Einführung eines ICF basierten Verfahrens zur Messung bio-psycho-sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigung

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18. Wahlperiode                                                                                          24.01.2020  Drucksache                           18/5446 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 12.11.2019 Einführung eines ICF-basierten Verfahrens zur Messung bio-psycho-sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigung Mittels des ICF-basierten Verfahrens (ICF = International Classification of Functioning, Disability and Health) sollen künftig die bio-psycho-sozialen Fähigkeiten und Fertigkei- ten von Menschen mit Beeinträchtigung gemessen werden. Dies stellt die Träger der Einrichtungen vor personelle und logistische Herausforderungen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel zusätzliches Personal wird für die ICF-basierten Verfahren bei den bayeri- schen Bezirken benötigt (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und Vollstellen)? 2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass bayernweit ein einheitliches EDV-Sys- tem zur Abrechnung und Erfassung eingeführt wird? 3. Gibt es Pläne der Staatsregierung, die sozialen Einrichtungen und Träger bei der Einführung des ICF-basierten Verfahrens personell oder finanziell zu unterstützen? 4. Wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 15.11.2019 1. Wie viel zusätzliches Personal wird für die ICF-basierten Verfahren bei den bayerischen Bezirken benötigt (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und Voll- stellen)? Inwieweit die Bezirke zusätzliches Personal für ICF-basierte Verfahren benötigen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. 2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass bayernweit ein einheitliches EDV-System zur Abrechnung und Erfassung eingeführt wird? Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist im Bereich der Eingliederungshilfe für die Bedarfsermittlung entscheidend, da sich das Instrument zur Bedarfsermittlung daran zu orientieren hat. Durch das Bay- erische Teilhabegesetz I, welches Anfang 2018 in Kraft getreten ist, wurde eine Ar- beitsgruppe zur Bestimmung und stetigen Weiterentwicklung des Instruments zur Be- Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Frage- stellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Drucksache 18/5446                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                            Seite 2/2 darfsermittlung („AG 99“) gebildet. Bei der Entwicklung des Instruments hat sich die Arbeitsgruppe unter anderem an der ICF zu orientieren. Mittlerweile wurde durch die Arbeitsgruppe das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) entwickelt. Dieses sieht unter anderem eine ICF-orientierte Beschreibung der Lebenssituation der antragstellenden Person vor. Vor der bayernweiten Anwendung soll das BIBay im Rahmen einer Pilotphase auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Der Beginn der Pilotphase ist für die erste Jahreshälfte 2020 und der Abschluss der Pilotphase ist für Ende 2020 geplant. Ein ICF-orientiertes Bedarfsermittlungsinstrument wird daher voraussichtlich nach Abschluss der Pilotphase eingeführt. 3. Gibt es Pläne der Staatsregierung, die sozialen Einrichtungen und Träger bei der Einführung des ICF-basierten Verfahrens personell oder finanziell zu un- terstützen? Ja. 4. Wenn ja, welche? Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt die „AG 99“ bei der Erprobung des BIBay im Rahmen der Pilotphase finanziell. Hierfür werden der „AG 99“ 5.000 Euro als Anreiz für Personen, die freiwillig an der Erprobung des BIBay teilneh- men, zur Verfügung gestellt.
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