Ausgaben für Prozesskostenhilfe im Asylverfahren und für Pflichtverteidiger in Strafsachen von Nichtdeutschen

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18. Wahlperiode                                                                                        17.07.2019  Drucksache                    18/2327 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christoph Maier AfD vom 17.04.2019 Ausgaben für Prozesskostenhilfe im Asylverfahren und für Pflichtverteidiger in Strafsachen von Nichtdeutschen Gemäß Tit. 526 21-4 im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sind Ausgaben für Pro- zesskostenhilfe mit 50.800 Tsd. Euro veranschlagt. Dies entspricht einer Erhöhung um 8.373 Tsd. Euro gegenüber den Ausgaben aus der Haushaltsrechnung für das Jahr 2017. Analog dazu sind höhere Ausgaben im Tit. 526 22-3 für die Entschädigung der gerichtlich bestellten und der in Strafsachen beigeordneten Rechtsanwälte um 2.607,3 Tsd. Euro vorgesehen. Der Netzseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist zu entnehmen, dass gut jeder zweite Bescheid der Behörde beklagt wird. Auch im Doppelhaushaltsplan des Bundeslandes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2019/2020 erhöhen sich die Ausgaben für die Prozesskosten. Hierzu wird erläutert: „Mehr aufgrund der steigenden Anzahl an gerichtlichen Asylverfahren.“ Es zeichnet sich eine Novellierung der Anwaltsvergütung im Rechtsanwaltsvergü- tungsgesetz (RVG) ab. Dabei werden sowohl die Kosten für Pflichtverteidiger als auch die Belastung durch Prozesskostenhilfe steigen. Ich frage die Staatsregierung: 1.		      Womit rechtfertigt die Staatsregierung das Mehr an Ausgaben im Entwurf für den Haushaltsplan 2019 für den Tit. 526 21-4 Prozesskostenhilfe? 2.		      Womit rechtfertigt die Staatsregierung das Mehr an Ausgaben im Entwurf für den Haushaltsplan 2019 für den Titel 526 22-3 Pflichtverteidiger? 3. a) Welche Mehrbelastung für die Staatskasse erwartet die Staatsregierung durch die geplante Novellierung des RVG aufgrund erhöhter Gebühren bei der Pro- zesskostenhilfe? b) Welche Mehrbelastung für die Staatskasse erwartet die Staatsregierung durch die geplante Novellierung der Entschädigung von Pflichtverteidigern? 4.		      Wie viele gerichtliche Asylverfahren wurden seit dem Jahr 2013 in Bayern durch- geführt (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)? 5.		      In wie vielen der in Frage 4 genannten Verfahren wurde Prozesskostenhilfe be- willigt? 6.		      In welcher Höhe erfolgten Ausgaben aufgrund der Bewilligung von Prozesskos- tenhilfe in oben genannten Verfahren (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)? 7.		      In wie vielen Fällen wurde ein Pflichtverteidiger im Strafverfahren einem Nicht- deutschen seit dem Jahr 2013 beigeordnet (bitte für jedes Jahr einzeln auflis- ten)? 8.		      In welcher Höhe erfolgten Ausgaben aufgrund der Beiordnung eines Rechtsbei- standes im Sinne der obigen Frage (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Drucksache 18/2327                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                           Seite 2/4 Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 31.05.2019 1.		   Womit rechtfertigt die Staatsregierung das Mehr an Ausgaben im Entwurf für den Haushaltsplan 2019 für den Tit. 526 21-4 Prozesskostenhilfe? Die Ausgaben für Prozesskostenhilfe (Kap. 04 04 Tit. 526 21) sind im Entwurf für den Haushaltsplan 2019 mit 44.000 Tsd. Euro veranschlagt. Im Vergleich zu der Veran- schlagung im Haushaltsjahr 2018 mit 50.800 Tsd. Euro handelt es sich um eine Min- derung von 6.800 Tsd. Euro. Grundsätzlich erfolgt die Veranschlagung der Ausgaben aufgrund der zu erwartenden Mehr- bzw. Minderausgaben. 2.		   Womit rechtfertigt die Staatsregierung das Mehr an Ausgaben im Entwurf für den Haushaltsplan 2019 für den Tit. 526 22-3 Pflichtverteidiger? Der Soll-Betrag im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 mit 40.000 Tsd. Euro wurde an- hand der Ausgabenentwicklung der Vorjahre an die zu erwartenden Mehrausgaben an- gepasst. 3. a) Welche Mehrbelastung für die Staatskasse erwartet die Staatsregierung durch die geplante Novellierung des RVG aufgrund erhöhter Gebühren bei der Prozesskostenhilfe? Da derzeit noch kein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt, kann die Frage nicht be- antwortet werden. b) Welche Mehrbelastung für die Staatskasse erwartet die Staatsregierung durch die geplante Novellierung der Entschädigung von Pflichtverteidi- gern? Da derzeit noch kein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt, kann die Frage nicht be- antwortet werden. 4.		   Wie viele gerichtliche Asylverfahren wurden seit dem Jahr 2013 in Bayern durchgeführt (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)? Die Zahl der in den einzelnen Jahren erledigten gerichtlichen Asylverfahren kann der- zeit bis einschließlich des Jahres 2017 den jährlichen Veröffentlichungen des Landes- amts für Statistik zur Tätigkeit der Verwaltungsgerichte in Bayern entnommen werden. Diese sind abrufbar unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/bildung_soziales/ rechtspflege/index.html. Die Zahl der erledigten Asylverfahren ist dabei jeweils unter den Gliederungsnummern 1.1.2, 1.3.2 und 2.3.4 ersichtlich. Im Jahr 2018 haben die Verwaltungsgerichte 23.510 Asylhauptsacheverfahren und 6.785 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt und der Bayerische Verwaltungs- gerichtshof 2.302 Asylhauptsacheverfahren und 27 Verfahren im vorläufigen Rechts- schutz. Im ersten Quartal 2019 haben die Verwaltungsgerichte 6.152 Asylhauptsacheverfah- ren und 1.447 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz sowie der Bayerische Verwal- tungsgerichtshof 1.188 Asylhauptsacheverfahren und zwei Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt.
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Drucksache 18/2327                    Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                          Seite 3/4 5.		   In wie vielen der in Frage 4 genannten Verfahren wurde Prozesskostenhilfe bewilligt? Daten, aus denen sich ergibt, in wie vielen der in der jeweiligen Antwort zu Frage 4 genannten Asylverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wurde, stehen nicht zur Verfügung. Bekannt ist lediglich die Zahl der an den Verwaltungsgerichten in einem bestimmten Jahr getroffenen PKH-Entscheidungen aufgeteilt nach Bewilligung und Ab- lehnung. Für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgt insoweit keine Erfassung. Asylverfahren – Hauptsacheverfahren 1. Quartal 2013   2014    2015  2016  2017  2018 2019 Anzahl der PKH- Entscheidungen    759    908     1.130 2.460 3.992 3.534 878 davon lauten auf Bewilligung      288    411     475   1.511 1.673 1.057 215 Ablehnung                         471    497     655   949   2.319 2.477 663 Asylverfahren – vorläufiger Rechtsschutz 1. Quartal 2013   2014    2015  2016  2017  2018 2019 Anzahl der PKH-Entscheidungen     215    391     445   477   734   294   93 davon lauten auf Bewilligung                       17     74      44    88    105   28    12 Ablehnung                         198    317     401   389   629   266   81 6.		   In welcher Höhe erfolgten Ausgaben aufgrund der Bewilligung von Pro- zesskostenhilfe in oben genannten Verfahren (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)? Bezahlt wird die Prozesskostenhilfe für Asylbewerber aus dem Haushalt des Staatsmi- nisteriums des Innern, für Sport und Integration aus den Haushaltstiteln 03 05/526 01-7 und 03 06/526 01-5 (Auslagen in Rechtssachen), der neben der Entschädigung für Zeu- gen, Dolmetscher und Sachverständige die Prozesskostenhilfe für die Rechtsstreitig- keiten bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst. Danach ergeben sich nachfolgende jährliche tatsächliche Ausgaben je Tit. 526 01 in Tsd Euro. Eine weitergehende Auf- schlüsselung der Ausgaben nach Ausgaben für Prozesskostenhilfe und Ausgaben für andere Zwecke im Rahmen der oben genannten Titel steht nicht zur Verfügung. Kapitel 03 05             Kapitel 03 06 (Verwaltungsgerichtshof)  (Verwaltungsgerichte) 2013        59,9                      830,4 2014        86,1                      785 2015        56,5                      801,2 2016        71,5                      974,6 2017        68,5                      1.392 2018        36,3                      1.731,9
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Drucksache 18/2327                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                        Seite 4/4 7.		  In wie vielen Fällen wurde ein Pflichtverteidiger im Strafverfahren einem Nichtdeutschen seit dem Jahr 2013 beigeordnet (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)? Hierzu liegen mangels statistischer Erfassungen keine Erkenntnisse vor. 8.		  In welcher Höhe erfolgten Ausgaben aufgrund der Beiordnung eines Rechtsbeistandes im Sinne der obigen Frage (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
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