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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen
können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen
nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.

Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine
große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der
Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit
Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische
Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im
Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber
Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der
Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die
Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten
Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen
Beschlüssen:

1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten
zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November
befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die
durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen
vornehmen.

2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und
Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des
eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10
Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese
Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden
sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen
Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten
Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten
Kontrollen zusammen.
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. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige
private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch
im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und
ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind,
werden geschlossen. Dazu gehören

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,

b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche
Einrichtungen,

Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,

d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports
allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen °
und privaten Sportanlagen,

e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,

f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche
Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und
Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb
von Kantinen.

. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios,
Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil
in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige
Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie
Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den
bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des
Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist
sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm
Verkaufsfläche aufhält.

10.Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die

erforderlichen Schutzmaßnahmen.
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11.Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe,
Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche
Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der
Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des
Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des
Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen
werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen
Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden
haben.

12.Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die
bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den
kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes
hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
verlängern und -die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche
verbessern (Überbrückungshilfe Ill). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der
Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird
der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet
und angepasst.

13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres
Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine
besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen.
Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb
muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten
Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein
Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch
nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und
mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die
Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und
Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen
eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies
umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.
Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die
Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen
durch.
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14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in
medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt
eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je
nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren-
und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei
wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer
vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden
Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund
hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem
verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner
bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die
verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich
eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen

‚ Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der
Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben
geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von
Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern
werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung
finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der
Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in
der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den
Vorgaben abweichen.

15.Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen
noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die
Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung
der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels
verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die
Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.

16.Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr
einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit
Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur
Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer
unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Protokollerklärung Thüringen:

1.

Als Selbstorganisation der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nimmt die MPK in der laufenden
Pandemiebewältigung eine wichtige strukturierende Aufgabe wahr. Diese Aufgabe darf sie jedoch nicht überstrapazieren.
Die MPK muss sich im Hinblick auf die Stärkung der Legislative bei der Pandemiebewältigung ihrer Funktion und den
Grenzen ihrer Kompetenzen bewusst sein.

Der Freistaat Thüringen stimmt dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich darin zu, dass durch das Parlament konkrete
Ermächtigungsgrundlagen für besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren, Kontaktverbote und die
Verhängung eines sogenannten Lockdowns geschaffen werden müssen. Der Freistaat Thüringen erwartet deshalb, dass

a. der Deutsche Bundestag eine akute nationale Gesundheitsnotlage feststellt, der die von der
Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen Beschlüsse rechtfertigt, und

b. der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung seinerseits die vorher vom Deutschen Bundestag getroffene Feststellung
einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ebenfalls vornimmt

Der Freistaat Thüringen erwartet zudem, dass der Deutsche Bundestag schnellstmöglich die notwendigen Anpassungen
des Infektionsschutzgesetzes abschließt.

Mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Vermeidung einer Überforderung des Gesundheitssystems begrüßt der Freistaat
Thüringen und trägt diejenigen Maßnahmen mit, die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch
wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verhältnismäßig sind und erwartet vom Bund diese evidenzbasierte
Untersetzung der Maßnahmen.

Der Freistaat Thüringen erwartet vom Bund, dass er mittels seiner Finanzkraft und der ihm gegenüber den Ländern allein
obliegenden Gestaltungsmöglichkeiten der steuerlichen Einnahmeseite dafür Sorge trägt, dass alle von den getroffenen
Maßnahmen unmittelbar und mittelbar betroffenen Akteure, darunter insbesondere Solo-Selbständige, Selbständige,
gemeinnützige Institutionen und weitere, wirksam unterstützt werden und weiterhin Maßnahmen getroffen werden,
Schieflagen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzufangen.

Der Freistaat Thüringen erklärt, dass mit der Verabschiedung des MPK-Beschlusses kein Präjudiz das für parlamentarische
Verfahren im Freistaat Thüringen verbunden ist.
126

Mirbach, Reinhard

'

Mittwoch, 11. November 2020 12:50

'Baden-Württemberg'; 'Bayern'; 'Berlin'; Brandenburg‘; '"Bremen'; 'Hamburg';
"Hessen'; 'Mecklenburg-Vorpommern'; 'Niedersachsen‘; 'NRW'; "Rheinland
Pfalz’; 'Saarland'; ‘Sachsen’; 'Sachsen-Anhalt‘; '"Schleswig-Holstein';

ref122; Dietz, Hans; Miehe-Nordmeyer, Gesa; Kibele, Babette; ref312;
Enderlein, Almut; StM-BL; Lehneke, Sandra

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -
chefs der Länder am 16. November 2020, 14 Uhr, hier: Einladungsmail

Von: Jung, Mike
Gesendet:
An:

'Thüringen'
Ce:
Betreff:
Priorität: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie am 28. Oktober 2020 besprochen, wird hiermit im Namen von Bundesminister Braun die Einladung zu einer
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

am Montag, den 16. November 2020, um 14.00 Uhr

übersandt.

Die Einwahldaten werden gesondert übermittelt.

Beste Grüße

Mike Jung
Bundeskanzleramt

Referent im Referat 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030 18400-2251

Fax: 030 18400-1805

E-Mail mike.jung@bk.bund.de
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Referat 122
Hinweise

Eine TO wurde nicht übersandt, um inhaltlichen Spekulationen in
der Öffentlichkeit vorzubeugen.

Folgende Vertretungen sind vorgesehen
e BM Seehofer wird durch St Kerber vertreten.

e  BM Maas wird durch StM Annen vertreten.
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Videokonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 16. November 2020, 14.00 Uhr

-Teilnehmerliste-

 

Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.
Bund: BK'in
Chef BK

StM Hoppenstedt

BM Scholz (BMF)

St Kerber i.V. BM (BMI)
StM Annen i.V..BM (AA)
BM Altmaier (BMWi)
BM'’in Lambrecht (BMJV)
BM Heil (BMAS)

BM’in Annegret Kramp-Karrenbauer (BMVg)
BM'in Giffey (BMFSFJ)
BM Spahn (BMG)

BM Scheuer (BMVI)
BM'’in Karliczek (BMBF)
St Seibert (BPA)

stille Zuhörer BKAmt: AL’in 1, AL’in 3, AL4, AL 5, AL’in 6, GL 22, GL 12,
Ref. 122

Stand: 13.11.2020
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Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

am 16. November 2020

 

Beschluss

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Mit Beginn der Herbst- und Wintermonate ist die Zahl der COVID-19-Infektionsfälle in
ganz Europa exponentiell angestiegen. In manchen Nachbarstaaten ist die Inzidenz
der Neuinfektionen bis zu vier Mal höher als in Deutschland. Mit Betroffenheit verfolgen
Bund und Länder, wie dies dort mit erheblichen Engpässen im Gesundheitswesen, bei
Tests und Medikamenten und auch mit einem Anstieg schwer und tödlich verlaufender
Fälle verbunden ist. Praktisch alle Staaten haben darauf mit erheblichen, meist im
Vergleich zu Deutschland weitergehenden Beschränkungen reagiert. Deutschland
unterstützt besonders betroffene Staaten in dem Rahmen, wie es die augenblicklich
ebenfalls sehr begrenzten Ressourcen in Deutschland zulassen.

Auch in Deutschland ist die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie
bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, in nur zwei Wochen im November um rund
50% auf 780.000 Fälle angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der COVID-19
Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern um 70% zugenommen.

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 wurden weitgehende
Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor allem im kulturellen, freizeitgestaltenden
und touristischen Bereich ab dem 2. November beschlossen, um so zu einer deutlichen
Kontaktreduzierung zu kommen. Dabei wurde bewusst der Zeitraum eines vollen
Monats angesetzt, weil Schulen, Kitas und das Wirtschaftsleben weiterhin möglichst in
Präsenz stattfinden sollten.

Durch die Oktoberbeschlüsse wurde die Dynamik der Neuinfektionen gebremst, aber
eine Trendumkehr kann bisher noch nicht verzeichnet werden. Die Bevölkerung und
die vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen
haben mit ihrem besonnenen Verhalten und der Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen bereits dazu beigetragen, den Anstieg der Infektionszahlen
abzubremsen. Das erfordert viel Disziplin und Verzicht auf vieles, was uns wichtig ist
in unserer freien und offenen Gesellschaft. Die Bundeskanzlerin und die

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Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen dafür und bitten,
nicht nachzulassen in den Anstrengungen, um das bereits Erreichte nicht zu
gefährden. Durch die bisherigen Maßnahmen ist es gelungen, dass bisher das
Gesundheitssystem trotz vereinzelter Engpässe jederzeit leistungsfähig gehalten
werden konnte. Jetzt gilt es, hier die Maßnahmen konsequent umzusetzen, denn nur
gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle. Die Priorität von Bund und Ländern
bei der Bekämpfung der Pandemie besteht darin, die Gesundheit und das Leben der
Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden zu
minimieren.

Der Anstieg der letzten Wochen hat gezeigt, dass höhere Infektionszahlen trotz des
erheblich ausgeweiteten Schutzes von vulnerablen Gruppen zu einer Zunahme der
schweren Verläufe und der Todesfälle führen. Darüber hinaus gibt es immer wieder
Erkenntnisse, die auch bei genesenen COVID-19-Fällen auf mögliche langfristige
Folgeschäden hindeuten. Deshalb ist eine möglichst geringe Neuinfiziertenzahl aus
gesundheitlichen Gründen dringend anzustreben.

Bisher ist die Sterberate durch COVID-19 in Deutschland sehr niedrig. Damit dies so
bleibt, ist eine Verfügbarkeit von speziellen Medikamenten und Schutzausrüstung,
. genügend Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen für
die uneingeschränkt gute Versorgung aller schweren Fälle erforderlich.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen haben Bund und Länder
zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft ergriffen und mit den
Sozialschutzpaketen die Sozialleistungen deutlich erhöht. Hohe Infektionszahlen
führen zu hohem Krankenstand und vielen Quarantänefällen, das beeinträchtigt die
Wirtschaft und gefährdet die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Verunsicherung
von Unternehmen und Verbrauchern in einem nicht kontrollierten Infektionsgeschehen
dämpft Konsum und Investitionen. Auch der internationale Vergleich macht derzeit
deutlich, dass die Staaten wirtschaftlich besonders gut durch die Krise kommen, die
ein besonders niedriges Infektionsgeschehen haben. Insofern ist ein Konzept, das
notwendige Beschränkungen von Teilen der Wirtschaft mit Hilfen unterstützt und auf
ein kontrolliertes, niedriges Infektionsgeschehen setzt, auch gesamtwirtschaftlich und
im Hinblick auf die sozialen Folgen am erfolgversprechendsten.

Hinzu kommt, dass ein hohes Infektionsgeschehen nur noch durch erhebliche
Beschränkungen kontrolliert werden kann, die, je später sie erfolgen, umso
einschneidender und länger erfolgen müssen. Ausreichende Testkapazitäten und die
vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sind wesentliche
Faktoren für die Kontrolle des Infektionsgeschehens. Steigt die Zahl der
Neuinfektionen über die Schwelle, bei der eine Kontaktnachverfolgung möglich ist,
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