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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in
medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt
eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je
nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren-
und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei
wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer
vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden
Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund
hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem
verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner
bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die
verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich
eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen

‚ Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der
Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben
geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von
Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern
werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung
finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der
Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in
der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den
Vorgaben abweichen.

15.Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen
noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die
Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung
der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels
verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die
Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.

16.Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr
einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit
Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur
Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer
unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
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Protokollerklärung Thüringen:

1.

Als Selbstorganisation der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nimmt die MPK in der laufenden
Pandemiebewältigung eine wichtige strukturierende Aufgabe wahr. Diese Aufgabe darf sie jedoch nicht überstrapazieren.
Die MPK muss sich im Hinblick auf die Stärkung der Legislative bei der Pandemiebewältigung ihrer Funktion und den
Grenzen ihrer Kompetenzen bewusst sein.

Der Freistaat Thüringen stimmt dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich darin zu, dass durch das Parlament konkrete
Ermächtigungsgrundlagen für besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren, Kontaktverbote und die
Verhängung eines sogenannten Lockdowns geschaffen werden müssen. Der Freistaat Thüringen erwartet deshalb, dass

a. der Deutsche Bundestag eine akute nationale Gesundheitsnotlage feststellt, der die von der
Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen Beschlüsse rechtfertigt, und

b. der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung seinerseits die vorher vom Deutschen Bundestag getroffene Feststellung
einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ebenfalls vornimmt

Der Freistaat Thüringen erwartet zudem, dass der Deutsche Bundestag schnellstmöglich die notwendigen Anpassungen
des Infektionsschutzgesetzes abschließt.

Mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Vermeidung einer Überforderung des Gesundheitssystems begrüßt der Freistaat
Thüringen und trägt diejenigen Maßnahmen mit, die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch
wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verhältnismäßig sind und erwartet vom Bund diese evidenzbasierte
Untersetzung der Maßnahmen.

Der Freistaat Thüringen erwartet vom Bund, dass er mittels seiner Finanzkraft und der ihm gegenüber den Ländern allein
obliegenden Gestaltungsmöglichkeiten der steuerlichen Einnahmeseite dafür Sorge trägt, dass alle von den getroffenen
Maßnahmen unmittelbar und mittelbar betroffenen Akteure, darunter insbesondere Solo-Selbständige, Selbständige,
gemeinnützige Institutionen und weitere, wirksam unterstützt werden und weiterhin Maßnahmen getroffen werden,
Schieflagen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzufangen.

Der Freistaat Thüringen erklärt, dass mit der Verabschiedung des MPK-Beschlusses kein Präjudiz das für parlamentarische
Verfahren im Freistaat Thüringen verbunden ist.
126

Mirbach, Reinhard

'

Mittwoch, 11. November 2020 12:50

'Baden-Württemberg'; 'Bayern'; 'Berlin'; Brandenburg‘; '"Bremen'; 'Hamburg';
"Hessen'; 'Mecklenburg-Vorpommern'; 'Niedersachsen‘; 'NRW'; "Rheinland
Pfalz’; 'Saarland'; ‘Sachsen’; 'Sachsen-Anhalt‘; '"Schleswig-Holstein';

ref122; Dietz, Hans; Miehe-Nordmeyer, Gesa; Kibele, Babette; ref312;
Enderlein, Almut; StM-BL; Lehneke, Sandra

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -
chefs der Länder am 16. November 2020, 14 Uhr, hier: Einladungsmail

Von: Jung, Mike
Gesendet:
An:

'Thüringen'
Ce:
Betreff:
Priorität: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie am 28. Oktober 2020 besprochen, wird hiermit im Namen von Bundesminister Braun die Einladung zu einer
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

am Montag, den 16. November 2020, um 14.00 Uhr

übersandt.

Die Einwahldaten werden gesondert übermittelt.

Beste Grüße

Mike Jung
Bundeskanzleramt

Referent im Referat 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030 18400-2251

Fax: 030 18400-1805

E-Mail mike.jung@bk.bund.de
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Referat 122
Hinweise

Eine TO wurde nicht übersandt, um inhaltlichen Spekulationen in
der Öffentlichkeit vorzubeugen.

Folgende Vertretungen sind vorgesehen
e BM Seehofer wird durch St Kerber vertreten.

e  BM Maas wird durch StM Annen vertreten.
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Videokonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 16. November 2020, 14.00 Uhr

-Teilnehmerliste-

 

Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.
Bund: BK'in
Chef BK

StM Hoppenstedt

BM Scholz (BMF)

St Kerber i.V. BM (BMI)
StM Annen i.V..BM (AA)
BM Altmaier (BMWi)
BM'’in Lambrecht (BMJV)
BM Heil (BMAS)

BM’in Annegret Kramp-Karrenbauer (BMVg)
BM'in Giffey (BMFSFJ)
BM Spahn (BMG)

BM Scheuer (BMVI)
BM'’in Karliczek (BMBF)
St Seibert (BPA)

stille Zuhörer BKAmt: AL’in 1, AL’in 3, AL4, AL 5, AL’in 6, GL 22, GL 12,
Ref. 122

Stand: 13.11.2020
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Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

am 16. November 2020

 

Beschluss

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Mit Beginn der Herbst- und Wintermonate ist die Zahl der COVID-19-Infektionsfälle in
ganz Europa exponentiell angestiegen. In manchen Nachbarstaaten ist die Inzidenz
der Neuinfektionen bis zu vier Mal höher als in Deutschland. Mit Betroffenheit verfolgen
Bund und Länder, wie dies dort mit erheblichen Engpässen im Gesundheitswesen, bei
Tests und Medikamenten und auch mit einem Anstieg schwer und tödlich verlaufender
Fälle verbunden ist. Praktisch alle Staaten haben darauf mit erheblichen, meist im
Vergleich zu Deutschland weitergehenden Beschränkungen reagiert. Deutschland
unterstützt besonders betroffene Staaten in dem Rahmen, wie es die augenblicklich
ebenfalls sehr begrenzten Ressourcen in Deutschland zulassen.

Auch in Deutschland ist die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie
bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, in nur zwei Wochen im November um rund
50% auf 780.000 Fälle angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der COVID-19
Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern um 70% zugenommen.

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 wurden weitgehende
Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor allem im kulturellen, freizeitgestaltenden
und touristischen Bereich ab dem 2. November beschlossen, um so zu einer deutlichen
Kontaktreduzierung zu kommen. Dabei wurde bewusst der Zeitraum eines vollen
Monats angesetzt, weil Schulen, Kitas und das Wirtschaftsleben weiterhin möglichst in
Präsenz stattfinden sollten.

Durch die Oktoberbeschlüsse wurde die Dynamik der Neuinfektionen gebremst, aber
eine Trendumkehr kann bisher noch nicht verzeichnet werden. Die Bevölkerung und
die vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen
haben mit ihrem besonnenen Verhalten und der Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen bereits dazu beigetragen, den Anstieg der Infektionszahlen
abzubremsen. Das erfordert viel Disziplin und Verzicht auf vieles, was uns wichtig ist
in unserer freien und offenen Gesellschaft. Die Bundeskanzlerin und die

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Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen dafür und bitten,
nicht nachzulassen in den Anstrengungen, um das bereits Erreichte nicht zu
gefährden. Durch die bisherigen Maßnahmen ist es gelungen, dass bisher das
Gesundheitssystem trotz vereinzelter Engpässe jederzeit leistungsfähig gehalten
werden konnte. Jetzt gilt es, hier die Maßnahmen konsequent umzusetzen, denn nur
gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle. Die Priorität von Bund und Ländern
bei der Bekämpfung der Pandemie besteht darin, die Gesundheit und das Leben der
Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden zu
minimieren.

Der Anstieg der letzten Wochen hat gezeigt, dass höhere Infektionszahlen trotz des
erheblich ausgeweiteten Schutzes von vulnerablen Gruppen zu einer Zunahme der
schweren Verläufe und der Todesfälle führen. Darüber hinaus gibt es immer wieder
Erkenntnisse, die auch bei genesenen COVID-19-Fällen auf mögliche langfristige
Folgeschäden hindeuten. Deshalb ist eine möglichst geringe Neuinfiziertenzahl aus
gesundheitlichen Gründen dringend anzustreben.

Bisher ist die Sterberate durch COVID-19 in Deutschland sehr niedrig. Damit dies so
bleibt, ist eine Verfügbarkeit von speziellen Medikamenten und Schutzausrüstung,
. genügend Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen für
die uneingeschränkt gute Versorgung aller schweren Fälle erforderlich.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen haben Bund und Länder
zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft ergriffen und mit den
Sozialschutzpaketen die Sozialleistungen deutlich erhöht. Hohe Infektionszahlen
führen zu hohem Krankenstand und vielen Quarantänefällen, das beeinträchtigt die
Wirtschaft und gefährdet die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Verunsicherung
von Unternehmen und Verbrauchern in einem nicht kontrollierten Infektionsgeschehen
dämpft Konsum und Investitionen. Auch der internationale Vergleich macht derzeit
deutlich, dass die Staaten wirtschaftlich besonders gut durch die Krise kommen, die
ein besonders niedriges Infektionsgeschehen haben. Insofern ist ein Konzept, das
notwendige Beschränkungen von Teilen der Wirtschaft mit Hilfen unterstützt und auf
ein kontrolliertes, niedriges Infektionsgeschehen setzt, auch gesamtwirtschaftlich und
im Hinblick auf die sozialen Folgen am erfolgversprechendsten.

Hinzu kommt, dass ein hohes Infektionsgeschehen nur noch durch erhebliche
Beschränkungen kontrolliert werden kann, die, je später sie erfolgen, umso
einschneidender und länger erfolgen müssen. Ausreichende Testkapazitäten und die
vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sind wesentliche
Faktoren für die Kontrolle des Infektionsgeschehens. Steigt die Zahl der
Neuinfektionen über die Schwelle, bei der eine Kontaktnachverfolgung möglich ist,
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beschleunigt sich das Infektionsgeschehen, da Ansteckungsverdächtige nicht mehr
informiert und isoliert werden können. Fehlende Testkapazitäten führen ebenso zu
nicht erkannten Infektionen. Beides führt zu einer erhöhten Dunkelziffer an Infektionen
und in der Folge zu einer Beschleunigung der Infektionsdynamik, die anschließend nur
noch durch zunehmende Beschränkungen durchbrochen werden kann. Deshalb ist
eine Kontrolle des Infektionsgeschehens unterhalb einer Größenordnung, in der
Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten überfordert werden, das wesentliche Ziel
der Strategie von Bund und Ländern. Das Maß für die Überforderung von
Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten lässt sich aus der Inzidenz der
Neuinfektionen ableiten. Diesen Maßstab legt auch der neue Paragraph 28a des
Infektionsschutzgesetzes an, der in dieser Woche im Rahmen des
Bevölkerungsschutzgesetzes in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll.
Dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gebührt für das schnelle Handeln in
diesem Zusammenhang großer Dank. Bund und Länder haben vereinbart, dass die
Gesundheitsämter personell so aufgestockt werden, dass genügend
Kontaktnachverfolgungspersonal bereitsteht, um täglich die Kontakte von 5
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nachvollziehen zu können, das entspricht 35
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche. Dies ist gegenüber der
vorpandemischen Zeit bereits eine Kraftanstrengung. Mit erheblicher Unterstützung
von Landes- und Bundesbehörden sowie der Bundeswehr wird daran gearbeitet, dass
auch bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche die Kontaktverfolgung
noch vollständig erfolgen kann. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, treten auch
Engpässe bei den Testkapazitäten auf. Nehmen die Infektionszahlen weiter zu, folgen
mit zeitlicher Verzögerung die Überforderung von Medikamentenversorgung und
Verfügbarkeit von Schutzausrüstung, Mangel an Ärzten und Pflegepersonal sowie
intensivmedizinischen Infrastrukturen. Insofern lassen sich die verschiedenen Stufen
der Überforderung alle aus der Inzidenz der Neuinfektionen und deren Dynamik
ableiten. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden diese Spätindikatoren
ebenfalls intensiv betrachtet, sowie weitere Indikatoren, die zusätzliche Aussagen
insbesondere zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die
Verdopplungszeit.

Zur Überwindung der Pandemie und für eine Rückkehr zum normalen Leben ist es
erforderlich, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung über eine Immunität gegen
das SARS-CoV2-Virus verfügt. Diese entsteht in Folge durchgemachter Infektionen
oder vor allem durch eine effektive Impfung. Es ist erfreulich, dass es bereits zahlreiche
Impfstoffe in der klinischen Erprobung gibt und dass ein in Deutschland entwickelter
Impfstoff bereits unter den strengen europäischen und amerikanischen
Voraussetzungen eine Zulassung beantragt und erfreuliche Daten hinsichtlich der
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Wirksamkeit veröffentlicht hat. Dazu hat auch die erhebliche Förderung durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung beigetragen. Angesichts dieser
Entwicklung und den oben genannten Risiken hoher Infektionszahlen ist es ethisch
nicht vertretbar, hohe Infektionszahlen hinzunehmen, statt den erhofften Erfolg einer
möglichst breiten Impfung der Bevölkerung bereits im nächsten Jahr durch diesen oder
einen anderen erfolgreichen Impfstoff abzuwarten. Deshalb bereiten sich Bund und
Länder bereits intensiv darauf vor, möglichst kurzfristig in der Lage zu sein, je nach
Verfügbarkeit von Impfstoffen möglichst breite Teile der Bevölkerung zu impfen.
Solange nicht genügend Impfstoff für alle Impfwilligen in Deutschland verfügbar ist,
werden die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut zusammen mit dem
Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Lebenswissenschaften
Leopoldina Empfehlungen für Prioritäten bei der Impfung herausgeben. Eine
Impfpflicht gegen SARS-CoV2 ist nicht sinnvoll und wird von Bund und Ländern
abgelehnt.

Inwieweit die Maßnahmen, die am 2. November in Kraft getreten sind, ausreichen, um
die Zahl der Neuinfektionen zügig wieder zu senken, lässt sich derzeit nicht präzise
vorhersagen. Deshalb werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 25. November vor dem Hintergrund weiterer
Erkenntnisse über konkrete Schlussfolgerungen sowie die weitere Perspektive für
Dezember und Januar im Rahmen eines Gesamtkonzepts diskutieren und
entscheiden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. In Zeiten hoher Infektionszahlen besteht ein Infektionsrisiko überall dort, wo
Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen
Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen erforderlich sind,
die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken,
CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten. Die seit Beginn der Pandemie und
insbesondere seit dem 2. November erlassenen Beschränkungen insbesondere im
Kultur-, Freizeit- und Tourismusbereich dienen genau dieser Reduzierung von
Kontakten. Darüber hinaus haben Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger
aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des
eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ein großer
Teil von Infektionen findet jedoch weiterhin im privaten Umfeld und außerhalb des
Öffentlichen Raumes statt, einem Bereich, in dem für staatlichen Eingriffe
besondere Zurückhaltung angezeigt ist. Deshalb kommt es in dieser Phase der
Pandemie darauf an, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch im privaten
Bereich jenseits von Ge- und Verboten ihre privaten Kontakte in den kommenden

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Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem

a) Personen mit Atemwegserkrankungen die seit Oktober wieder
eingeführte Möglichkeit, sich telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt
krankschreiben lassen können, nutzen. Zuhause zu bleiben bis die
akuten Symptome abklingen und sich auszukurieren ist medizinisch für
die Heilung sinnvoll, auch wenn keine zusätzliche ärztliche Behandlung
erforderlich ist. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen
auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der
Beeinträchtigung von Geruchs- oder Geschmackssinn, so relevant sind,
dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung
erforderlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der
Telefonnummer 116117 immer erreichbar.

b) sie auf private Feiern gänzlich verzichten.

c) sie private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und
Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, das
schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.

d) sie auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit
Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und
touristische Tagestouren verzichten.

e) sie auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit
Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen
Beförderungsmitteln verzichten.

f) sie Besuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen nur
dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen
Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem
besonderen Risiko ausgesetzt haben.

2. Bund und Länder betonen auch in dieser Phase der Pandemie die große
Bedeutung der Hotspot-Strategie. Während der aktuellen
Beschränkungsmaßnahmen zeigt sich in den unterschiedlichen Regionen in
Deutschland, dass die Maßnahmen dort, wo das Infektionsgeschehen
vergleichsweise gering ist, schnell zu einer Abschwächung des
Infektionsgeschehens führen, während in Regionen mit hohem
Infektionsgeschehen die Infektionszahlen teilweise weiter steigen. Deshalb ist es
weiter wesentlich, dass in den Hotspots über die bundesweiten Maßnahmen
hinaus zügig weitergehende Schritte bezogen auf das jeweilige
Infektionsgeschehen eingeleitet werden, um dieses wirksam zu reduzieren.
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