Vollzug des ASiG - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - für die bayerischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teil 2
18. Wahlperiode 17.01.2020 Drucksache 18/5472 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Markus (Tessa) Ganserer, Katharina Schulze, Anna Toman BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.10.2019 Vollzug des ASiG – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und ande- re Fachkräfte für Arbeitssicherheit – für die bayerischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teil 2 Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch ist der zugewiesene Anteil an Fremdaufgaben (Einstellungsunter- suchungen, ambulante Sprechstunden, allgemeinmedizinische Versorgung), die nicht unmittelbar mit den Aufgaben und Tätigkeiten eines Facharztes für Arbeitsmedizin zu tun haben, in den jeweiligen Polizeiverbänden?................. 2 b) Wie ist der derzeitige konkrete Umsetzungs- und Verbesserungsplan, damit Fachärzte für Arbeitsmedizin ihre rechtlichen Verpflichtungen gem. § 3 ASiG und § 18 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. der danach erlassenen Ver- ordnungen, denen sie derzeit nicht ausreichend nachkommen können (siehe Vollzugsmitteilung vom 30.07.2018), tatsächlich erfüllen können?....................... 2 2. a) Werden die arbeitsmedizinischen Untersuchungen insbesondere nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vollumfänglich (in Prozent) durchgeführt?.................................................................................... 3 b) Wenn nicht, was sind die konkreten Hindernisse dafür?....................................... 3 3. a) Wie ist der aktuelle Sachstand (siehe Vollzugsmitteilung vom 30.07.2018) zur Evaluierung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) unter Berücksichtigung neuartiger Einsatzlagen inkl. der Erfassung psychischer Belastungen (gesetz- lich verpflichtend seit dem Jahr 2013) bei der Bayerischen Polizei?.................... 3 b) Wie hoch ist der Umsetzungsgrad zur Erfassung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei der Bayerischen Polizei?................ 3 4. a) Gibt es konkrete Leitlinien/Vorgaben, nach denen die Beurteilung der psy- chischen Belastungen im Bereich der Bayerischen Polizei erfolgt?..................... 3 b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zur Minimierung von psychischen Belastungen sind hier für die Polizeibeschäftigten bereits eingeleitet worden?.... 3 c) Gibt es dazu ein ministerielles Prüfschema?........................................................ 3 5. a) Sind ausreichend Haushaltsmittel für den Bereich des Arbeits- und Gesund- heitsschutzes durch die Staatsregierung für die Bayerische Polizei bereit- gestellt?................................................................................................................. 4 b) ln welcher Höhe hat die Staatsregierung in den vergangenen zehn Jahren Haushaltsmittel speziell für Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Bayerischen Polizei eingeplant und entsprechend verausgabt (Haushaltstitel)?...................... 4 6. a) Wie ist der Sachstand (siehe Vollzugsmitteilung vom 30.07.2018) zur Schaf- fung der organisatorischen Rahmenbedingungen zur konkreten Gruppen- zuordnung (z. B. konkrete Festlegung einer Gruppenzuordnung nach Ziff. 2.3 der Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern vom 15.02.2011) bei der Bayerischen Polizei?...................... 4 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Frage- stellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/5472 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2/5 b) Sind die Zeitvorgaben für die Einsatzzahlen von FASI und Fachärzten für Arbeitsmedizin nach Arbeitssicherheitsgesetz bereits konkret durch die Bayerische Polizei erhoben, berechnet und dokumentiert worden?..................... 4 c) Wenn ja, werden diese durch die Polizeiverbände eingehalten?.......................... 4 7. a) Welches fachliche und wissenschaftliche Prüfschema kommt zur An- wendung, um Zeitvorgaben für den Einsatz von FASI und Fachärzten für Arbeitsmedizin nach dem ASiG und den Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern zu realisieren, um die Gesundheitsgefährdungen (Prävention), die auf die besonderen Erforder- nisse und Ansprüche des Polizeidienstes Rücksicht nehmen, rechtzeitig erkennen und minimieren zu können?.................................................................. 4 b) Wie dokumentiert die Behörde bis dato die Einsatzzeiten der FASI und Fachärzte für Arbeitsmedizin?............................................................................... 5 c) Wie sind die Zuständigkeiten dafür?..................................................................... 5 8. a) Wie ist der Sachstand (siehe Rückantwort 30.07.2018) zur Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts?................................................................. 5 b) Wie sind die derzeit bestellten FASI (inkl. der Leitenden) und die Fachärzte für Arbeitsmedizin besoldet bzw. entlohnt (anonymisiert/tabellarisch)?................ 5 c) Welche konkreten Maßnahmen erwägt die Staatsregierung für den Bereich der Bayerischen Polizei, um eine leistungsgerechte und einheitliche Be- zahlung im Bereich der FASI (siehe BAG-Urteil vom 25.01.2017 – 4 AZR 379/15) und Fachärzte für Arbeitsmedizin sicherzustellen?.................................. 5 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11.12.2019 1. a) Wie hoch ist der zugewiesene Anteil an Fremdaufgaben (Einstellungsunter- suchungen, ambulante Sprechstunden, allgemeinmedizinische Versorgung), die nicht unmittelbar mit den Aufgaben und Tätigkeiten eines Facharztes für Arbeitsmedizin zu tun haben, in den jeweiligen Polizeiverbänden? b) Wie ist der derzeitige konkrete Umsetzungs- und Verbesserungsplan, damit Fachärzte für Arbeitsmedizin ihre rechtlichen Verpflichtungen gem. § 3 ASiG und § 18 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. der danach erlassenen Ver- ordnungen, denen sie derzeit nicht ausreichend nachkommen können (siehe Vollzugsmitteilung vom 30.07.2018), tatsächlich erfüllen können? Dem Ärztlichen Dienst der Polizei wurden keine konkreten Zeitanteile für die jeweiligen Aufgabenbereiche zugewiesen. Auch differenzierte Aufzeichnungen, aus denen sich die jeweiligen Arbeitsanteile ergeben würden, liegen nicht vor. Nach wie vor ist die Auslastung des Ärztlichen Dienstes der Polizei gerade im Hin- blick auf die hohen Einstellungszahlen und die damit verbundenen Begutachtungen sehr hoch. Deshalb wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 und im 1. Nachtragshaushalt 2018 vonseiten des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) da- rauf reagiert und sieben neue Ärztestelle und sieben Stellen für medizinisches Personal geschaffen. Diese konnten im Laufe der Zeit besetzt und so die betriebsärztliche Ver- sorgung verbessert werden. Weiterhin befinden sich derzeit elf Ärzte in Weiterbildungs- maßnahmen zum Betriebsarzt, um mittelfristig die betriebsärztliche Versorgung weiter zu optimieren.
Drucksache 18/5472 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 3/5 2. a) Werden die arbeitsmedizinischen Untersuchungen insbesondere nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vollumfänglich (in Prozent) durchgeführt? b) Wenn nicht, was sind die konkreten Hindernisse dafür? Beim Ärztlichen Dienst werden bayernweit für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Impfungen gegen die impfpräventablen Krankheiten FSME und Hepatitis B sowie Vor- sorge in Bezug auf Bildschirmtätigkeiten angeboten. Daneben gibt es für Einsatztrainer Untersuchungen des Gehörs wegen der Lärm- belastung beim Schießtraining. Zusätzlich erfolgen spezielle arbeitsmedizinische Vor- sorgen z. B. in Bezug auf Tätigkeiten als Brandfahnder, bei Absturzgefährdungen, für Auslandseinsätze, Taucher oder Piloten. Die Vielzahl an Maßnahmen nach der ArbMedVV können nicht immer zeitgleich um- gesetzt werden. Ein entsprechendes Gesamtkonzept zur arbeitsmedizinischen Vorsor- ge bei der Bayerischen Polizei wurde bereits beauftragt. Mit der Fertigstellung ist in Kürze zu rechnen. 3. a) Wie ist der aktuelle Sachstand (siehe Vollzugsmitteilung vom 30.07.2018) zur Evaluierung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) unter Berücksichtigung neu- artiger Einsatzlagen inkl. der Erfassung psychischer Belastungen (gesetzlich verpflichtend seit dem Jahr 2013) bei der Bayerischen Polizei? Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei wurde beauftragt, die Gefährdungs- beurteilung für die Bayerische Polizei unter besonderer Berücksichtigung neuartiger Ein- satzlagen und der Beurteilung physischer und psychischer Gefährdungen am Arbeits- platz auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, fortzuschreiben und erforderlichenfalls neue Gefährdungsbeurteilungen anzustoßen. Die hierfür eingerichtete Projektgruppe hat bereits umfassende Vorarbeiten geleistet. Aufgrund der Vielzahl von zu treffenden Maßnahmen und deren Abarbeitung in Form von Arbeitspaketen bedarf es einer Priorisierung sowie einer Vielzahl von Abstimmun- gen mit den internen Fachabteilungen. Mit einem ersten Zwischenergebnis ist im März 2020 zu rechnen. b) Wie hoch ist der Umsetzungsgrad zur Erfassung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei der Bayerischen Polizei? Im Rahmen der übergreifend für polizeiliche Tätigkeiten durchgeführten Gefährdungs- beurteilung der Bayerischen Polizei wurden psychische Belastungen durch polizeiliche Tätigkeiten (z. B. Ermittlungen bei Todesfällen, Kinderpornografie) mit bewertet. Hieraus ergab sich eine Reihe von Empfehlungen, die sukzessive umgesetzt werden. In der neu angestoßenen Evaluierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Bayerischen Polizei wird nun auch erstmalig eine Gefährdungsbeurteilung für psychi- sche Belastungen durchgeführt, um psychische Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und ihnen vorzubeugen. 4. a) Gibt es konkrete Leitlinien/Vorgaben, nach denen die Beurteilung der psy- chischen Belastungen im Bereich der Bayerischen Polizei erfolgt? b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zur Minimierung von psychischen Belastungen sind hier für die Polizeibeschäftigten bereits eingeleitet wor- den? c) Gibt es dazu ein ministerielles Prüfschema? Bei der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben, wie diese durchgeführt wer- den muss. Deshalb ist die Entwicklung eines Prüfschemas, nach dem die Beurteilung der psychischen Belastungen im Bereich der Bayerischen Polizei erfolgen soll, Teil des Arbeitsauftrages (vgl. Antwort auf Frage 3 a). Polizeiarbeit findet regelmäßig in einem Umfeld statt, das von Not- und Problemfäl- len, Konflikten der unterschiedlichsten Art und kleinen wie großen Katastrophen durch- zogen ist. Jederzeit können Polizeibeamtinnen und -beamte mit unterschiedlichsten Formen von Leid, Gewalt und Tod konfrontiert werden. Einsätze können sie unerwartet
Drucksache 18/5472 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/5 in bedrohliche, sogar lebensgefährliche Situationen bringen. Der alltägliche Umgang mit gestressten, verärgerten oder aggressiven Bürgern kann zu einer erheblichen Be- lastung werden. Zusätzlich stellt die Organisationsstruktur der Polizei hohe Anforderungen an die Teamfähigkeit und Flexibilität jeder und jedes Einzelnen. Schwierigkeiten und Konflikte im Arbeitsleben können immer wieder entstehen. Hierauf hat das StMI bereits seit Jahren reagiert und bietet verschiedenste Angebo- te der psychosozialen Versorgung an. Diese werden entweder durch den Polizeilich Sozialen Dienst (PSD), den Zentralen Psychologischen Dienst (ZPD), den Ärztlichen Dienst (PÄD), die Seelsorge oder das Behördliche Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt. Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erhalten im Rahmen der Ausbildung und auch während der späteren Tätigkeit Schulungen zu psychischen Belastungen, die auch eine Stärkung der Resilienz zum Ziel haben. Aktuell erarbeitet eine vom StMI eingerichtete Arbeitsgruppe ein bayernweites Kon- zept zur psychosozialen Notfallversorgung von Einsatzkräften nach kritischen Ereig- nissen. Das Konzept wird die drei Säulen der Prävention berücksichtigen: Primär-, Se- kundär- und Tertiärprävention. 5. a) Sind ausreichend Haushaltsmittel für den Bereich des Arbeits- und Gesund- heitsschutzes durch die Staatsregierung für die Bayerische Polizei bereit- gestellt? Der Polizei stehen grundsätzlich ausreichend Haushaltsmittel für die Erfüllung aller gesetzlich und verwaltungsintern zugewiesenen Aufgaben zur Verfügung. b) ln welcher Höhe hat die Staatsregierung in den vergangenen zehn Jahren Haushaltsmittel speziell für Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Bayerischen Polizei eingeplant und entsprechend verausgabt (Haushaltstitel)? Ein Haushaltstitel speziell nur für Arbeitsschutzmaßnahmen ist im Haushalt nicht ver- anschlagt. Vielmehr sind Arbeitsschutzmaßnahmen über eine Vielzahl von einschlägigen Haushaltsstellen, z. B. Bauunterhalt (Titel 519 01), Geschäftsbedarf (Titel 511 01), Bewirt- schaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (Titel 517 01) zu leisten. Ein Heraus- rechnen ist hier nicht möglich. 6. a) Wie ist der Sachstand (siehe Vollzugsmitteilung vom 30.07.2018) zur Schaf- fung der organisatorischen Rahmenbedingungen zur konkreten Gruppen- zuordnung (z. B. konkrete Festlegung einer Gruppenzuordnung nach Ziff. 2.3 der Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern vom 15.02.2011) bei der Bayerischen Polizei? b) Sind die Zeitvorgaben für die Einsatzzahlen von FASI und Fachärzten für Arbeitsmedizin nach Arbeitssicherheitsgesetz bereits konkret durch die Bayerische Polizei erhoben, berechnet und dokumentiert worden? c) Wenn ja, werden diese durch die Polizeiverbände eingehalten? 7. a) Welches fachliche und wissenschaftliche Prüfschema kommt zur Anwendung, um Zeitvorgaben für den Einsatz von FASI und Fachärzten für Arbeitsmedizin nach dem ASiG und den Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeits- medizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staat- lichen Verwaltung des Freistaates Bayern zu realisieren, um die Gesund- heitsgefährdungen (Prävention), die auf die besonderen Erfordernisse und Ansprüche des Polizeidienstes Rücksicht nehmen, rechtzeitig erkennen und minimieren zu können? Das StMI hat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Arbeitsschutz der Bayerischen Polizei (GAP) einen Vorschlag erarbeitet, wie die Vorgaben der Richtlinie in Bezug auf Einsatzzeiten und Gruppenzuordnung umgesetzt werden könnten. Die Tätigkeiten aller Beschäftigten der Bayerischen Polizei sind höchst unterschiedlich: Arbeit im Büro, in Werk- stätten und Laboren, im Polizeieinsatz (Innen-/Außendienst, Tag-/Schichtdienst, Einzel-
Drucksache 18/5472 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 5/5 dienst/geschlossene Einheit u. a.). Der Gesamtbedarf an Fachkräften für Arbeitssicher- heit hängt deshalb stark von der Zuordnung dieser verschiedenen Tätigkeitsbereiche zu den Richtwertgruppen ab. Damit verbunden ist auch die Berechnung der Einsatzzeiten. Hier bedarf es weiterhin noch einer Abstimmung mit den tangierten Bereichen. b) Wie dokumentiert die Behörde bis dato die Einsatzzeiten der FASI und Fach- ärzte für Arbeitsmedizin? c) Wie sind die Zuständigkeiten dafür? Derzeit gibt es keine Vorgaben, wie die Einsatzzeiten von Fachärzten für Arbeitsmedizin und Fachkräften für Arbeitssicherheit dokumentiert werden sollen. Deshalb wird es in den Polizeiverbänden unterschiedlich gehandhabt. Mit der geplanten Einführung (voraussichtlich 2020) eines zentralen EDV-Systems wird die Dokumentation und Auswertung von Einsatzzeiten einheitlich erfolgen. 8. a) Wie ist der Sachstand (siehe Rückantwort 30.07.2018) zur Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts? Das StMI hat derzeit die Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes aufgrund knapper personeller Ressourcen zurückgestellt. b) Wie sind die derzeit bestellten FASI (inkl. der Leitenden) und die Fachärzte für Arbeitsmedizin besoldet bzw. entlohnt (anonymisiert/tabellarisch)? Die FASI in der Bayerischen Polizei sind entweder Tarifbeschäftigte oder Polizei- bzw. Verwaltungsbeamte und sind wie folgt eingruppiert: FASI E 9–E 11 A 8–A12 Betriebsärzte A 13–A 16 c) Welche konkreten Maßnahmen erwägt die Staatsregierung für den Bereich der Bayerischen Polizei, um eine leistungsgerechte und einheitliche Bezahlung im Bereich der FASI (siehe BAG-Urteil vom 25.01.2017 – 4 AZR 379/15) und Fachärzte für Arbeitsmedizin sicherzustellen? Da im Polizeibereich die FASI entweder als Tarifbeschäftigte oder als Beamte ihrer Tätigkeit nachkommen, gibt es zwei verschiedene Besoldungsgruppen: entweder den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder das Bayerische Beamten- besoldungsgesetz. Eine übertarifliche Bezahlung von angestellten Ärzten wurde ermöglicht. Für verbe- amtete Ärzte bestehen derzeit gesetzlich keine Möglichkeiten.