Polizei und Rettungskräfte in der Stadt Ingolstadt sowie dem Landkreis Günzburg

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18. Wahlperiode                                                                                          17.04.2020   Drucksache                           18/7070 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Mannes AfD vom 04.02.2020 Polizei und Rettungskräfte in der Stadt Ingolstadt sowie dem Landkreis Günz- burg Ich frage die Staatsregierung: 1.1         Wie viele Polizisten sind in den letzten 20 Jahren bei Polizeibehörden in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr beschäftigt ge- wesen (bitte nach Gemeinden und Behörden jährlich aufschlüsseln)?............... 3 1.2         Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 1.1 im Hinblick auf Neu- einstellungen und Verrentungen dar (bitte nach Standorten, Behörden etc. jährlich aufschlüsseln)?........................................................................................ 4 1.3         Wie hat sich der Altersdurchschnitt bei den Polizeibehörden in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Standorten, Behörden etc. jährlich aufschlüsseln)?........................... 4 2.1         Wie viele berufstätige Feuerwehrmänner sind in den letzten 20 Jahren bei den Feuerwehren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr jeweils tätig gewesen (bitte nach Feuerwehren etc. jährlich auf- schlüsseln)?......................................................................................................... 4 2.2         Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 2.1 im Hinblick auf Neu- einstellungen und Verrentungen dar (bitte genau jährlich aufschlüsseln)?.......... 4 2.3         Wie hat sich der Altersdurchschnitt entsprechend Frage 2.1 in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Gemeinden und Behörden jährlich auf- schlüsseln)?......................................................................................................... 4 3.1         Wie viele Angestellte sind bei den Rettungsdiensten in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr jeweils tätig gewesen (bitte nach Standorten und Diensten jährlich aufschlüsseln)?.............. 4 3.2         Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 3.1 im Hinblick auf Neu- einstellungen und Verrentungen dar (bitte nach Gemeinden und Diensten jährlich aufschlüsseln)?........................................................................................ 4 3.3         Wie hat sich der Altersdurchschnitt in den Rettungsdiensten in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg entwickelt (bitte nach Standorten und Diensten jährlich aufschlüsseln)?............................. 4 4.1         Wie viele Angestellte sind beim Katastrophenschutz, beispielsweise beim Technischen Hilfswerk (THW), in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingol- stadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr jeweils tätig gewesen (bitte nach Standorten und Organisationen aufschlüsseln)?........................................ 5 4.2         Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 4.1 im Hinblick auf Neu- einstellungen und Verrentungen dar (bitte nach Gemeinden und Organisa- tionen jährlich aufschlüsseln)?............................................................................. 5 4.3         Wie hat sich der Altersdurchschnitt beim Katastrophenschutz in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg entwickelt (bitte nach Standorten und Organisationen jährlich aufschlüsseln)?................... 5 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Frage- stellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Drucksache 18/7070                  Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                                  Seite 2/9 5.1   Wie viele gemeinsame Übungen des Katastrophenschutzes, Polizei, Bundes- wehr, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Ärzten, Hilfsorganisationen etc. gab es in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günz- burg (bitte nach Jahr und Kosten aufschlüsseln)?............................................... 5 5.2   Welche Verträge oder vertragsähnlichen Vereinbarungen gibt es zwischen Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte nach Organisationen und Geldbeträgen auf- schlüsseln)?......................................................................................................... 6 5.3   Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für den Katastrophen- schutz in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte jährlich nach Investitionen, Gehältern, und Auftragsgebern etc. aufschlüsseln)?............ 6 6.1   Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für die Polizei in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte jährlich nach Investitionen, Gehältern und Auftraggebern etc. aufschlüsseln)?.............................................. 6 6.2   Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für die Feuerwehren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte jährlich nach In- vestitionen, Gehältern und Auftraggebern etc. aufschlüsseln)?........................... 7 6.3   Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für die Rettungsdienste in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg?........................................ 7
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Drucksache 18/7070                   Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                  Seite 3/9 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 17.03.2020 1.1    Wie viele Polizisten sind in den letzten 20 Jahren bei Polizeibehörden in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr beschäftigt gewesen (bitte nach Gemeinden und Behörden jährlich aufschlüsseln)? Für die kreisfreie Stadt Ingolstadt ist die Polizeiinspektion Ingolstadt örtlich zuständig. Überregional und somit auch für das Stadtgebiet Ingolstadt sind zusätzlich die Kriminal- polizeiinspektion Ingolstadt, die Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt und die Operativen Ergänzungsdienste Ingolstadt tätig. Für den Landkreis Günzburg sind die Polizeiinspektionen Burgau, Günzburg und Krumbach örtlich zuständig. Überregional und somit auch für diesen Landkreis sind zu- sätzlich die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm, die Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm, die Autobahnpolizeistation Günzburg und die Operativen Ergänzungsdienste Neu-Ulm tätig. Die Personalstärken der vorgenannten Dienststellen können der Anlage 1 entnom- men werden. Die Sollstärke dient als Planungsgröße für die personelle Ausstattung einer Dienststelle. In dieser Planungsgröße sind Abwesenheiten der Beamtinnen und Beamten, wie z. B. der Erholungsurlaub, Krankheitstage, Fortbildungsmaßnahmen etc., bereits kalkulatorisch entsprechend berücksichtigt. Bei den Präsidien der Bayerischen Polizei gibt es einige Organisationseinheiten, die über keine oder nur zum Teil über eigene Sollstellen verfügen. Solche nicht- bzw. teiletatisierten Organisationseinheiten sind insbesondere die Operativen Ergänzungsdienste (OED), u. a. die sog. „Einsatz- züge“, Technische Ergänzungsdienste oder die Einsatzeinheiten beim Polizeipräsidium Mittelfranken. Die Sollstellen der Beamtinnen und Beamten dieser Einheiten sind in der Regel bei den Polizeiinspektionen (PI) und Verkehrspolizeiinspektionen (VPI) der jewei- ligen Polizeipräsidien ausgebracht, d. h. in deren Sollstärken enthalten. Insoweit ist die Existenz der nicht- bzw. teiletatisierten Organisationseinheiten rech- nerisch bei diesen PI bzw. VPI enthalten. In taktischer und einsatzbezogener Hinsicht sind diese die Hauptprofiteure, weil sie gerade bei größeren Einsätzen oder Schwer- punktmaßnahmen eine geballte Unterstützung durch Einsatzzüge etc. erhalten, die eine einzelne Polizeiinspektion aus dem eigenen Personalbestand und mit den eigenen technischen Mitteln nicht zu realisieren im Stande wäre. Unter Iststärke versteht man die tatsächlich zu einer Dienststelle versetzten oder um- gesetzten Beamtinnen und Beamten. Die Verfügbare Personalstärke (VPS) wird aus der teilzeitbereinigten Iststärke ab- züglich Abwesenheiten (insbesondere verfügte Abordnungen zu anderen Dienststellen/ Organisationseinheiten, Studium für die nächsthöhere Qualifikationsebene, Mutter- schutz mit Elternzeit, Sonderurlaub, langfristige Erkrankungen oder Freistellungen) und zuzüglich verfügter Zuordnungen berechnet. Als langfristige Erkrankungen in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Wochen. Nachdem die VPS im Zusammenhang mit einer punktuellen Erhebung der verfügbaren Beamten zu einem bestimmten Stichtag aufgrund o. g. Aspekte nicht unerheblichen Schwankun- gen unterliegt, wird der durchschnittliche Wert der VPS für die Halbjahre eines Kalen- derjahres angegeben. Mit dem auf den Sollstellen zur Verfügung gestellten Personal sind alle personalwirt- schaftlichen Erfordernisse der Organisation zu bedienen. Hierin unterscheidet sich die Polizei grundsätzlich nicht von anderen Verwaltungszweigen oder der Privatwirtschaft. Das heißt, es besteht nahezu in allen Fällen eine Differenz zwischen der festgelegten Sollstärke und dem verfügbaren Personal einer Organisationseinheit, weil immer ein- zelne Bedienstete einer Dienststelle aus dienstlichen Gründen nicht am angestammten Platz tätig sein können. Hierzu nur einige Beispiele: – Die Bayerische Polizei legt großen Wert auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglicht entsprechend eine flexible (häufig auch an Teilzeitmodellen orientierte) Dienstgestaltung. Kündigt sich Nachwuchs bei Beschäftigten an, werden neben Mutterschutz auch Elternzeiten und sog. Vätermonate in Anspruch genom- men und diverse Teilzeitmöglichkeiten genutzt. Ziel ist es, dass jede Beamtin und jeder Beamte in Teilzeit den Umfang ihrer Arbeitszeit wieder erhöhen und ggf. wieder in Vollzeit arbeiten kann.
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Drucksache 18/7070                  Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                           Seite 4/9 – Darüber hinaus fördert die Bayerische Polizei in dem ausgeprägten Erfahrungsbe- ruf der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten die persönliche berufliche Weiterbil- dung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So setzen sich bei der Polizei die 3. und 4. Qualifikationsebene (QE) weit überwiegend aus Aufstiegsbeamten zusammen, die ein zweijähriges Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bay- ern (3. QE) bzw. der Deutschen Hochschule der Polizei (4. QE) zum Aufstieg in die nächsthöhere Qualifikationsebene absolvieren. In der Summe befinden sich derzeit 597 Beamtinnen und Beamte der Landespolizei im Studium (Vollzeit) und sind daher nicht auf ihrer Dienststelle tätig. – Kurzfristiger Kräftebedarf, der in der bestehenden Organisation nicht oder nicht ausreichend abgebildet werden kann, macht mitunter sogar mittelfristige Unterstüt- zungsmaßnahmen, wie z. B. Abordnungen, erforderlich. Das heißt, dass i. d. R. zu- sätzlich befristet einzelne Mitarbeiter von einer Dienststelle an die zu unterstützende Dienststelle „ausgeliehen“ werden. 1.2     Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 1.1 im Hinblick auf Neu- einstellungen und Verrentungen dar (bitte nach Standorten, Behörden etc. jährlich aufschlüsseln)? Die Einstellung und Ausbildung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbe- amten erfolgt bayernweit zentral durch das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Ruhestandseintritte bezogen auf einzelne Polizeidienststellen werden seitens des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration deshalb nicht benötigt, wes- wegen hierzu keine Statistik vorliegt. 1.3     Wie hat sich der Altersdurchschnitt bei den Polizeibehörden in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Standorten, Behörden etc. jährlich aufschlüsseln)? Zu den angefragten Daten liegen der Staatsregierung keine Statistiken vor. 2.1     Wie viele berufstätige Feuerwehrmänner sind in den letzten 20 Jahren bei den Feuerwehren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr jeweils tätig gewesen (bitte nach Feuerwehren etc. jährlich aufschlüsseln)? Derzeit sind 125 feuerwehrtechnische Beamte im Dienst der Stadt Ingolstadt. Eine Sta- tistik über den Verlauf und die Entwicklung in der gewünschten Form liegt der Staats- regierung nicht vor. Im Landkreis Günzburg sind alle Feuerwehrdienstleistenden ehrenamtlich tätig. Eine Berufsfeuerwehr existiert nicht. Daher kann die Frage nicht näher beantwortet werden. 2.2     Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 2.1 im Hinblick auf Neu- einstellungen und Verrentungen dar (bitte genau jährlich aufschlüsseln)? 2.3     Wie hat sich der Altersdurchschnitt entsprechend Frage 2.1 in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Gemeinden und Behörden jährlich auf- schlüsseln)? 3.1     Wie viele Angestellte sind bei den Rettungsdiensten in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr jeweils tätig gewesen (bitte nach Standorten und Diensten jährlich aufschlüsseln)? 3.2     Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 3.1 im Hinblick auf Neu- einstellungen und Verrentungen dar (bitte nach Gemeinden und Diensten jährlich aufschlüsseln)? 3.3     Wie hat sich der Altersdurchschnitt in den Rettungsdiensten in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg entwickelt (bitte nach Standorten und Diensten jährlich aufschlüsseln)? Die gewünschten Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen.
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Drucksache 18/7070                  Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                               Seite 5/9 4.1    Wie viele Angestellte sind beim Katastrophenschutz, beispielsweise beim Technischen Hilfswerk (THW), in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingol- stadt sowie im Landkreis Günzburg pro Jahr jeweils tätig gewesen (bitte nach Standorten und Organisationen aufschlüsseln)? Die Aufgaben im Katastrophenschutz werden in der Stadt Ingolstadt durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz übernommen. Eine genaue Aufteilung zwischen Auf- gaben des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr kann aufgrund der Verschmelzung in vielen Bereichen nicht in gewünschter Weise erfolgen. Auch zu den anderen Punkten gibt es derzeit keine Statistik, die die gewünschten Daten beinhaltet bzw. aus der die gewünschten Daten ausgelesen werden können. Das Team 301 Brand- und Katastrophenschutz des Fachbereichs 30, Öffentliche Si- cherheit und Ordnung im Landratsamt Günzburg besteht durchschnittlich aus 2,5 VZÄ (Vollzeitäquivalente). Dieser Wert ist aufgrund personeller Fluktuation schwankend. Eine klare Abgrenzung zwischen Brandschutz und Katastrophenschutz ist aufgrund fließender Übergänge nicht möglich. 4.2    Wie stellte sich die Situation entsprechend Frage 4.1 im Hinblick auf Neuein- stellungen und Verrentungen dar (bitte nach Gemeinden und Organisationen jährlich aufschlüsseln)? Die gewünschten Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen. 4.3    Wie hat sich der Altersdurchschnitt beim Katastrophenschutz in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg entwickelt (bitte nach Standorten und Organisationen jährlich aufschlüsseln)? Der Altersdurchschnitt ist entsprechend der personellen Fluktuation schwankend. Eine Tendenz zu immer jünger bzw. immer älter werdenden Beschäftigten ist nicht erkennbar. Eine Aufschlüsselung nach Gemeinden und Organisationen liegt der Staatsregierung nicht vor. 5.1    Wie viele gemeinsame Übungen des Katastrophenschutzes, Polizei, Bundes- wehr, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Ärzten, Hilfsorganisationen etc. gab es in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte nach Jahr und Kosten aufschlüsseln)? Polizei Das Polizeipräsidium (PP) Oberbayern Nord und die PI Ingolstadt waren in den letzten Jahren an keiner gemeinsamen Übung mit dem Katastrophenschutz, der Bundeswehr, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, den Ärzten, den Hilfsorganisationen etc. in der Stadt Ingolstadt aktiv beteiligt. Eine Teilnahme beschränkte sich bei den letzten Übungen auf eine passive Beglei- tung der Übung durch die örtlich zuständige PI Ingolstadt, wie beispielsweise bei einer Übung auf dem Betriebsgelände der „Gunvor-Raffinerie“ im Jahr 2019. Rettungsübungen im Rahmen der Verkehrsprävention, wie z. B. die Rettung eines Unfallopfers aus einem Pkw durch die Feuerwehr und die anschließende Versorgung der Verletzten, werden im Rahmen von Aktionstagen oder Messen teils auch polizeilich in einer passiven Rolle begleitet. Darüber hinaus sind dem PP Oberbayern Nord keine gemeinsamen Übungen in den letzten 20 Jahren in der Stadt Ingolstadt bekannt. Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Günzburg waren Kräfte des PP Schwa- ben Süd/West an folgenden dokumentierten Katastrophenschutzübungen beteiligt: – 30.09.2006 Große Schadenslage Günzburg, sogenannter Mühlwegtunnel, – 06.10.2012 Große Schadenslage Gundremmingen, – 14.09.2017 Große Schadenslage Günzburg, Fa. Arkema (chem. Fabrik), – 17.03.2018 Lebensbedrohliche Einsatzlage Günzburg, Waldbad, – 14.11.2018 Lebensbedrohliche Einsatzlage Günzburg, Legoland, – 12.10.2019 Große Schadenslage Waldstetten, Fa. Bucher (chem. Fabrik).
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Drucksache 18/7070                   Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                          Seite 6/9 Bei den genannten Übungen kam es für die Polizei lediglich zu betriebsinternen Kosten wie Personal und Betriebsstoffen. Weitere bzw. abrechnungsfähige Kosten waren hier nicht zu verzeichnen. Katastrophenschutz In der Stadt Ingolstadt gab es mehrere unterschiedliche Katastrophenschutzübungen in abweichenden Konstellationen und unter Beteiligung verschiedener Organisationebenen, jedoch keine gemeinsame Übung mit allen aufgezählten Organisationen. Eine Statis- tik über die gesamten Kosten im Katastrophenschutz lässt sich über den gewünschten Zeitraum nicht ermitteln, da die unterschiedlichen Organisationen und auch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz die Kosten, Förderungen und Spenden aus unterschied- lichen Quellen und in unterschiedlichen Haushaltsstellen führen, die sich nicht eindeutig getrennt bzw. gemeinsam auswerten lassen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der im Landkreis Günzburg durchgeführten Übungen, an denen die Feuerwehr, THW und mindestens eine Hilfsorganisation sowie die Polizei beteiligt waren. Übungen finden grundsätzlich abends bzw. am Wochenende statt, sodass Lohnausfallkosten allenfalls im geringen Umfang entstehen. Daten zu Übungen vor 2006 können nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand nachvollzogen werden. Jahr     Übungsart                  Kosten                    Bemerkungen 2006     Vollübung                  Nur mit unverhältnismäßig Verkehrsunfall Mühlweg- hohem Aufwand nachzu-     tunnel vollziehen 2011     Teilübung                         331,06 Euro        Chlorgasunfall Hallenbad 2012     Vollübung                       2.950,01 Euro        Zugunglück 2017     Standortschulung/nuk-             669,79 Euro        Störfallbetrieb/Kernkraft- leare Katastrophenübung                              werk Gundremmingen unter Leitung der Regie- rung von Schwaben 2018     Stabsrahmenübung                  373,82 Euro        Unwetter/Sturm 2019     Vollübung                         844,12 Euro        Störfallbetrieb 5.2     Welche Verträge oder vertragsähnlichen Vereinbarungen gibt es zwischen Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte nach Organisationen und Geldbeträgen auf- schlüsseln)? Für die Stadt Ingolstadt und den Landkreis Günzburg liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. 5.3     Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für den Katastrophen- schutz in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte jährlich nach Investitionen, Gehältern, und Auftragsgebern etc. aufschlüsseln)? Eine Aufschlüsselung nach jährlichen Ausgaben für den Katastrophenschutz ist mit ver- tretbarem Aufwand nicht erstellbar. Fahrzeuge und Gerätschaften unterliegen einer zu- meist über 20-jährigen Nutzungszeit und werden nach Auftreten von Schäden, deren Behebung unwirtschaftlich ist, entsprechend ersetzt. Gleichzeitig ist der Übergang der Zuordnung zwischen Katastrophenschutz und Feuerwehr bei vielen Fahrzeugen und Ausrüstung fließend. 6.1     Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für die Polizei in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte jährlich nach Investitionen, Gehältern und Auftraggebern etc. aufschlüsseln)? Die Budgets der einzelnen Polizeidienststellen (Sachausgaben ohne Investitionen) in der Stadt Ingolstadt (Polizeipräsidium Oberbayern Nord) sowie im Landkreis Günzburg (Polizeipräsidium Schwaben Süd/West) in den Jahren 2009 bis 2019 können der als
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Drucksache 18/7070                  Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                              Seite 7/9 Anlage beigefügten Budgetübersicht entnommen werden. Daten vor diesem Zeitraum liegen nicht mehr vor. Die Budgetstruktur der einzelnen Polizeipräsidien, d. h. welche konkreten Sachaufwendungen zentral und welche dezentral getragen werden, differiert im Einzelfall, sodass Vergleiche ggf. nur innerhalb eines Präsidiumsbereichs und nicht über Präsidiumsgrenzen hinweg möglich sind. Investitionsmittel können diesen Dienststellen nicht konkret zugeordnet werden, da es sich hierbei um zentrale Finanzierungen handelt, die vom jeweiligen Polizeipräsidi- um für alle diesen nachgeordneten Dienststellen vorgenommen werden. Diese werden jedes Jahr den Bedürfnissen entsprechend angepasst. Auch Ausgaben für Gehälter (Personalkosten) können nicht dienststellenweise dar- gestellt werden. Sämtliche Ausgaben für die Polizeidienststellen (Personal- und Sachausgaben) trägt der Freistaat Bayern. Sie sind im Haushaltsplan im Kapitel 03 18 (Landespolizei) ent- sprechend veranschlagt. 6.2    Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für die Feuerwehren in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg (bitte jährlich nach In- vestitionen, Gehältern und Auftraggebern etc. aufschlüsseln)? 6.3    Wie hoch waren die gesamten jährlichen Ausgaben für die Rettungsdienste in der Stadt Ingolstadt sowie im Landkreis Günzburg? Die gewünschten Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen.
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Drucksache 18/0000 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 8/9
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Drucksache 18/7070 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 9/9
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