Beratungstätigkeit der Munich Airport International GmbH (MAI) für den Flughafen Palmerola

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18. Wahlperiode                                                                                    03.11.2020  Drucksache                       18/10340 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johannes Becher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.09.2020 Beratungstätigkeit der Munich Airport International GmbH (MAI) für den Flughafen Palmerola Der Honduranische Antikorruptionsrat (CNA) hat einen Bericht mit dem Titel „Unstim- migkeiten im Konzessionsvertrag des Internationalen Flughafens Palmerola“ veröf- fentlicht. Der Bericht thematisiert mutmaßliche Unregelmäßigkeiten, die im Konzes- sionsvertrag des Internationalen Flughafens Palmerola festgestellt wurden. Laut CNA wurden Ungereimtheiten im Vertrag dahin gehend festgestellt, dass Vereinbarungen zugunsten des Konzessionsnehmers (PIA S.A.) und nicht zugunsten des hondurani- schen Staates getroffen wurden. Demnach übernimmt der honduranische Staat den Großteil der Projektkosten, wird aber entsprechend dem Konzessionsvertrag kaum wirtschaftliche Erträge daraus erhalten. Zudem wurde dem Konzessionsnehmer unter widrigen Bedingungen Steuerbefreiung gewährt. Laut Bericht war bereits das Aus- schreibungsverfahren rechtswidrig, da es nicht vollständig durchgeführt wurde. Der Bericht des CNA ist zu finden unter https://www.cna.hn/2020/08/24/inconsisten- cias-en-el-contrato-de-concesion-del-aeropuerto-internacional-de-palmerola/. Ich frage die Staatsregierung: 1.        Wie steht die Staatsregierung zu den diversen Vorwürfen des Anti-Korruptions- rats, insbesondere vor dem Hintergrund, dass.................................................... 2 a) die Flughafen München GmbH (FMG) beratend bei der Konzessionsver- gabe tätig war?.................................................................................................... 2 b) die FMG bzw. die MAI GmbH den Konzessionsnehmer (PIA S.A.) über Jahre beraten haben?.......................................................................................... 2 c) die Staatsregierung die Schriftliche Anfrage aud Drs. 17/22357 insofern beantwortet hatte, dass es sich um ein transparentes und faires Verfahren gehandelt hatte und eine Übervorteilung des honduranischen Staates nicht vorgelegen hätte?................................................................................................ 2 2. a) Hat die FMG bzw. MAI inzwischen Kenntnis über die Vorwürfe gegen bezüglich massiver Menschenrechtsverletzungen (Entführung von internationalen Menschenrechtsbeobachterinnen und Menschenrechts- beobachtern und Morddrohungen gegen diese und andere missliebige Personen) und Gesetzesverstöße (u. a. schwere Bestechung in mehreren Fällen)?................................................................................................................. 2 b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Aktivitäten der FMG in Bezug auf den Flughafen Palmerola, den Konzessionsnehmer PIA S.A. und deren Inhaber ?.......................................................................................................... 2 3.        Sieht die Staatsregierung in Anbetracht der Vorwürfe des CNA gegen den Konzessionsvertrag und hinsichtlich der Vorwürfe gegen                                                         den Bedarf, dass die FMG bzw. die MAI GmbH bei den Kriterien ihrer Länder- bzw. Kundenrisikoprüfung sowie beim Verfahren der Sanktionslistenprüfung und der Compliance-Due-Diligence-Prüfung Nachjustierungen vornimmt?....... 3 4. a) Ist die FMG bzw. die MAI GmbH bis heute am Flughafen Palmerola in be- ratender Funktion tätig?....................................................................................... 3 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Drucksache 18/10340                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                           Seite 2/4 b) Ist die FMG bzw. die MAI GmbH analog zum Flughafen Sofia an einer Aus- weitung dieser Tätigkeit ins operative Geschäft interessiert?.............................. 3 5. a) Für welche Flughäfen ist die MAI GmbH noch tätig?........................................... 3 b) In welcher Form ist sie für diese Flughäfen tätig?............................................... 3 c) Welche Unternehmen sind hierbei jeweils die Vertragspartner der FMG bzw. der MAI GmbH?........................................................................................... 3 Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf Basis von Informatio- nen der Flughafen München GmbH vom 08.10.2020 1.     Wie steht die Staatsregierung zu den diversen Vorwürfen des Anti-Korruptions- rats, insbesondere vor dem Hintergrund, dass a) die Flughafen München GmbH (FMG) beratend bei der Konzessionsvergabe tätig war? b) die FMG bzw. die MAI GmbH den Konzessionsnehmer (PIA S.A.) über Jahre beraten haben? c) die Staatsregierung die Schriftliche Anfrage aud Drs. 17/22357 insofern beantwortet hatte, dass es sich um ein transparentes und faires Verfahren gehandelt hatte und eine Übervorteilung des honduranischen Staates nicht vorgelegen hätte? Weder die FMG noch die MAI als Berater der PIA S.A. werden im Bericht erwähnt. Sämtliche Konditionen des Konzessionsvertrages (u. a. die kritisierte steuerliche Privi- legierung des Projektes) waren gemäß Auskunft der MAI öffentlich zugänglicher Teil der Ausschreibung. Der FMG bzw. MAI sind keine Sachverhalte oder Informationen bekannt, die gegen eine Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens sprechen. 2. a) Hat die FMG bzw. MAI inzwischen Kenntnis über die Vorwürfe gegen bezüglich massiver Menschenrechtsverletzungen (Entführung von internationalen Menschenrechtsbeobachterinnen und Menschenrechts- beobachtern und Morddrohungen gegen diese und andere missliebige Personen) und Gesetzesverstöße (u. a. schwere Bestechung in mehreren Fällen)? Die MAI überprüft ihre Geschäftspartner regelmäßig und greift hierzu gegebenenfalls auch auf die Unterstützung von externen Kanzleien und Prüfungsgesellschaften oder anderen Quellen zu. Im Frühjahr 2020 wurde zuletzt eine externe Rechtsanwaltskanzlei von der MAI beauftragt, etwaige im Raum stehende Vorwürfe gegen                                             zu prü- fen. Dies erfolgte ergänzend zu einer Sanktionslistenprüfung durch die FMG im Jahr 2015 und einer von der MAI vor dem Hintergrund der Schriftlichen Anfrage auf Drs. 17/22357 beauftragten Prüfung der Vorwürfe durch eine lokale Kanzlei. Die MAI hat mitgeteilt, dass die detaillierte Analyse der externen Rechtsanwaltskanzlei die geäußerten Vor- würfe nicht bestätigt hat. b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Aktivitäten der FMG in Bezug auf den Flughafen Palmerola, den Konzessionsnehmer PIA S.A. und deren Inhaber ?
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Drucksache 18/10340                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                             Seite 3/4 Lokale honduranische Unternehmen sind insbesondere in speziellen Industriezweigen wie dem Flughafenbetrieb auf die Unterstützung und das Know-how ausländischer Spe- zialisten angewiesen. Insofern kann auch die geplante Verlagerung des honduranischen Hauptstadtflughafens Tegucigalpa nach Palmerola nur schwer ohne die umfassende Erfahrung und Beratung eines internationalen Flughafenbetreibers erfolgreich durch- geführt werden. Das Engagement der FMG bzw. MAI in Honduras ist insofern erklärbar. Weiterhin begrüßen und fördern sowohl die Deutsche Botschaft in Honduras als auch die Deutsch-Honduranische Industrie- und Handelskammer die Aktivitäten der FMG/MAI in Bezug auf den Flughafen Palmerola. Ebenso bestätigen internationale Organisationen wie die International Civil Aviation Organization (ICAO) und die Inter- national Air Transport Association (IATA) die Bedeutung des Engagements des Flug- hafens München in Honduras. 3.      Sieht die Staatsregierung in Anbetracht der Vorwürfe des CNA gegen den Konzessionsvertrag und hinsichtlich der Vorwürfe gegen                      den Bedarf, dass die FMG bzw. die MAI GmbH bei den Kriterien ihrer Länder- bzw. Kundenrisikoprüfung sowie beim Verfahren der Sanktionslistenprüfung und der Compliance-Due-Diligence-Prüfung Nachjustierungen vornimmt? Die FMG hat mitgeteilt, dass innerhalb des FMG-Konzerns sämtliche Prozesse – auch die Geschäftspartnerprüfungsprozesse – laufend evaluiert und gegebenenfalls an- gepasst werden. 4. a) Ist die FMG bzw. die MAI GmbH bis heute am Flughafen Palmerola in be- ratender Funktion tätig? Die MAI ist derzeit (Stand 30.09.2020) am Flughafen Palmerola in beratender Funktion tätig. b) Ist die FMG bzw. die MAI GmbH analog zum Flughafen Sofia an einer Aus- weitung dieser Tätigkeit ins operative Geschäft interessiert? Gemäß eigener Aussage ist die FMG bzw. MAI aktuell nicht an einer Ausweitung der Tätigkeit in das operative Geschäft am Flughafen Palmerola interessiert. 5. a) Für welche Flughäfen ist die MAI GmbH noch tätig? b) In welcher Form ist sie für diese Flughäfen tätig? c) Welche Unternehmen sind hierbei jeweils die Vertragspartner der FMG bzw. der MAI GmbH? Nach aktuellem Stand ist die MAI (inklusive ihrer Beteiligungen) an folgenden Flughäfen/ bzw. in Flughafenprojekten aktiv tätig: Flughafen                        Vertragspartner                        Tätigkeit Berlin Brandenburg (BER)         Flughafen Berlin Brandenburg GmbH      Beratung Bermuda L. F. Wade International Bermuda Skyport Corporation Limited    Beratung (BDA) Dschidda (JED)                   Aecom Arabia Limited                   Beratung Sofia (SOF)                      Meridiam Eastern Europe Investments    Beratung S.A.S. Dschidda (JED), Riad (RUH)                       Saudi Airlines Cargo                   Beratung Keflavik (KEF)                   Isavia ohf.                            Beratung Palmerola (XPL)                  Palmerola International Airport S.A.   Beratung
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Drucksache 18/10340                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                    Seite 4/4 Flughafen                        Vertragspartner                      Tätigkeit Ahmedabad (AMD),                 Adani Enterprises Limited            Beratung Mangalore (IXE), Jaipur (JAI), Gauhati (GAU), Mumbai (BOM), Lucknow (LKO), Trivandrum (TRV) – (kein konkreter Flughafen)     Tokyu Corporation                    Training Newark (EWR)                     Port Authority of New York and New   Betrieb Jersey (über Beteiligung EWR Terminal One LLC) New York (JFK)                   JFK Terminal One Co. L.P.            Beratung Amsterdam (AMS)                  Schiphol Nederland B.V.              Beratung (über Beteiligung ORAT AMS Group V.O.F.) – (kein konkreter Flughafen)     FCI International Limited            Training
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