Potential Nutzhanf und CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel
18. Wahlperiode 15.05.2020 Drucksache 18/7200 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Hagen FDP vom 28.02.2020 Potenzial Nutzhanf und Cannabidiol-haltige Nahrungsergänzungsmittel Ich frage die Staatsregierung: 1. Auf wie viel Hektar (ha) wird in Bayern Nutzhanf (Flächen mit dem Nutzungs code 701 im Mehrfachantrag) angebaut (aufgeschlüsselt nach Regierungs bezirken)?............................................................................................................ 2 2. Wie bewertet die Staatsregierung das wirtschaftliche Potenzial des Nutz hanfanbaus in Bayern, im Speziellen in seiner Verwendung als.......................... 2 a) Dämmmaterial in der Bauindustrie?..................................................................... 2 b) Verbundstoff und Textilfaser?............................................................................... 2 c) Nahrungsergänzungsmittel?................................................................................ 2 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Beitrag des Nutzhanfanbaus in der Landwirtschaft zum Klimaschutz?........................................................................ 3 b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung daraus, im Speziellen mit Blick auf die CO2-Bindung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln?...... 3 4. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Beitrag des Nutzhanfanbaus in der Landwirtschaft zur Sicherung der Bodenqualität?................................................ 3 b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung daraus, im Speziel len mit Blick auf die Auflockerung der Fruchtfolge und die Effekte auf die Bodenfruchtbarkeit?............................................................................................. 4 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Einordnung von Cannabidiol(CBD)- haltigen Nahrungsergänzungsmitteln in den Anwendungsbereich der Ver ordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verord nung)?.................................................................................................................. 4 b) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Einschätzung zu grunde?................................................................................................................ 4 6. a) Wie schätzt die Staatsregierung die Empfehlung der World Health Organi sation (WHO) zur Streichung von CBD aus der International Drug Control Convention ein?................................................................................................... 4 b) Inwieweit sollte dies Anlass sein, die Eintragung von CBD in die Novel- Food-Verordnung neu zu bewerten?.................................................................... 4 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Frage stellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Drucksache 18/7200 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2/4 Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ab- stimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.04.2020 1. Auf wie viel Hektar (ha) wird in Bayern Nutzhanf (Flächen mit dem Nutzungs- code 701 im Mehrfachantrag) angebaut (aufgeschlüsselt nach Regierungs- bezirken)? In Bayern wurde 2019 auf 371,39 ha Nutzhanf erzeugt: – Oberbayern: 75,01 ha, – Niederbayern: 77,60 ha, – Oberpfalz: 24,61 ha, – Oberfranken: 67,57 ha, – Mittelfranken: 28,12 ha, – Unterfranken: 25,13 ha, – Schwaben: 73,35 ha. 2. Wie bewertet die Staatsregierung das wirtschaftliche Potenzial des Nutz- hanfanbaus in Bayern, im Speziellen in seiner Verwendung als a) Dämmmaterial in der Bauindustrie? b) Verbundstoff und Textilfaser? c) Nahrungsergänzungsmittel? In Bayern bestehen derzeit nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Hanfstroh zu ver markten, da es keine Anlagen für dessen Erstverarbeitung gibt. Die nächstgelegenen Anlagen stehen in Baden-Württemberg und Österreich. Hanfkörner (als Lebensmittel oder Tierfutter), insbesondere in Bio-Qualität, lassen sich hingegen gut absetzen. Einen Boom erfahren derzeit Produkte mit Cannabidiol (CBD), einem Wirkstoff, der aus Blüten und Blättern des Nutzhanfs gewonnen wird. Durch ein wachsendes Interesse an Hanf produkten, den zunehmenden Fokus auf eine nachhaltigere Landwirtschaft sowie die stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Akteure ergeben sich auch für bayerische Landwirte neue Anbau- und Vermarktungsperspektiven, die nachfolgend dargestellt sind. a) Dämmmaterial in der Bauindustrie: Hanffasern können im Bau- und Dämmstoffbereich eingesetzt werden. Sie entstehen bei der mechanischen Erstverarbeitung von Hanfstroh. Die Hanffasern werden zu Dämm matten, Dämmvliesen oder zur Stopfdämmung verarbeitet und können als Schüttdämm stoff oder als Zuschlagstoff für den Lehmbau eingesetzt werden. Hanfdämmstoffe haben gegenüber mineralischen und fossil-basierten Dämmstoffen eine Reihe von Vorteilen: Sie sind z. B. diffusionsoffen und ihre Herstellung und Entsorgung setzt deutlich weni ger Kohlendioxid frei. Derzeit gibt es auf dem deutschen Markt vier Anbieter von Hanf dämmstoffen, einer davon produziert in Bayern. Der Anteil von Hanf am deutschen Dämmstoffmarkt lag 2011 bei unter 1 Prozent (Quelle: Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V., keine neueren Zahlen verfügbar). Hanfdämmstoffe sind im Vergleich zu konventionellen Produkten ca. doppelt so teuer. b) Verbundstoff und Textilfaser: Hanffasern werden in Form von Naturfaser-verstärkten Kunststoffen (NFK) vor allem als Leichtbauteile in der Automobilindustrie eingesetzt und können dabei Glasfaser-verstärkte Kunststoffe ersetzen. Hanffasern besitzen aufgrund guter mechanischer Eigenschaften, niedrigen Gewichts sowie geringen ökologischen Fußabdrucks sowohl technisches als auch ökologisches, aber auch ökonomisches Potenzial. Hemmend für einen verstärkten Einsatz in der Automobilbranche wirken deren hohe Anforderungen an Qualität und Ver fügbarkeit bei gleichzeitig massivem Kostendruck. Der Einsatz von Naturfasern in der europäischen Automobilindustrie stagniert daher seit 2008 bei ca. 90.000 t NFK. Der Marktanteil Hanffaser-basierter NFK daran beträgt ca. 5 Prozent. Das technische Poten zial von NFK im Bereich PKW wird jedoch etwa viermal so hoch geschätzt, nämlich auf ca. 10 kg Naturfasern pro PKW. Technologische Fortschritte im Bereich Naturfaserspritz gießen haben für NFK außerdem vor einigen Jahren auch neue Branchen erschlossen.
Drucksache 18/7200 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 3/4 So werden technische Teile oder Möbel zunehmend aus NFK statt aus fossil-basierten Kunststoffen gefertigt. Aus dem Stroh des Winterhanfs können feine Langfasern für die Textilindustrie gewonnen werden. Die Branche ist seit einigen Jahren unter großem Druck, nachhaltiger zu werden. Da Hanf gegenüber der wichtigsten Naturfaser Baum wolle gleich mehrere ökologische Vorteile besitzt (z. B. geringer Wasser- und Pflanzen schutzbedarf), könnte hier ein großes wirtschaftliches Potenzial erschlossen werden. Der Winterhanfanbau in Bayern ist aktuell auf Unterfranken konzentriert. Für das Stroh gibt es derzeit nur einen Abnehmer in Deutschland. c) Nahrungsergänzungsmittel: Cannabidiol (CBD) werden diverse gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben. Das Interesse von Lebensmittel-, Pharmazie- und Kosmetikindustrie ist immens. Die Gewinnung von CBD findet auch in Bayern statt. Am 20. Januar 2019 wurden die Ein träge im Novel Food Catalogue zu Hanf und CBD geändert. Soll ein aus Blättern oder Blüten hergestelltes Hanfprodukt, beispielsweise CBD-Tropfen, vermarktet werden, ist im Vorfeld eine Zulassung zu durchlaufen. Ein zeit- und kostenintensives Verfahren, das für viele kleine Anbieter nicht umsetzbar ist. Zulassungen werden vermutlich vornehmlich von größeren Unternehmen, ggf. mit pharmazeutischem Hintergrund beantragt. 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Beitrag des Nutzhanfanbaus in der Landwirtschaft zum Klimaschutz? Klimaschonend ist eine Kulturpflanze vor allem dann, wenn sie viel CO2 dauerhaft bin det, keinerlei energieintensive mineralische Düngemittel benötigt und auch ansonsten weniger Pflegemaßnahmen und nur geringen Ernte- und Verarbeitungsaufwands bedarf. Nutzhanf kann durch sein rasches Wachstum sehr viel Biomasse bilden und damit viel CO2 binden. Nutzhanf für die Faserproduktion ist in Bayern noch kaum verbreitet, da verarbeitende Betriebe fehlen und daher lange Transportwege anfallen. Nur ein sehr geringer Teil der Nutzhanfproduktion wird als Baumaterial genutzt (z. B. in Dämmmaterialien). Nur in diesen Fällen wird das CO2 längerfristig dem Kohlenstoff kreislauf entzogen. Der allergrößte Teil des Nutzhanfs wird derzeit als Druschfrucht angebaut, dabei verbleiben die Stängel der meist kurzstrohigen Sorten auf dem Feld. Für die CBD-Produktion wird meist nur das obere Pflanzendrittel mit Spezialmaschinen geerntet, auch hierbei verbleibt der restliche Stängel meist auf dem Feld. Nutzhanf hat einen nicht zu vernachlässigenden Stickstoffbedarf, der in vielen Be trieben über mineralische Stickstoffdünger gedeckt wird. Die genaue Höhe der notwen digen Stickstoffversorgung je nach Nutzungsrichtung wird derzeit in Feldversuchen am Technologie- und Förderzentrum (TFZ) erforscht, um den Einsatz von Stickstoffdüngern möglichst reduzieren zu können. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung daraus, im Speziellen mit Blick auf die CO2-Bindung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln? Nutzhanf hat durch sein sehr schnelles Wachstum eine hohe Konkurrenzkraft gegen über Beikräutern. Nur in kurzstrohigen Körnerhanfsorten kann der Beikrautdruck durch die verminderte Beschattung so stark sein, dass eine mechanische Beikrautregulierung durch Hacken notwendig wird. In Nutzhanf spielen Schädlinge eine untergeordnete Rolle. In Nutzhanf sind derzeit keine chemischen Pflanzenschutzmittel zugelassen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Klimaschutzeffekt von Nutzhanf unter den derzeitigen Anbaubedingungen und Nutzungswegen eher gering ausfällt. Als Kultur pflanze völlig ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist Nutzhanf in ge wissem Maße eine Besonderheit. 4. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Beitrag des Nutzhanfanbaus in der Landwirtschaft zur Sicherung der Bodenqualität? Nutzhanf wächst wie oben beschrieben sehr schnell, entsprechend zügig entwickelt sich auch sein Wurzelsystem mit Pfahlwurzel. Bei tiefgründigem Boden können auch tiefe Bodenschichten durchwurzelt werden. Diese Wurzeln werden weniger schnell vom Bodenleben verstoffwechselt. Durch die Bestände wird der Boden dauerhaft beschattet,
Drucksache 18/7200 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 4/4 was Beikräuter unterdrückt und auch als positiv für den Boden (Erosionsschutz) und das Bodenleben zu bewerten ist. Gerade die Beikrautunterdrückung macht Nutzhanf zu einer geschätzten Vorfrucht. Insgesamt trägt Nutzhanf allerdings nicht zu einer Anreicherung von Nährstoffen bei, wie es beispielsweise für Leguminosen bekannt ist. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung daraus, im Speziellen mit Blick auf die Auflockerung der Fruchtfolge und die Effekte auf die Boden- fruchtbarkeit? Nutzhanf ist unbestritten eine Bereicherung des Kulturartenspektrums und kann gerade Fruchtfolgen mit hohem Anteil an Winterfrüchten (Wintergetreide, Winterraps) auflockern. Im ökologischen Landbau steht bzw. stand Nutzhanf nach dem mehrjährigen Klee- bzw. Luzernegras, um die Nährstoffe zu nutzen und dem nachfolgenden Getreide optimale (= beikrautfreie) Bedingungen zu bereiten. 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Einordnung von Cannabidiol(CBD)-halti- gen Nahrungsergänzungsmitteln in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung)? Für die Einzelsubstanz Cannabidiol (CBD) wurde bisher kein nennenswerter Verzehr vor dem 15. Mai 1997 belegt. Sie wird daher im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission unter dem Eintrag „Cannabinoids“ als neuartig beurteilt und bedarf somit einer Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Da eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel bisher nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse bislang nicht verkehrsfähig. Gleiches gilt für Lebensmittel, wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel, denen CBD als Zutat zugesetzt wurde. b) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Einschätzung zugrunde? Siehe Antwort zu Frage 5 a. 6. a) Wie schätzt die Staatsregierung die Empfehlung der World Health Organi- sation (WHO) zur Streichung von CBD aus der International Drug Control Convention ein? Erzeugnisse, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, unterliegen den all gemeinen lebensmittelrechtlichen Vorgaben, u. a. den Vorgaben der Verordnung 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung). Cannabidiol (CBD) fällt als Pflanzenbestandteil in den Anwendungsbereich der Novel- Food-Verordnung, da das Inverkehrbringen von CBD in der EU vor dem 15.05.1997 in nennenswertem Umfang nicht belegt ist. Bis September 2019 sind 21 Anträge auf Zu lassung bei der Kommission eingegangen. Bislang wurde keine entsprechende Zulas sung erteilt. Zuständig für die Zulassung ist die EU-Kommission (KOM). b) Inwieweit sollte dies Anlass sein, die Eintragung von CBD in die Novel-Food- Verordnung neu zu bewerten? Siehe Antwort zu Frage 6 a.