Biotopverbund in Bayern

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18. Wahlperiode                                                                                         18.08.2020  Drucksache                      18/9381 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.05.2020 Biotopverbund in Bayern Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes durch das Volksbegehren und das Begleit- gesetz wurden Vorgaben für den Anteil der Biotopverbundflächen im Offenland einge- führt. Um den Fortschritt bei der Erreichung dieses Zieles feststellen zu können, ist der Stand des Biotopverbundes beim Inkrafttreten der Gesetzesänderung von Bedeutung. Hiermit fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in Bayern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutz- gesetzes am 01.08.2019 in Hektar (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)?......................................................................... 2 b) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in Bayern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutz- gesetzes am 01.08.2019 in Prozent der Landesfläche (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)?........................................... 2 2. a) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Regierungsbezirken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bay- erischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Hektar (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)?........................................... 2 b) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Regierungsbezirken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bay- erischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Prozent der Bezirksfläche (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? .......... 2 3. a) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Hektar (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)?........... 2 b) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Prozent der Fläche des Landkreises bzw. der Stadt (wenn eine Angabe zum Stich- tag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? .......................................................... 2 4. a) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in Bayern zu- sammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Hektar; Stand 2019)?........................................................................................... 3 b) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in Bayern zu- sammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Prozent der Landesfläche; Stand 2019)?............................................................. 3 5. a) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den einzel- nen Regierungsbezirken zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Hektar; Stand 2019)?................................................ 3 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Drucksache 18/9381                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                              Seite 2/3 b) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den einzel- nen Regierungsbezirken zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Prozent der Bezirksfläche; Stand 2019)?.................. 3 6. a) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den Land- kreisen und kreisfreien Städten zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Hektar; Stand 2019)?....................................... 3 b) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den Land- kreisen und kreisfreien Städten zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Prozent der jeweiligen Kreis- bzw. Stadt- fläche; Stand 2019)?............................................................................................ 3 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 28.07.2020 1. a) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in Bayern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutz- gesetzes am 01.08.2019 in Hektar (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? b) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in Bayern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutz- gesetzes am 01.08.2019 in Prozent der Landesfläche (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? Nach überschlägiger Schätzung anhand der vorliegenden Sachdaten des Landesamts für Umwelt nahm der Biotopverbund im Offenland in Bayern zum Zeitpunkt des Inkraft- tretens des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 einen Flächen- anteil von etwa 9 Prozent des Offenlands ein. 2. a) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Regierungsbezirken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bay- erischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Hektar (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? b) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Regierungsbezirken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bay- erischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Prozent der Bezirksfläche (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? 3. a) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Hektar (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? b) Wie hoch war der Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetzes am 01.08.2019 in Prozent der Fläche des Landkreises bzw. der Stadt (wenn eine Angabe zum Stichtag nicht möglich ist, dann im Jahr 2019)? Die überschlägigen Schätzungen zum Flächenanteil des Biotopverbunds im Offenland lassen derzeit noch keine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zu. Detaillierte Berechnungen des Landesamts für Umwelt werden
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Drucksache 18/9381                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                           Seite 3/3 derzeit erarbeitet. Genaue Angaben können daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht ge- macht werden. Siehe Erläuterungen in der Antwort zu Fragen 4 bis 6. 4. a) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in Bayern zu- sammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Hektar; Stand 2019)? b) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in Bayern zu- sammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Prozent der Landesfläche; Stand 2019)? 5. a) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den einzel- nen Regierungsbezirken zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Hektar; Stand 2019)? b) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den einzel- nen Regierungsbezirken zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Prozent der Bezirksfläche; Stand 2019)? 6. a) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den Land- kreisen und kreisfreien Städten zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Hektar; Stand 2019)? b) Aus welchen Flächentypen setzte sich dieser Biotopverbund in den Land- kreisen und kreisfreien Städten zusammen (bitte genaue Aufschlüsselung nach allen Flächenkategorien in Prozent der jeweiligen Kreis- bzw. Stadt- fläche; Stand 2019)? Als Bestandteile des Biotopverbundes sind folgende Flächentypen anzusehen, soweit sie die erforderliche fachliche Eignung aufweisen: – Naturschutzgebiete (NSG), – Nationalparke (NP), – geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler (ND), – Vogelschutzgebiete (SPA – Special Protected Areas), – FFH-Gebiete (FFH – Fauna-Flora-Habitat). Als weitere Bestandteile des Biotopverbunds können außerdem folgende Flächenty- pen angesehen werden: – Biotopkartierung (BK), – Ankaufsflächen sowie Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Ökoflä- chenkataster (ÖFK), – Vertragsnaturschutzflächen (VNP), – Nationales Naturerbe (NNE), – Landschaftselemente im Offenland (LE), – Gewässerrandstreifen. Aufgrund der vielfachen Überlappungen dürfen die verschiedenen Flächentypen nicht einfach aufsummiert werden, sondern müssen überlagert und miteinander verschnitten werden. Diese komplexen Berechnungen führt das Landesamt für Umwelt derzeit aus. Eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ist deshalb noch nicht möglich. Parallel wird geprüft, ob die Flächentypen jeweils in Gänze die naturschutzrechtli- chen und -fachlichen Voraussetzungen des Biotopverbundes erfüllen und ob weitere Flächentypen diese Voraussetzungen erfüllen und somit ebenfalls in den Biotopver- bund einbezogen werden können. Die Staatsregierung wird dem Landtag regelmäßig über die Fortschritte bei der Be- rechnung der Flächenausdehnung und der Ausweitung des Biotopverbunds im Offen- land berichten.
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