18. Wahlperiode 26.03.2021 Drucksache 18/13569 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Krahl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.01.2021 Impfstofflieferungen an die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kriterien legt die Staatsregierung bei der Verteilung der Impf-stoffe an die Kreisverwaltungsbehörden und die Verwaltungsbehörden der kreis- freien Städte zu Grunde?..................................................................................... 2 2. Gibt es Abweichungen von die diesen Kriterien? ............................................... 2 3. Wenn ja, welche Abweichungen sind das? ......................................................... 2 4. In welchem Umfang können die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte, vorbehaltlich der Lieferungen des Bundes, mit Impfstoff-Lieferungen bis zur KW 8 rechnen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie nach Kalenderwochen)? ........................................................................... 2 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.02.2021 1. Welche Kriterien legt die Staatsregierung bei der Verteilung der Impfstoffe an die Kreisverwaltungsbehörden und die Verwaltungsbehörden der kreis- freien Städte zugrunde? Die Impfstoffe werden an die zentralen Lagerorte in den einzelnen Regierungsbezirken geliefert. Die Menge richtet sich hierbei nach dem Bevölkerungsschlüssel. Die Verteilung an die einzelnen Impfzentren in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden wird unter Verantwortung der koordinierenden Stellen an den Bezirksregierungen ebenfalls nach dem Bevölkerungsschlüssel vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass demnächst drei Impfstoffe zur Verfügung stehen, die unterschied- lich angewendet werden müssen: Der Impfstoff von Moderna kann nur in Impfzentren verimpft werden, der Impfstoff von AstraZeneca lediglich an unter 65-Jährige und der Impfstoff von BioNTech/Pfizer in Impfzentren und durch Mobile Impfteams. Ein gene- relles Abweichen vom Bevölkerungsschlüssel würde zum jetzigen Zeitpunkt zu einem erheblichen Aufwand führen sowie letztendlich auch zu größeren Ungleichgewichten in der Verteilung. Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.