Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5“
Anzugarten A2-2630/0-0-5 240. Abwandlungen der Grundform (Dienstanzug, dunkelblau) Marine Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften bis Besonderheiten zur Trageweise Mannschaften nach Vollendung des 110 Vollendung des 30. Lebensjahres 30. Lebensjahres Männer Frauen A1 Schiffchen, dunkelblau Das Schiffchen darf innerhalb umschlossener militärischer Anlagen, an Bord, im Hafen- und Werftgelände getragen werden. 111 111 A2 Blouson , Ganzjahresjacke Der Reißverschluss des Blouson bzw. der Ganzjahresjacke ist mindestens 3/4 zu schließen, Verschlüsse dürfen nicht offen getragen werden. Der Kragen des Blousons ist aufliegend zu tragen. ! st Beachte Nr. 211. ie n A3 Rock, dunkelblau ru ng A4 Diensthemd, Dienstbluse, weiß, Beim Tragen ohne Dienstjacke sind sd weiß, langer langer Ärmel; de Schulterklappen zu tragen. Ärmel; Langbinder oder Än 111 Langbinder, Winkel , schwarz em schwarz ht A5 Diensthemd, Dienstbluse, weiß, d 112 ni c weiß, kurzer kurzer Ärmel eg 112 Ärmel rli t A6 unHemd, weiß Das weiße Hemd kann allgemein zur te blauen Klapphose zum Dienst in Messen, ck dr Heimen, Sanitätseinrichtungen und u Geschäftszimmern oder zu besonderen us rA Anlässen getragen werden. 111 A7 Oberhemd, weiß / iese Darf nur mit Dienstjacke, dunkelblau, 111 Bluse, weiß D getragen werden. mit verdeckter Knopfleiste 111 A8 Querbinder, schwarz In Verbindung mit A7 111 A9 Winkel, schwarz A10 Seestiefel Wird zum Dienstanzug „Seestiefel mit zwei halben Schlägen“ befohlen, ist die Hose von unten zweimal von innen nach außen zu einem 5 cm breiten Aufschlag umzuschlagen. 110 Im Rahmen der Bordausbildung kann von den Offizieranwärtern (Mannschaften) der Anzug der Unteroffiziere getragen werden, jedoch ausschließlich zum Ausgang im Ausland und nur auf Befehl des Kommandanten/der Kommandantin oder 1. Offiziers. 111 Gehört nicht zum Ausstattungssoll. 112 Wahlweise mit oder ohne Langbinder, schwarz oder (nur für Frauen) Winkel, schwarz (Trageweise mit Langbinder, schwarz oder Winkel, schwarz darf nicht befohlen werden). Seite 55 Stand: Juli 2015
A2-2630/0-0-5 Anzugarten 241. Kombinationen (Dienstanzug, dunkelblau) Außer Dienst, außerhalb umschlossener militärischer Anlagen, darf die Grundform, wie in nachfolgenden Varianten aufgeführt, selbstständig abgewandelt/ergänzt werden: a) Männer + Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften nach Vollendung des 30. Lebensjahres Bekleidungsstück Grund- Varianten form 1 2 3 4 5 6 Schirmmütze; Hose dunkelblau; Hosengürtel, schwarz; • • • • • • • 113 Halbschuhe, schwarz, glatt ; ! st Socken, schwarz ie n Dienstjacke, dunkelblau • ru ng sd Diensthemd, weiß, langer Ärmel; • • • de • • Langbinder, schwarz Än Blouson 114 /Ganzjahresjacke 114 • • em • ht Pullover, blau 115 • ni d • • • 116 c Diensthemd, weiß, kurzer Ärmel eg rli t Die Grundform darf bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) auch mit Oberhemd, weiß, mit verdeckter un 114 te 114 117 Knopfleiste , Langbinder, schwarz, oder Querbinder, schwarz ck , getragen werden . dr u Die Grundform und die Variante 3 dürfen bei entsprechender Witterung mit Mantel, dunkelblau, us 114 Wollschal, dunkelblau, oder Schal, weiß rA sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden. iese Varianten dürfen nicht bei offiziellen Anlässen getragen werden. D 113 Bei kaltem Wetter ist das Tragen von nicht zum Ausstattungssoll gehörenden Schnürschuhen/Stiefeletten (schwarz, glattes Oberleder) erlaubt. 114 Gehört nicht zum Ausstattungssoll. 115 Soweit Brauch und gute Sitten nicht entgegenstehen. 116 Wahlweise mit oder ohne Langbinder, schwarz (Trageweise mit Langbinder, schwarz darf nicht befohlen werden). 117 Das Ablegen der Jacke ist untersagt, wenn ein Oberhemd, weiß, mit verdeckter Knopfleiste, getragen wird. Seite 56 Stand: Juli 2015
Anzugarten A2-2630/0-0-5 + Mannschaften (Männer) bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Bekleidungsstück Grundform Varianten 1 2 Mütze, weiß; Klapphose, dunkelblau; Halbschuhe, schwarz, glatt 118 ; • • • Socken, schwarz; T-Shirt Hemd, dunkelblau; Hemdkragen, blau; • • seidenes Tuch, schwarz mit Fliege Überzieher, dunkelblau • Hemd, weiß; ! st Hemdkragen, blau; ie n • ru seidenes Tuch, schwarz mit Fliege ng sd 119 Die Variante 1 darf bei entsprechender Witterung mit Wollschal, dunkelblau, oder Schal, weiß de Än sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden. em ht Die Variante 2 kann allgemein zur blauen Klapphose zum Dienst in Messen, Heimen, d ni Sanitätseinrichtungen und Geschäftszimmern oder zu besonderen Anlässen getragen werden. c eg t rli unte ck dr u us rA iese D 118 Bei kaltem Wetter ist das Tragen von nicht zum Ausstattungssoll gehörenden Schnürschuhen/Stiefeletten (schwarz, glattes Oberleder) erlaubt. 119 Gehört nicht zum Ausstattungssoll. Seite 57 Stand: Juli 2015
A2-2630/0-0-5 Anzugarten b) Frauen + Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften nach Vollendung des 30. Lebensjahres Bekleidungsstück Grund- Varianten form 1 2 3 4 5 6 Schirmmütze; Hose, dunkelblau; Gürtel, schwarz; 120 • • • • • • • Schuhe, schwarz, glatt ; Strümpfe oder Strumpfhose, hautfarben/schwarz Dienstjacke, dunkelblau • Dienstbluse, weiß, langer Ärmel; ! st Langbinder, schwarz oder • 122 • • • ie n • Winkel, schwarz 121 ru ng sd Blouson/Ganzjahresjacke 121 • • de • Pullover, blau 123 • Än • em Dienstbluse, weiß, kurzer Ärmel 124 ht • • d Die Grundform darf bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) auch mit Bluse, weiß, mit verdeckter ni c 121 eg 121 121 Knopfleiste , Langbinder, schwarz, Querbinder, schwarz t oder mit Winkel, schwarz getragen rli 125 werden. unte ck Die Grundform und die Variante 3 dürfen bei entsprechender Witterung mit Mantel, dunkelblau, dr u 121 Wollschal, dunkelblau, oder Schal, weiß us sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden. rA Die Grundform und die Varianten dürfen statt mit Hose, dunkelblau, auch mit Rock, dunkelblau in iese Kombination mit Strümpfen/Strumpfhose, hautfarben getragen werden. D Die Varianten dürfen nicht bei offiziellen Anlässen getragen werden. 120 Bei kaltem Wetter ist das Tragen von nicht zum Ausstattungssoll gehörenden Schnürschuhen/Stiefeletten (schwarz, glattes Oberleder) erlaubt. 121 Gehört nicht zum Ausstattungssoll. 122 Ist der Dienstanzug in der Grundform befohlen, darf hierzu nicht der Winkel, schwarz getragen werden. 123 Soweit Brauch und gute Sitten nicht entgegenstehen. 124 Wahlweise mit oder ohne Langbinder, schwarz oder Winkel, schwarz (Trageweise mit Langbinder, schwarz oder mit Winkel, schwarz darf nicht befohlen werden). 125 Das Ablegen der Jacke ist untersagt, wenn eine Bluse, weiß, mit verdeckter Knopfleiste, getragen wird. Seite 58 Stand: Juli 2015
Anzugarten A2-2630/0-0-5 + Mannschaften (Frauen) bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Bekleidungsstück Grundform Varianten 1 2 Mütze, weiß; Klapphose, dunkelblau; Halbschuhe, schwarz, glatt 126 ; • • • Socken, schwarz; T-Shirt Hemd, dunkelblau; Hemdkragen, blau; • • seidenes Tuch, schwarz mit Fliege Überzieher, dunkelblau • Hemd, weiß; ! st Hemdkragen, blau; ie n • ru seidenes Tuch, schwarz mit Fliege ng sd 127 Die Variante 1 darf bei entsprechender Witterung mit Wollschal, dunkelblau, oder Schal, weiß de Än sowie Fingerhandschuhen, allgemein, getragen werden. em ht Die Variante 2 kann allgemein zur blauen Klapphose zum Dienst in Messen, Heimen, d ni Sanitätseinrichtungen und Geschäftszimmern oder zu besonderen Anlässen getragen werden. c eg t rli unte ck dr u us rA iese D 126 Bei kaltem Wetter ist das Tragen von nicht zum Ausstattungssoll gehörenden Schnürschuhen/Stiefeletten (schwarz, glattes Oberleder) erlaubt. 127 Gehört nicht zum Ausstattungssoll. Seite 59 Stand: Juli 2015
A2-2630/0-0-5 Anzugarten Dienstanzug, dunkelblau (Marine) für Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften nach Vollendung des 30. Lebensjahres ! st ie n ru ng sd de Än em ht d ni c eg t rli unte ck dr u us rA iese D Abb. 38: Grundform Abb. 39: Grundform Abb. 40: mit Abwandlung: Männer Frauen - Rock, dunkelblau (A3) - Strumpfhose, hautfarben Seite 60 Stand: Juli 2015
Anzugarten A2-2630/0-0-5 Dienstanzug, dunkelblau (Marine) für Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften nach Vollendung des 30. Lebensjahres ! st ie n ru ng sd de Än em ht d ni c eg t rli unte ck dr u us rA iese D Abb. 41: mit Ergänzung: Abb. 42: mit Abwandlung: Abb. 43: mit Abwandlung: - Mantel, - Blouson (A2) - Ganzjahresjacke dunkelblau (E2) (A2) Seite 61 Stand: Juli 2015
A2-2630/0-0-5 Anzugarten Dienstanzug, dunkelblau (Marine) für Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften nach Vollendung des 30. Lebensjahres st! ie n ru ng sd de Än em ht d ni c eg t rli unte ck dr u us rA iese Abb. 44: mit Ergänzung: D Abb. 45: mit Abwandlung: Abb. 46: mit Abwandlung: - Pullover, blau (E1) - Schiffchen, - Ganzjahresjacke (A2) 129 128 mit Abwandlung: dunkelblau (A1) - Winkel, schwarz (A4) - Schiffchen, - Diensthemd, weiß, 129 dunkelblau (A1) kurzer Ärmel (A5) 128 Ist der Dienstanzug in der Grundform befohlen, darf dazu kein Winkel getragen werden. 129 Das Schiffchen darf nur innerhalb umschlossener militärischer Anlagen, an Bord oder im Hafen- und Werftgelände getragen werden. Seite 62 Stand: Juli 2015
Anzugarten A2-2630/0-0-5 Dienstanzug, dunkelblau (Marine) für Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften nach Vollendung des 30. Lebensjahres ! st ie n ru ng sd de Än em ht d ni c eg t rli unte ck dr u us rA iese D Abb. 46a: Abwandlung Blouson (neues Modell ab Dezember 2013) (hier: Heer - Luftwaffe - Marine) Seite 63 Stand: Juli 2015
A2-2630/0-0-5 Anzugarten Dienstanzug, dunkelblau (Marine) für Mannschaften (Frauen und Männer) bis Vollendung des 30. Lebensjahres ! st ie n ru ng sd de Än em ht d ni c eg t rli unte ck dr u us rA iese D Abb. 47: Grundform Abb. 48: mit Ergänzung: Abb. 49: mit Abwandlung: Männer und - Überzieher, Hemd, weiß (A6) Frauen dunkelblau (E2) - Wollschal, dunkelblau (E3) - Fingerhandschuhe, allgemein (E6) Seite 64 Stand: Juli 2015