präventiven und re- pressiven Maßnahmen konsequent entgegen, um Gefahren für die innere Sicherheit abzuwehren. Einschlägig sind hier insbesondere die Regelungen des Bayerischen Ver- fassungsschutzgesetzes, der Strafprozessordnung und des Polizeiaufgabengesetzes. Dazu wird dringend die Lektüre aller Jahresberichte der letzten Jahre empfohlen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragekomplexen 3.1 bis 7.1 verwiesen. 7.3 Welche Erfolge hat die Staatsregierung in dieser und der letzten Legisla- tur verzeichnen können, wenn es darum geht, zu verhindern, dass gewalt- bereite Linksextremisten „breite Bündnisse“ als Rückzugsräume bzw. zur Rekrutierung von Nachwuchs nutzen/missbrauchen? In Erfüllung seiner Aufgabe, die Öffentlichkeit über die von extremistischen Bestrebungen ausgehenden Gefahren zu informieren, bietet das BayLfV verschiedene Präventions- und Informationsprodukte an. Eine zentrale Rolle spielen hierbei die turnusmäßig gemeinsam mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) herausgegebenen Verfassungsschutzberichte und Halbjahresinformationen. Zu den Versuchen der Ein- flussnahme von Linksextremisten auf demokratische Bündnisse wird auf die Darstellung im Verfassungsschutzbericht Bayern 2019, S. 239 ff., verwiesen. Speziell zum Phänomenbereich Linksextremismus wird auf den in 2018 veröffent- lichten Flyer „Autonome – Linksextremistische Gewalttäter oder selbsternannte Frei- heitskämpfer?“ hingewiesen, der sich insbesondere an junge Menschen wendet und sie in komprimierter Form über Ziele und Strategien der autonomen Szene zur Gewin- nung neuer Sympathisanten unterrichtet. Der Flyer ist abruf- und bestellbar über das Publikationsportal der Staatsregierung unter www.bestellen.bayern.de. Der ebenfalls in 2018 veröffentlichte Informationsfilm „Lass dich nicht verarschen – diesmal von autono- men Linksextremisten“ vermittelt eine differenzierte Sichtweise über die gewaltbereite autonome Szene und gibt Nutzerinnen und Nutzern zehn Tipps an die Hand, wie sie durch umsichtiges Verhalten vermeiden können, selbst in die Fänge von Linksextremis- ten zu geraten. Der Film des BayLfV kann auf dem YouTube-Kanal der Staatsregierung unter www.youtube.com/user/bayern abgerufen werden. Die in 2009 eingerichtete Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) klärt als zentrale Präventionsstelle der Staatsregierung auch über den Phänomenbe- reich Linksextremismus auf.
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 8/9 In den jeweiligen Präventionsangeboten in Form von Informationsveranstaltungen und Beratungen werden linksextremistische Ideologien, Strukturen, Strategien und Aktivitäten erläutert, Gefahrenpotenziale dargestellt und bedarfsorientiert Handlungs- empfehlungen gegeben. Entsprechende Angebote ergehen an anfragende Kommunen oder werden proaktiv Kommunen bzw. Landratsämtern unterbreitet, in deren Zustän- digkeitsbereichen sich linksextremistische Aktivitäten manifestiert haben. Im Bereich der Schullandschaft werden in Kooperation mit den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz Lehrkräfte als Multiplikatoren im Rahmen von Fortbildun- gen umfassend über Linksextremismus informiert. Dabei werden auch Handlungsemp- fehlungen für den Umgang mit Schülern aufgezeigt, die z. B. mit linksextremistischen Ideologien sympathisieren. Zudem bietet die BIGE für Schüler Workshops an, die über Linksextremismus aufklären. Die Thematik Linksextremismus ist auch Bestandteil der Vortragstätigkeit der BIGE im Rahmen der Aus- und Fortbildung der bayerischen Polizei und Justiz. Entsprechen- de Vorträge werden auf Anfrage auch für sonstige Behörden, Vereine, Verbände, Un- ternehmen, private Initiativen etc. bayernweit und kostenfrei abgehalten. Auf der Website der BIGE www.bige.bayern.de sind darüber hinaus unter der Rubrik „Informationen zum Extremismus“ umfangreiche Informationen zu Linksextremismus abrufbar. Unter der Rubrik „Aktuell“ berichtet die BIGE zusätzlich über aktuelle links- extremistische Aktivitäten in Bayern. 8. Maßnahmen der Staatsregierung 8.1 Welche Rolle spielen sogenannte Outingaktionen und Outingplattformen im Internet im Zusammenhang mit der in 1 bis 7 abgefragten zunehmenden Gewalt von Linksextremisten in Deutschland (bitte hierbei insbesondere auf die Funktion derartiger Plattformen eingehen, potenzielle Kandidaten für spätere Angriffe durch gewaltbereite Linksextremisten zu „markieren“, also als zukünftiges Angriffsziel vorzuschlagen)? Die Nutzung von sogenannten Outingaktionen als Mittel der Kenntlichmachung und Einschüchterung von durch die linksextremistische Szene als „rechts“ identifizierten Personen ist seit mehreren Jahren Gegenstand der Darstellung im Verfassungsschutz- bericht Bayern, vgl. zuletzt Verfassungsschutzbericht Bayern 2019, S. 251, abrufbar unter https://www.verfassungsschutz.bayern.de/ueberuns/medien/aktuelle_meldungen/ vorstellung-bayerischer-verfassungsschutzbericht-2019/. Die Pressefassung des Ver- fassungsschutzberichts Bayern 2019 wurde mit Schreiben vom 17.04.2020 allen Ab- geordneten des Landtags als Internetlink zur Verfügung gestellt. Auf diese Ausführungen wird verwiesen. 8.2 Welche Maßnahmen bzw. Erfolge hieraus hat die Staatsregierung infolge der Vorgänge in den Drs. 17/21877, 17/17809, 17/14469 eingeleitet? Die Staatsregierung tritt seit jeher allen extremistischen Bestrebungen ungeachtet ihrer ideologischen Basis mit allen rechtlich und tatsächlich möglichen präventiven und re- pressiven Maßnahmen konsequent entgegen, um Gefahren für die innere Sicherheit abzuwehren. Einschlägig sind hier insbesondere die Regelungen des Bayerischen Ver- fassungsschutzgesetzes, der Strafprozessordnung und des Polizeiaufgabengesetzes. Der Beschluss des Landtags (Drs. 17/21941) zu dem Dringlichkeitsantrag unter der Drs. 17/21877 war alleinig an den politischen Bereich der Parteien gerichtet. Diesen demokratischen Kräften oblag die Entscheidung, inwieweit der Aufforderung des Land- tags nachgekommen wird. Im Übrigen wird auf den Schriftlichen Bericht der Staatsregierung an den Landtag vom 01.07.2019 zu Drs. 17/17894 „Linksextremismus und linksextremistische Gewalt konsequent bekämpfen“ und das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Kommu- nale Fragen, Innere Sicherheit und Sport vom 31.05.2017 und den dort gegebenen Be- richt des StMI zu Drs. 17/15221 „Linksextremistische Agitation im Landkreis München“ verwiesen.
Drucksache 18/9413 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 9/9 8.3 Welches Argument spricht aus Sicht der Staatsregierung gegen die Les- art, dass diese sich angeblich erst bildenden linksextremen Terrorzellen bereits existieren und die Behörden durch die Verwendung des Konjunktiv nur versuchen, die Bevölkerung zu beruhigen? Die Staatsregierung sieht davon ab, zu der mit der Fragestellung intendierten politischen Bewertung Stellung zu nehmen.