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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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in Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention, der Gesundheitsversorgung
benachteiligter Gruppen sowie im Rahmen der Gesundheitsplanung auf kommunaler
Ebene. Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass der Öffentliche
Gesundheitsdienst über alle Ebenen hinweg noch besser auf akute Herausforderun-
gen eingestellt und strukturell aufgestellt sein muss.

Gemeinsam mit einem externen und unabhängigen Expertenbeirat — berufen vom
Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit der GMK - soll der ÖGD in
Deutschland auf dieser Grundlage für kommende Pandemien und andere nationale
gesundheitliche Notlagen organisatorisch und rechtlich auf ein angepasstes Funda-
ment gestellt werden. Kommunikationswege müssen beschleunigt und vereinfacht und
der Öffentliche Gesundheitsdienst in Krisensituationen zügig umstrukturiert werden
können. Zur personellen Unterstützung sollen sowohl internes Personal außerhalb des
Bereiches „Infektionsschutz“ als auch externe Freiwillige im Krisenmanagement fort-
gebildet und als „Freiwilligen-Pools“ eingesetzt werden.

Bund und Länder verständigen sich daher darauf, bis zum 31. Dezember 2021 Berei-
che für weitere strukturelle Anpassungen zu definieren und einen Umsetzungsplan
vorzulegen. Hierbei wird das von der GMK verabschiedete Leitbild für einen modernen
Öffentlichen Gesundheitsdienst berücksichtigt.

Eine gute Gesundheitsberichterstattung bildet hierbei die Grundlage für die Planung
von Maßnahmen sowohl in Bezug auf die Gesundheitsförderung, Prävention, Bera-
tung als auch das Krisenmanagement.

6. Umsetzung

Für die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stellt der Bund
Finanzmittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bereit.

Um den notwendigen besonderen Anforderungen zur Stärkung des ÖGD im Rahmen
dieses Paktes gerecht zu werden, stellt der Bund den Ländern gegen Nachweis ein-
malig Mittel in Höhe von 3.100 Millionen Euro - aufgeteilt auf sechs Tranchen - durch
Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Die Mit-
tel fließen vorrangig in den vereinbarten Personalaufwuchs und die Stärkung der At-
traktivität der Tätigkeit im ÖGD. Die Aufteilung der Finanzmittel wird wie in der folgen-
den Tabelle dargestellt erfolgen:

Haushaltsjahr Millionen Euro Insgesamt
(Bund) (6 Jahre)
2021 200

2022 350
2023 500

2024 600
2026 750
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Der Bund wird die für die erste Tranche notwendigen gesetzlichen Änderungen recht-
zeitig vor dem 30.12.2020 auf den Weg bringen und beschließen sowie für die folgen-
den Tranchen die Umsetzung zeitgerecht realisieren. Die Tranchen werden jeweils am
01.07. jeden Jahres .gezahlt, beginnend 2021.

Die Personalaufwuchskonzepte und -zielsetzungen bilden die Grundlage zur Bemes-
sung der Umsatzsteueranteile zur Festlegung der Höhe und Zeitpunkte der einzelnen
Tranchen.

Sofern die Länder die Vorgaben zur Besetzung von Stellen nur anteilig erfüllen, wird
die Berechnung der Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung
entsprechend angepasst. Dabei ist eine zielgenaue Regelung sicherzustellen, dass im
Rahmen des Systems der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern bei den
Ländern, die die aus diesem Pakt entstehenden Verpflichtungen nicht erfüllen, eine
entsprechende landesspezifische Anpassung bzw. Verrechnung vorgenommen wird.

Der aus dem Pakt für den ÖGD entstehende Sach- und Personalaufwand in den kreis-
freien Städten und Landkreisen ist beachtlich. Die durch diesen Pakt bei ihnen veran-
lassten Mehrausgaben werden von den Ländern ausgeglichen. Die Länder können
Aufgaben im Rahmen der Umsetzung dieses Paktes an andere Landesbehörden und
örtliche Gebietskörperschaften gemäß jeweiliger landesinterner Zuständigkeitsvertei-
lung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst übertragen.

50 Millionen Euro werden zur Stärkung der den Ländern dienenden Strukturen auf
Bundesebene bereitgestellt: 24 Millionen Euro für den Aufbau von DEMIS beim Robert
Koch-Institut sowie 10 Millionen Euro für Forschungs- und Evaluierungszwecke und
16 Millionen Euro zur personellen Stärkung der beteiligten Bundesbehörden.

Für ein Förderprogramm für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur im Sinne
eines Reifegrad-Modells, die Festlegung und Schaffung interoperabler Standards und
Schnittstellen sowie die beschriebenen notwendigen zentralen Systeme und Tools
wird die Bundesregierung 800 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet
die Schaffung von zwölf Stellen im Bereich des Bundes.

50 Millionen Euro werden für ein Förderprogramm zur Modernisierung von Flug- und
Seehäfen nach dem IGV-Gesetz vom Bund bereitgestellt.

Bund und Länder werden bis Ende 2022 einen gemeinsamen Zwischenbericht und bis
Mitte 2027 einen finalen Bericht über die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
vorlegen.

Die Länder stellen sicher und machen transparent, dass die oben genannten Mittel in
der Höhe ihres jeweiligen Anteils an der Umsatzsteuerverteilung nach dem Gesetz
über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Paktes für
den ÖGD verwendet werden.

Die personelle Stärkung muss mit Blick auf das Monitoring und die Evaluierung der
Maßnahmen messbar sein. Um die personelle Stärkung messen zu können, ist zu-
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nächst der Personalbestand der Gesundheitsbehörden zu Beginn des Förderzeit-
raums zu erheben (Ist-Zustand). Des Weiteren soll das ÖGD-Personal zukünftig routi-
nemäßig auf Bundesebene statistisch erfasst werden. Die Erhebung soll u.a. Angaben
zum Stellenbestand, zur jeweiligen beruflichen Qualifikation, Angaben zu Vollzeit/Teil-
zeitstellen sowie zur Altersgruppe erfassen. Der Bund wird ein regionales Fachkräfte-
monitoring als Bundesstatistik etablieren und über eine Verordnung u.a. die Erfassung
des ÖGD-Personals veranlassen. In 2021 wird eine erste Erhebung des Personals im
ÖGD erfolgen.

Bund und Länder sind sich darüber einig, dass die Finanzierung des Personalaufwuch-
ses nachhaltig sein muss und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. Bund und
Länder werden sich hierzu Mitte 2023 austauschen.
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Tagesordnung

für die Besprechung
der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 14. Oktober 2020, 14.00 Uhr

TOP 1 Lagebericht BMG

TOP 2 Gespräch mit Prof. Dr. Michael Meyer-Hermann, Leiter der
Abteilung System Immunologie am Helmholtz-Zentrum für
Infektionsforschung in Braunschweig

TOP 3 Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

TOP 4 Verschiedenes
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Besprechung der Bundeskanzlerin

mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

am 14. Oktober 2020, 14.00 Uhr,

Bundeskanzleramt, Internationaler Konferenzsaal

Stand: 14. Oktober 2020

Berlin (Vorsitzland)

Baden-Württemberg

Bayern (B-Koordinierung)

Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland

Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Teilnehmerliste

Michael Müller

Christian Gaebler
Winfried Kretschmann

Dr. Markus Söder
Karolina Gernbauer

Dr. Dietmar Woidke

Dr. Andreas Bovenschulte
Dr. Peter Tschentscher
Dr. Axel Wintermeyer (i.V. MP)
Manuela Schwesig
Stephan Weil

Armin Laschet

Malu Dreyer

Tobias Hans

Michael Kretschmer

Dr. Reiner Haseloff

Daniel Günther

Bodo Ramelow

Dr. Angela Merkel

Prof. Dr. Helge Braun

Olaf Scholz (bis 17.30 Uhr)
Wolfgang Schmidt

Horst Seehofer

Nils Annen (i.V. BM)

Peter Altmaier

Christine Lambrecht
Hubertus Heil

Gerd Hoofe (i.V. BM’in)
Jens Spahn

Andreas Scheuer

Steffen Seibert

Prof. Dr. Michael Meyer-Hermann
Dr. Babette Kibele

Dr. Gesa Miehe-Nordmeyer
Prof. Dr. Lars-Hendrik Röller
Sandra Lehneke

Dr. Christian Diehr

Almut Enderlein

Mike Jung

Regierender Bürgermeister
CdS
Ministerpräsident
Ministerpräsident
CdS‘in
Ministerpräsident
Bürgermeister
Erster Bürgermeister
CdS
Ministerpräsidentin
Ministerpräsident
Ministerpräsident
Ministerpräsidentin
Ministerpräsident
Ministerpräsident
Ministerpräsident
Ministerpräsident
Ministerpräsident

Bundeskanzlerin
Bundesminister
Bundesminister
Staatssekretär
Bundesminister
Staatsminister
Bundesminister
Bundesministerin
Bundesminister
Staatssekretär

. Bundesminister

Bundesminister
Staatssekretär

Leiter Abt. System Immunologie am
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung

Abteilungsleiterin 1 (BK)
Abteilungsleiterin 3 (BK)
Abteilungsleiter 4 (BK)
Büroleiterin Chef BK (BK)
Gruppenleiter 12 (BK)
Referatsleiterin 122 (BK)
Referent Referat 122 (BK)
110

Konferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und

Regierungschefs der Länder
am 14. Oktober 2020

 

Beschluss

TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Deutschland hat während der Sommermonate die Herausforderungen der SARS-
CoV2-Pandemie dank engagierten Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Akteure
und vor allem der Bürgerinnen und Bürger gut bewältigt. In den letzten Wochen sind
die Infektionszahlen jedoch in weiten Teilen Deutschlands wieder gestiegen, gerade
in einigen Großstädten und Metropolregionen besonders deutlich. Dabei hat sich be-
stätigt, dass bei einem dynamischen Infektionsgeschehen oberhalb der von Bund und
Ländern gemeinsam definierten Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwoh-
nern in einer Woche nach den vom RKI veröffentlichten Daten die Nachverfolgung der
Kontakte aller Infizierten vor Ort bestenfalls mit erheblicher Unterstützung von Bund
und Ländern noch gewährleistet werden kann. Es ist jedoch der großen Leistung des
öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Kontaktnachverfolgung vor Ort zu verdanken,
dass in Deutschland nach der Aufhebung zahlreicher Beschränkungen nach Ostern
die Infektionszahlen niedrig geblieben sind - anders als in anderen europäischen Län-
dern, die nicht über eine so flächendeckende öffentliche Gesundheitsdienststruktur
verfügen. Deshalb sind sich Bund.und Länder einig, dass die Infektionszahlen auch im
Herbst und Winter so niedrig gehalten werden müssen, dass die Kontaktnachverfol-
gung und damit die Infektionskontrolle möglich bleibt.

Dies erfordert zum einen die kurz- und langfristige Verstärkung der Gesundheitsämter
und zum anderen, dass die Zahl der Kontakte in der Bevölkerung trotz des Beginns
der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innen-
räume wieder gezielt da reduziert werden, wo besondere Ansteckungsgefahren beste-
hen.

Besonderer Dank von Bund und Ländern gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Gesundheitswesen. Ihrem besonderen Einsatz ist es zu verdanken, dass in den letzten
Monaten besonders vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren-
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und Behinderteneinriehtungen gut vor Ansteckungen geschützt haben. Wie der inter-
nationale Vergleich zeigt, ist die niedrige Zahl der durch SARS-CoV2-Patienten beleg-
ten Krankenhaus- und Intensivbetten in den letzten Monaten nicht auf die vermeintli-
che Harmlosigkeit des Virus, sondern neben einem Infektionsgeschehen besonders in
der jüngeren Bevölkerung insbesondere auf die professionelle Leistungskraft unseres
Gesundheitswesens bei Prävention und Hygiene zurückzuführen. Bei steigenden In-
fektionszahlen wird auch diese Aufgabe schwieriger, was sich bereits durch wieder
steigende Belegungszahlen der Krankenhaus- und Intensivbetten andeutet. Deshalb
werden Bund und Länder in den kommenden Monaten diesem Bereich weiter beson-
dere Priorität einräumen.

Ziel allen staatlichen Handelns in den kommenden Wochen wird es also bleiben, die
Infektionsdynamik in Deutschland unter Kontrolle zu behalten. Der Maßstab dafür ist,
dass die Inzidenz in allen Regionen Deutschlands unter 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern in einer Woche liegt oder nach Ausbrüchen zügig wieder unter
diese Schwelle gesenkt wird. Für letzteres ist die zwischen Bund und Ländern verein-
barte Hotspotstrategie das geeignete Mittel. Höhere Infektionszahlen würden erst die
Kontaktnachverfolgung unmöglich machen, was zur Beschleunigung des Infektions-
geschehens führen würde. Ein weiterer Anstieg würde dann zur Verknappung der
Testkapazitäten führen mit weiteren negativen Effekten auf die Infektionskontrolle. Auf-
grund der gut ausgebauten Krankenhausinfrastruktur wäre mit einer Überlastung des
Gesundheitswesens erst danach zu rechnen, allerdings bereits mit erheblichen Folgen
für die Gesundheit vieler Betroffener. Eine Rückkehr zu einem kontrollierten Infekti-
onsgeschehen ist zu einem solchen Zeitpunkt jedoch nur mit umfassenden Beschrän-
kungen zu erreichen, die schwere Folgen für die wirtschaftliche, soziale und gesund-
heitliche Situation in Deutschland hätten. Eine Rückkehr zu solchen umfassenden Be-
schränkungen wollen Bund und Länder unter allen Umständen vermeiden. Es gilt, ne-
ben dem Gesundheitswesen auch prioritär die Bereiche Bildung und Betreuung auf-
recht zu erhalten sowie die Erholung der deutschen Wirtschaft nicht zu gefährden.
Deshalb ist es notwendig und verhältnismäßig, die Infektionskontrolle hinsichtlich Kon-
taktnachverfolgung und Testkapazität zu behalten und sich dabei für die zu ergreifen-
den Maßnahmen am gewählten Maßstab der Inzidenz weiter zu orientieren. Die Maß-
nahmen müssen dabei bei steigenden Infektionszahlen frühzeitig ergriffen werden,
weil umso länger bzw. umso einschneidender gehandelt werden muss, je später die
Maßnahmen ergriffen werden.

In diesen Tagen entscheidet sich die Frage, ob wir in Deutschland die Kraft haben,
den Anstieg der Infektionszahlen wieder zu stoppen. Wir haben es nun in der Hand,
das Infektionsgeschehen in Deutschland positiv zu beeinflussen. Dies setzt aber große
Entschlossenheit und den Willen der Gesellschaft als Ganzes voraus. Diese Aufgabe
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hat auch eine historische Dimension: Die Staaten, denen es gelingt, die Infektionskon-
trolle zu erhalten, werden wirtschaftlich und sozial besser durch die Krise kommen und
damit auch eine erheblich bessere Ausgangslage nach der Krise haben.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das
weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Pandemie:

1.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län-
der betrachten das aktuell zunehmende Infektionsgeschehen mit Sorge. Deshalb
appellieren sie an die Bürgerinnen und Bürger, gerade jetzt in den Herbst und Win-
termonaten sehr konsequent auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m
zu achten, die Hygieneregeln stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, eine
Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmasken) zu tragen. Hinzu kommt die dringende
Empfehlung, die Corona-Warn-App nach Möglichkeit zu nutzen und beim Aufent-
halt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften. Die
Einhaltung dieser AHA+AL Regeln ist die wesentliche Grundlage für die erfolgrei-
che Eindämmung des Infektionsgeschehens und dient nicht nur dem eigenen
Schutz, sondern erfüllt eine gesellschaftlich wichtige Funktion. Insbesondere die
Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt ver-
bindlich und wird entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrol-
liert und sanktioniert.

Bund und Länder halten an den getroffenen Beschlüssen zur Hotspot-Strategie
fest und rücken diese ins Zentrum des Infektionsschutzes. Vor dem Hintergrund,
dass das Infektionsgeschehen derzeit nicht nur durch umschriebene Ausbrüche,
sondern in weiten Teilen Deutschlands ansteigt, ist es erforderlich, die Zahl der
Kontakte in der Bevölkerung trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit
verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder gezielt da zu redu-
zieren, wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen.

a. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im
Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürge-
rinnen und Bürger werden erneut gebeten, in jedem Einzelfall kritisch ab-
zuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig
und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bei steigenden
Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilneh-
merbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im
privaten Raum gelten.

b. Es soll allgemein dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei
einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Wo-
che eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum dort eingeführt

3
113

werden, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.

c. Darüber hinaus empfehlen Bund und Länder dort, wo die Infektionszahlen
kontinuierlich steigen und insbesondere bei steigenden Infektionszahlen
oberhalb einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in
einer Woche eine Sperrstunde in der Gastronomie einzuführen sowie ZU-
sätzliche Auflagen und Kontrollen einzuführen.

d. Allgemein dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer In-
zidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche soll
die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden.
Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abge-
stimmten Hygienekonzeptes.

3. Die Einschränkungen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den
kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes
hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
verlängern und die Konditionen für die die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche
verbessern.

4. Wie in der Hotspot-Strategie vorgesehen, ergreifen die Länder konsequent ver-
schärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen spätestens, sobald das Infektions-
geschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner inner-
halb der letzten 7 Tage steigt. Die lokalen Maßnahmen müssen zielgerichtet und
überregional vergleichbar sein. Dazu gehören insbesondere:

a. Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung,

b. Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Perso-
nen, Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab-
gestimmten Hygienekonzeptes;

c. Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maxi-
mal 10 Personen und

d. die verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomie-
betriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol,
sowie

e. weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Fei-
ern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus
höchstens zwei Hausständen im privaten Raum.

5. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht
spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschrän-
kungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzie-
ren. In diesen Fällen ist insbesondere im ersten Schritt eine Kontaktbeschränkung

4
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einzuführen, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum nurmehr mit 5 Personen oder
den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet.

. Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erfor-

derliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die
Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage
übersteigen, zu vermeiden. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Be-
herbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten werden im Lichte
der Erfahrungen und des weiteren Verlaufs des Infektionsgeschehens zum Ende
der Herbstferien am 8. November neu bewertet. Auf dieser Grundlage soll eine
möglichst einheitliche Anschlussregelung erarbeitet werden.

. Damit die Beschränkungen auch konsequent durchgesetzt werden, ist es wesent-

lich, dass die Hotspot-Regionen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die
Ordnungsämter zu entlasten, damit zur Einhaltung der Corona-Verordnungen
eine hohe Kontrolldichte gewährleistet werden kann. Ebenfalls sollen die Ord-
nungsbehörden die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantänean-
ordnungen unterstützen. Der Bund wird mit der Bundespolizei die Ordnungsämter
auf Bitten der Länder unterstützen.

. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unter-

streichen die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentra-
lem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden.
Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinba-
rung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kon-
taktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umge-
hend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügli-
che und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine
große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unter-
stützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.

. Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind aufgefordert, den öf-

fentlichen Gesundheitsdienst mit Personal für die Kontaktnachverfolgung zu
unterstützen. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist hier kurzfristig ein ho-
her zusätzlicher Bedarf zu erwarten. Dabei kommt die Abordnung aus anderen Ver-
waltungsbereichen genauso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von Stu-
dierenden oder anderen Freiwilligen. Der Bund wird dies mit Schulungsangeboten
unterstützen und mit der Hochschulrektorenkonferenz darüber sprechen, wie ein
verstärkter Einsatz von Studierenden so umgesetzt werden kann, dass daraus
keine Nachteile für den jeweiligen Studienerfolg erwachsen.

10.Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr bereits heute in zahlreichen Gesund-

heitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung und mit helfenden Händen. Kurzfristig
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